Vergleich der EU-Sozialsysteme

Sozialsysteme in Europa im Check

Europäisches Parlament in Straßburg

Das Mutual Information System on Social Protection (MISSOC)

Das Mutual Information System on Social Protection (MISSOC) enthält detaillierte Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in 32 Ländern: die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums - Island, Liechtenstein und Norwegen - sowie die Schweiz.

Nutzer haben die Möglichkeit, sich über mehrere Systeme zu informieren und diese zu vergleichen. Aufgeteilt ist MISSOC in 12 Kapitel: zum Beispiel Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft, Invalidität, Alter, Hinterbliebene, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Familienleistungen, Arbeitslosigkeit und Pflege. Jede Tabelle ist in mehrere Kategorien unterteilt, darunter Rechtsgrundlage, Anwendungsbereich, Anspruchsbedingungen, Höhe der Leistungen etc.

Gezielte Auswahl möglich

In der Datenbank können ein oder mehrere Länder, Kategorien oder Tabellen per Mausklick ausgewählt werden. Klicken Sie auf die Dreiecke, um Tabellen oder Abschnitte zu vergrößern oder zu verkleinern. Manche Kategorien sind mit einem Fragezeichen versehen. Dahinter verbirgt sich eine kurze Erklärung des Begriffes oder der Information.

Zur Datenbank MISSOC.org

MISSOC ist besonders interessant für

  • Bürger und Firmen, die ins Ausland ziehen,
  • Wissenschaftler und Studenten,
  • Behörden und politische Entscheidungsträger.

Die Datenbank wurde 1990 als Instrument für einen kontinuierlichen und umfassenden Austausch von Informationen über den sozialen Schutz zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschaffen. Seitdem ist sie zu einer zentralen Wissens- und Informationsbasis herangewachsen und stellt aktuelle Informationen über die Gesetzgebung, Leistungen und Bedingungen im Bereich der sozialen Sicherheit in allen teilnehmenden Ländern zur Verfügung.

Abkommen über die soziale Sicherheit im Ausland

Auch in fremden Ländern kann ein Deutscher ggf. den Versicherungsschutz seiner deutschen Krankenkasse genießen; es kommt dabei auf die unterschiedlichen Regelungen und Abkommen zwischen dem jeweiligen Land und der Bundesrepublik Deutschland an. Zu diesem Zweck erhält er auf dieser Webseite alle Informationen nach Ländern sortiert.

Zu den Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland


Diese Kategorie wird betreut von Ulrich Männig, Experte Sozialversicherung. Alle Angaben dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Seiten werden regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann es vorkommen, dass eine Angabe oder ein Vordruck nicht auf dem aktuellsten Stand ist.

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