Arbeitslosenversicherung im Ausland

Weitergeltung der Arbeitslosenversicherung

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Ulrich Männig

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Für die Arbeitssuchenden im EU-Ausland gelten gesonderte Regelungen im Hinblick auf die Auszahlung und Höhe des Arbeitslosengeldes und andere sozialversicherungsrechtliche Fragen, z. B. der Krankenversicherung.

Die folgenden Inhalte dienen lediglich zur allgemeinen Information. Grundlage ist u. a. das "Merkblatt 20" der Bundesagentur für Arbeit. Trotz dieser Quelle und sorgfältigen Recherchen sind alle Inhalte rechtlich unverbindlich; Rechtsansprüche gegenüber Dritten (insbesondere den Trägern der Arbeitslosenversicherung) können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Zudem können nicht alle Bestimmungen und Fallgestaltungen erschöpfend dargestellt werden. Bei Detailfragen und rechtsverbindlichen Auskünften wenden sich die Leser bitte ausschließlich an ihre für den deutschen Wohnort zuständige Agentur für Arbeit oder an die zentrale Auskunft per Telefon 0228 713 13 13 oder via E-Mail an zav@arbeitsagentur.de.

Arbeitssuche im Ausland / Mitnahme von deutschem Arbeitslosengeld
Deutsches Arbeitslosengeld nach Rückkehr aus dem Ausland
Grenzgänger: in Deutschland gearbeitet und im (benachbarten) Ausland gewohnt
Arbeitslosengeld nach internationalem Recht / Recht der EU zur Arbeitslosenversicherung
Das "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" im Rahmen des § 28a SGB III


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