Arbeiten im EU-Ausland

Aufenthalt, Entsendung & Steuerrecht

Arbeiten im EU-Ausland

So kritisch manche auch die Europäische Union sehen, für Berufstätige und Arbeitssuchende bringt sie viele Vorteile. Der wichtigste Punkt zuerst: Eine Arbeitserlaubnis ist für EU-Bürger nicht notwendig, um als Angestellter oder selbstständig in einem anderen EU-Land zu arbeiten. Auch in der Schweiz sind diese Formalien aufgrund von Abkommen abgeschafft. Natürlich müssen Sie entsprechenden Fähigkeiten nachweisen. Aber die Qualifikationen, die im jeweiligen Heimatland anerkannt wurden, gelten auch in den übrigen EU-Ländern.

Ratsam ist es natürlich, sich vor einer Bewerbung mit den spezifischen Arbeitsanforderungen im Ausland auseinanderzusetzen. Welche Unterlagen bei einer Bewerbung im Wunschland mitgeschickt werden müssen, sind je nach Land unterschiedlich - trotz EU. Für einen perfekten Auftritt können die Bewerbungsunterlagen ganz einfach online professionell übersetzt werden. Preislich ist das jedoch kein Schnäppchen. Pro Seite investieren Sie mindestens ca. 50 Euro.

Um im Ausland Arbeit zu finden, darf sich jeder EU-Bürger auch für die Suche im Ausland aufhalten.  So wie es für Arbeitssuche, Bewerbung und Einstellung erforderlich ist. Es ist gesetzlich festgesetzt, dass Arbeitssuchende auch von den Arbeitsämtern vor Ort unterstützt werden müssen. Bei der Jobsuche kann vorab auch EURES – Das europäische Portal zur beruflichen Mobilität weiterhelfen. Hier finden Sie Arbeitsangebote und Informationen rund um Arbeitsplätze im Ausland.

Besonderheiten

Wer im europäischen Ausland arbeitet und dort auch lebt, hat im Vergleich zu Deutschland mit ein paar Einschränkungen in der sozialen Absicherung zu rechnen. Die Krankenversicherungen leisten oftmals nicht so gut. Hier schafft eine private Zusatzversicherung Abhilfe. Bestimmte Renten werden gegebenenfalls nicht in gleichem Umfang gezahlt. Ein Pflegesystem ähnlich dem deutschen, ist zumeist nicht vorhanden. Auch das Kindergeld wird unter Umständen nicht mehr gezahlt. Zudem sind Sie meistens auch im Ausland steuerpflichtig.

Aufenthalt

Um sich legal in der EU (und dem EWR) zu bewegen, ist ein gültiger Ausweis oder Reisepass notwendig. Zumindest solange man sich dort maximal 3 Monate aufhält. Je nach Land ist eine Behördenmeldung nach einem gewissen Zeitraum vorgeschrieben.  Hierfür gibt es gesonderte Informationen nach Ländern sortiert auf den Seiten der EU.

Nach Ablauf der drei Monate werden Sie im Normalfall dazu aufgefordert, sich vor Ort anzumelden. Dort müssen Sie dann auch nachweisen, dass Sie einer Arbeit nachgehen. Infolgedessen erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese gilt für die Dauer der Berufstätigkeit nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Nahe Familienangehörige, wie Kinder, Lebenspartner oder sogar die Großeltern.

Nach einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren ohne Unterbrechung, in dem man in dem Land gearbeitet hat, wird einem das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt gewährt – ganz unabhängig davon, ob und welcher Tätigkeit man dann nachgeht.

Arbeitsaufnahme und -bedingungen bei einer Entsendung

Während der Entsendung in ein anderes EU-Land gelten für Sie die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Gastlandes. Man spricht von einer Entsendung, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Anweisung seines Arbeitgebers ins Ausland begibt, um dort für seinen Arbeitgeber eine Beschäftigung auszuüben. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer extra zum Zwecke einer Entsendung eingestellt wird. Der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers muss sich in Deutschland befunden haben, damit die Merkmale einer Entsendung vorliegen.

Sie sollten sich eingehend über die Sozialversicherung im Ausland informieren. Beschäftigungsverhältnisse, die im Ausland ausgeübt werden, bleiben auch dann nach den deutschen Vorschriften sozialversicherungspflichtig, wenn folgende Voraussetzungen für eine so genannte Ausstrahlung erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer wird im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt.
  • Die Entsendung ist entweder durch die Eigenart der Beschäftigung (z. B. Projekte) oder auf Grund eines Vertrages im Voraus befristet.

Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen, erfolgt durch die zuständige Krankenkasse. Nähere Informationen sind auch bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland erhältlich.

Arbeitsvertrag für Expats | Welche vertragliche Regelung passt am besten?

Auch wenn es sich um eine Ausstrahlung handelt, kann es unter Umständen vorkommen, dass für eine Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge in zwei Staaten zu entrichten sind. Um solche Überschneidungen zu vermeiden, sind eine Reihe von Sozialversicherungsabkommen geschlossen worden, die im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts einheitliche Regelungen vorsehen.

Besonderheiten gibt es zudem für Grenzgänger, Grenzpendler und Menschen, die in mehrere EU-Staaten gleichzeitig arbeiten. Hierzu werden noch Informationen zusammengestellt.

Workation

Ein neuer Trend ist Workation, die Verbindung von „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub). Die Wortschöpfung sagt schon etwas über die normale Dauer einer Workation aus: Sie ist in der Regel so lang wie eine Urlaubszeit, also rund 1 bis 12 Wochen. Anders als bei einer Entsendung geht der Wunsch nach Workation meistens vom Mitarbeiter aus.

Arbeitgeber muss zustimmen
Man hat in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice und Workation. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, sollte der Mitarbeiter, der seinen Arbeitsplatz für mehr als ein paar Tage ins Ausland verlegt, in seinen Arbeitsvertrag eine Zusatzvereinbarung einfügen lassen. Es empfiehlt sich hier die Regelungen zur Arbeitszeit, zur begrenzten Dauer der Workation, zu steuerlichen Aspekten und zur Sozialversicherung auszuformulieren.

Steuern, Arbeitsgenehmigung und Arbeitsrecht
Innerhalb der EU und der Schweiz gelten Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit. EU-Bürger brauchen für das Fernoffice also weder Aufenthaltserlaubnis noch Arbeitsgenehmigung.

Damit das deutsche Arbeitsrecht bestehen bleibt, muss die Zustimmung des Arbeitgebers und die zeitliche Befristung der Workation vorliegen. Würden Angestellte dauerhaft mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Ausland erbringen, unterlägen sie nicht mehr dem deutschen Arbeitsrecht. Am besten regelt man auch den Umgang mit den unterschiedlichen gesetzlichen Feiertagen im Arbeitsvertrag.

Steuerrechtlich gibt es keine Auswirkungen, wenn die Workation nicht länger als ein halbes Jahr dauert und der Wohnsitz nicht ins Ausland verlegt wird. Sollte die Tätigkeit im Urlaubsland allerdings die 183-Tage-Grenze überschreiten, wird der Mitarbeiter steuerpflichtig.

Gleiche Sozialversicherungsrichtlinien für Entsendung und Workation
Eine Workation ist hinsichtlich des Sozialversicherungsrechtes mit einer Entsendung gleich zu setzen. Arbeitnehmer brauchen eine A1-Bescheinigung für „Vorübergehende Entsendung”, mit der sie dokumentieren, dass sie weiter dem deutschen Recht unterliegen. Selbst wer nur eine geschäftliche Auslandsreise antritt, ist verpflichtet eine A1-Bescheinigung mit sich zu führen, sonst drohen Bußgelder.

Der Arbeitgeber sollte bei jeder Workation - auch wenn sie in einem EU-Land stattfindet und nicht länger als 3 Monate dauert – bei gesetzlich Versicherten die zuständige Krankenkasse konsultieren. Für privat Versicherte ist der Rentenversicherungsträger zuständig. Mehrfacherwerbstätige, also Personen, die gewöhnlich in mehr als nur einem Mitgliedsstaat erwerbstätig sind wenden sich an die DVKA. Zudem hat Deutschland mit zahlreichen Staaten sogenannte bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen, aber die Tücke liegt hier oft im Detail. So akzeptieren einige Länder eine A1-Bescheinigung nur von EU-Bürgern. Wenn also beispielsweise ein Chinese in Norwegen Workation macht, kann das skandinavische Land auf einer eigenen Sozialversicherung bestehen.

Reiseversicherung
Auch wenn der Arbeitnehmer sein Fernoffice in ein Land verlegt, mit dem Deutschland hinsichtlich der Krankenversicherung ein Sozialversicherungsabkommen hat, ist der Abschluss einer Reiseversicherung sinnvoll. Wer die Europäische Versichertenkarte (EHIC) hat, bekommt in der Regel nur die Kosten erstattet, die auch von den Krankenkassen im jeweiligen Land erstattet würden, maximal jedoch die in Deutschland üblichen Kosten. Eine Reiseversicherung deckt die Lücken und den möglichen Krankenrücktransport nach Deutschland, dessen Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden.
 

Arbeitssuche mit dem Europass

Der Europass ist ein kostenloser Service der Europäischen Union, der dazu dient Bewerbungsverfahren innerhalb Europas transparenter und vergleichbarer zu machen. Faktisch  ist es eine Webseite die anhand eines online-Tools die Möglichkeit bietet Lebensläufe, Abschlüsse, Interessen und Qualifikationen digital in einem persönlichen Ordner zu erstellen und zu verwalten. Die Standardisierung der Formulare sorgt dafür, dass diese „Bewerbungsunterlagen“ europaweit vergleichbar sind. Auch Bildungssuchende können hier ein Profil anlegen und so passende Bildungsangebote finden. Die Plattform bietet zudem die Möglichkeit Bewerbungen gezielt mit Unternehmen und Bildungsanbietern zu teilen, oder sich anhand vorher definierter Kriterien Lern- oder Stellenangebote individuell anzeigen zu lassen.

So unterstützt das  Instrument grenzüberschreitendes Lernen und Arbeiten innerhalb Europas. Es sorgt für mehr Transparenz von Qualifikation und Kompetenz und ist somit eines der wichtigsten europäischen Werkzeuge die Mobilität innerhalb Europas zu fördern.

Den Europass gibt es bereits seit 2005. Inzwischen wurde die Webseite technisch weiterentwickelt, so dass am 1. Juli 2020 das neue Europass-Portal online ging. Die Netzwerkplattform erweitert den bisherigen Europass um zahlreiche Tools für Karriereplanung und Bewerbung. Mit einem persönlichen Profil und dem e-Portfolio können Nutzer ihre persönlichen Fähigkeiten und Qualifikationen einfach und sicher verwalten.

Nach Erstellung des persönlichen Profils kann man sich auf der Basis der eigenen Interessen, Fähigkeiten und Qualifikationen passende Stellenangebote vorschlagen lassen. Durch eine Verknüpfung mit EURES, dem Portal für berufliche Mobilität in Europa, ist zudem die Suche nach Stellen in ganz Europa möglich. Für Arbeitgeber besteht die Attraktivität des Portals im leichteren Finden von Fachkräften.

Zugriff auf alle Funktionen des Portals erhält der Nutzer nach einer einmaligen kostenlosen Registrierung. Nach dieser kann man dann auch seine Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung, Interessen und Kompetenzen dokumentieren oder seine Zeugnisse, Diplome Urkunden etc. im Dokumentencenter dauerhaft speichern. Diese Daten sind für niemanden sonst einsehbar. Auf Grundlage der persönlichen Interessen und Ziele, die jederzeit bearbeitet werden können empfiehlt das System über eine Suchfunktion passende Vorschläge. Außerdem lassen sich aus dem erstellten persönlichen Profil mit wenigen Klicks Bewerbungsmappen erstellen. Diese und auch Teile des persönlichen Profils sind für einen befristeten Zeitraum mit potentiellen Arbeitgebern teilbar. Dabei behält der Nutzer stets die volle Kontrolle darüber, welche Teile des Profils sichtbar sein sollen und welche nicht. 

Neben den praktischen Tools für Jobsuche und Bewerbung stellt das Europass-Portal in einem eigenen Bereich ausführliche Informationen zum Thema Lernen und Arbeiten in den europäischen Ländern zur Verfügung.  Dort werden länderspezifische Informationen, Kontaktadressen und Verweise zu weiteren Informationen zu Anerkennung von Zeugnissen und Abschlüssen, Arbeitsmarkttrends etc. bereitgestellt. Aus unserer Sicht ist das Portal eine hervorragende Orientierungshilfe für alle, die in einem anderen europäischen Land arbeiten und lernen wollen.

Da das Portal in allen 29 Amtssprachen funktioniert, ist mit wenigen Schritten das Erstellen einer in ganz Europa verständlichen Bewerbung möglich. Für alle, die auf der Suche nach neuen beruflichen Herausforderungen innerhalb Europas sind, ist das Europass-Portal somit eine gute Anlaufstelle.

Steuern

Steuern

Bisher gibt es kein einheitliches europäisches Steuerrecht. Damit Sie, falls Sie in mehreren Staaten Einkommen erzielen bzw. in einem Staat arbeiten und in einem anderen wohnen, nicht doppelt zur Kasse gebeten werden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen sind immer nur zwischen zwei Staaten geschlossen und fallen sehr unterschiedlich aus. Meistens muss das Einkommen in dem Land versteuert werden, in dem Sie sich überwiegend (mehr als 183 Tage im Jahr) aufhalten - also dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Für Beamte und Selbstständige können allerdings andere Regelungen gelten. Sie sollten sich als künftiger Arbeitnehmer in einem anderen EU-Land also rechtzeitig bei beiden zuständigen Finanzämtern über die genauen Richtlinien erkundigen.

Mehr zum Thema Einkommenssteuer auch auf unserer Sonderseite.

Weiterführende Links

Auswandern Handbuch Die Plattform bietet seit 2008 nützliche Tipps für Auswanderer, Expats und Auslandsrentner und enthält mittlerweile Informationsmaterial zu über 50 Auswanderungszielen weltweit. Blu Selection Wir sind Blu Selection, ein kleines Team von Personalvermittler*innen, die dir bei der Suche nach dem Richtigen Job im Ausland helfen. Wir vermitteln Positionen in Spanien, Portugal, Frankreich und weiteren Ländern. Broschüre "Leben und arbeiten in Europa" Inhalte: Das Europarecht | Arbeiten in verschiedenen Mitgliedstaaten| Rentenansprüche, Rentenberechnung, Rentenzahlung Citizens Signpost Service Service für EU-Bürger, die Probleme im Zusammenhang mit der Mobilität im europäischen Binnenmarkt haben. EU-Info Unter "Arbeiten in Europa" finden sich u. a. Details zu Arbeitssuche, Jobs in EU-Ländern, Regelungen für die neuen Beitrittsstaaten und zur Selbstständigkeit. EURES-Netzwerk Stellenangebote aus 31 Ländern, die nach Land, Region, Beruf, Vertragsart oder einer Kombination mehrerer Kriterien durchsucht werden können. Eurofound Informationen, Beratung und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen Ihr Europa Portal über das Leben, Arbeiten und Reisen in der EU Jobcoconut Multilinguales Jobportal für Arbeitssuchende, Berufseinsteiger oder Berufserfahrene, die eine berufliche Herausforderung im europäischen Ausland suchen Joblift Frankreich Stellenbörse für Frankreich mit über 500.000 Jobs Joblift Niederlande Stellenbörse für die Niederlande mit über 500.000 Jobs Jobmanji Job search engine that incorporates jobs from hundreds of career & employment sites into one place MISSOC - Informationssystem zur Information über die soziale Sicherheit Um einen kontinuierlichen und umfassenden Austausch von Informationen über die soziale Sicherheit in Europa zu ermöglichen, wurde von der Europäischen Kommission MISSOC geschaffen. Talent.com - Jobsuchmaschine Internationale Jobsuchmaschine, die automatisch und kostenlos Jobs von Unternehmen, Vermittlungsagenturen und Jobbörsen indexiert people-s-place GmbH Unser Ziel ist es, für unsere Bewerber spannende neue Aufgaben im europäischen Ausland zu finden.

Das könnte Sie interessieren