Wohnsitz

Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Wohnsitz im Ausland

Wohnsitz im EU-Ausland

EU-Bürger können innerhalb Europas frei wählen, wo sie leben und arbeiten wollen. Wer in verschiedenen Ländern lebt, muss hinsichtlich seines Hauptwohnsitzes einige Regeln beachten.

Wer länger als drei Monate aus seinem Heimatland weg ist, muss sich im neuen Land melden bzw. anmelden. Ansonsten riskiert er ein Bußgeld. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet im Internet eine Länderübersicht mit den Fristen. Grundsätzlich ist der Hauptwohnsitz dort anzumelden, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt. Wichtig zu wissen: In Deutschland ist der erste gemeldete Wohnsitz stets der Hauptwohnsitz. Sie können sich also nicht mit einem Zweitwohnsitz anmelden, wenn Sie noch keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Wer in Deutschland seine Wohnung aufgibt, ohne eine neue zu beziehen, muss sich innerhalb von zwei Wochen abmelden (§ 17 Abs. 2 S. 1 BMG). Auch andersherum gilt: Wer in Deutschland eine Wohnung anmietet, diese aber nicht bezieht, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

Egal, wo Sie Ihre Immobilie besitzen, sollten Sie über eine passende Hausrat- und Gebäudeversicherung nachdenken. Wir empfehlen Ihnen eine besonders gute und günstige Immobilienversicherung für Ihr Ferienhaus oder Eigenheim im Ausland.

Wohnsitz Eins oder Zwei?

Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz?

Welche Gründe sprechen für den Hauptwohnsitz im Ausland und welche für einen Zweitwohnsitz? Oder haben Sie überhaupt die Möglichkeit zu wählen? Das hängt in den meisten Fällen von Ihrer persönlichen Situation ab. Mit ein paar Beispielen wird es vielleicht deutlicher: Nehmen wir an, Sie arbeiten im Ausland. Fünf Tage die Woche sind Sie dort. Am Wochenende kommen Sie aber nach Hause zu Freunden und Familie. Dann ist Ihr Lebensmittelpunkt und somit Hauptwohnsitz immer noch in Deutschland und Sie müssen sich hier auch nicht abmelden.

Grundsätzlich gilt: Wer langfristig oder dauerhaft aus Deutschland wegzieht, ohne eine neue Adresse im Land, muss sich vollständig abmelden. Sonst droht im theoretischen Fall sogar die Zwangsabmeldung.

Sie möchten weiterhin voll von der deutschen Krankenversicherung profitieren? Wenn Sie im EU-Ausland leben und dort angemeldet sind, bleiben Sie weiter in der deutschen Krankenversicherung. Sie erhalten aber nur noch Leistungen auf dem Niveau des neuen Wohnsitzlandes. Möchten Sie den gleichen Standard wie in Deutschland, bleibt Ihnen nur der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.

Ähnlich verhält es sich bei der Pflegeversicherung. Wer dauerhaft im EU-Ausland lebt, erhält im Pflegefall Sachleistungen wie im Aufenthaltsland üblich. Für einen Großteil der Kosten, etwa bei der Unterbringung in einem Pflegeheim, müssen Sie je nach Land selbst aufkommen. Das Pflegegeld hingegen wird weiter von der deutschen Pflegekasse gezahlt.

Bei der Rentenversicherung können Sie freiwillig Beiträge leisten, damit keine Rentenlücke entsteht. Hier sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Oder Sie entscheiden sich für eine private Vorsorge. Die staatlich geförderte Riester-Rente wird übrigens auch im EU-Ausland voll ausgezahlt.

Auch kleine Dinge sind zu beachten: Sind Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet, müssen Sie Ihr  Auto ummelden. Sie dürfen nicht an Landtags- und Kommunalwahlen in Deutschland teilnehmen und auch kein Gewerbe in Deutschland führen.

Eine Abmeldung bringt aber auch positive Seiten mit sich: Die Kirchensteuerpflicht entfällt und Deutsche können mit ihrer Abmeldebescheinigung ihren (Reise-)Pass direkt beim deutschen Konsulat oder der Botschaft im Ausland beantragen oder verlängern lassen. Lästige Rückreisen nach Deutschland entfallen für diese Fälle.

Welche Schwierigkeiten können auftreten?

Welche Schwierigkeiten können auftreten?

Wenn zwei Wohnsitze bestehen, werden Schreiben von Gerichten und Verwaltungen immer an den Hauptwohnsitz gesendet. Dort muss also regelmäßig die Post kontrolliert werden. Auch wenn man selbst häufig in der Zweitwohnung lebt. Bei Verlust von Ausweisdokumenten haben Sie bei einem Aufenthalt im Zweitwohnsitzland größere Probleme. Die Dokumente werden nur von der Behörde am Hauptwohnsitz ausgestellt. Dann wird eine Rückreise notwendig. 

Liegt der Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland, bleibt die deutsche Steuerpflicht bestehen. In diesem Fall ist das weltweit erarbeitete Einkommen in Deutschland zu versteuern. Ansonsten ist zu empfehlen, vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen. So muss zum Beispiel ein in Spanien versteuertes Einkommen in Deutschland aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens nicht zusätzlich versteuert werden.

Apropos Finanzen: Bankkonten kann man in beiden Ländern führen. Nur wer mit Hauptwohnsitz im Ausland ein deutsches Konto eröffnen möchte, könnte Probleme bekommen.

Bleibt der Hauptwohnsitz in Deutschland und Sie halten sich häufig im Ausland auf, kann es sein, dass die Stadtverwaltung im Ausland aus Steuergründen überprüft, wo Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt liegt. Wenn Sie vor einer solchen Situation stehen und nicht wissen, ob Sie sich rechtlich korrekt verhalten haben, wenden Sie sich an einen Anwalt.

Rein melderechtlich kann oftmals ein Hauptwohnsitz im Ausland angemeldet werden, selbst wenn man noch in Deutschland gemeldet ist. Die Behörden kommunizieren länderübergreifend zumeist nicht miteinander. Steuern und Versicherungen werden dann weiterhin in Deutschland bezahlt, wenn hier die Einkünfte generiert werden. Aber bei einer Meldung von zwei Hauptwohnsitzen, bspw. in Frankreich und Deutschland, kann es zu Problemen kommen. Wenn die Wohnung im Grunde eine Ferienwohnung ist, für die bei der Gemeinde Abgaben und Steuern zu entrichten sind, kann der Hauptwohnsitz zwangsabgemeldet werden, wenn eine Zwangsmeldung vorliegt.

Ein doppelter Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch im Ausland ist grundsätzlich möglich, aber mit einigen Hürden verknüpft. Es muss klar definiert werden, welcher Staat zuständig ist, da es wie erwähnt steuerliche und sozialrechtliche Auswirkungen hat. Um negative Folgen zu vermeiden, empfehlen wir hier eine ausführliche Beratung.

Wie melde ich mich an?

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich in der BRD abmelden.  Um sich im EU-Ausland anzumelden, benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument und einen Nachweis über Ihre berufliche Tätigkeit. Wenn Sie keiner Arbeit nachgehen, können Sie eine Bestätigung der Krankenversicherung vorlegen. Damit weisen Sie nach, dass Sie ohne staatliche Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt sorgen.

Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland abgemeldet haben, erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung. Diese müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen oder Sie benötigen sie, um im Ausland Ausweispapiere zu beantragen.

Nach der Anmeldung im Ausland erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. So können Sie unbeschränkt im EU-Ausland wohnen (und arbeiten). Kindergeld und sonstige Sozialleistungen werden entsprechend den Gesetzen des Landes Ihres neuen Wohnsitzes gewährt. Falls Sie jedoch weiterhin in Deutschland als uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten, kann das Kindergeld in der EU weiterhin aus Deutschland gezahlt werden.

Wer weitere Fragen zum Wohnsitz in der EU hat oder Probleme mit Behörden vor Ort, für den bietet die Europäische Kommission eine kostenlose Beratung.

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