Arbeiten bei deutschen Firmen weltweit
Entsendung deutscher Arbeitnehmer ins Ausland
Arbeiten bei deutschen Firmen weltweit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen setzen darauf, Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden. Laut aktuellen Statistiken haben 72 Prozent der Firmen ihre Entsendungen ins Ausland in den letzten Jahren ausgebaut. Früher stand die Personalentwicklung und der Wissenstransfer im Vordergrund, heute geht es hauptsächlich darum, neue Märkte zu erschließen oder bestehende zu erweitern.
Soziale Absicherung im Ausland: Worauf Sie achten sollten
Ein entscheidender Punkt bei einer Entsendung ins Ausland ist die soziale Absicherung. Dafür ist es wichtig zu wissen, dass im Ausland der Aspekt Ihrer sozialen Absicherung viel stärker in den Vordergrund rückt als im Inland. Denn je nach Aufenthaltsland und Gestaltung des Arbeitsvertrages kann Ihr gewohnter Sozialversicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. Sie sollten sich eingehend über die Sozialversicherung im Ausland informieren.
Was bedeutet Entsendung ins Ausland?
Man spricht von Entsendung, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Anweisung seines Arbeitgebers ins Ausland begibt, um dort für seinen Arbeitgeber eine Beschäftigung auszuüben. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer extra zum Zwecke einer Entsendung eingestellt wird. Für eine Entsendung muss sich der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers in Deutschland befunden haben.
Bei einer so genannten Ausstrahlung gelten bei einer vorübergehenden Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Ausland weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung. Eine Ausstrahlung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Arbeitnehmer wird im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt.
- Die Entsendung ist entweder durch die Eigenart der Beschäftigung (z. B. Projekte) oder auf Grund eines Vertrages im Voraus befristet. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen, erfolgt durch die zuständige Krankenkasse. Nähere Informationen sind auch bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland erhältlich.
Auch wenn es sich um eine Ausstrahlung handelt, kann es unter Umständen vorkommen, dass für eine Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge in zwei Staaten zu entrichten sind. Um solche Überschneidungen zu vermeiden, sind eine Reihe von Sozialversicherungsabkommen geschlossen worden, die im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts einheitliche Regelungen vorsehen. Sozialversicherungsabkommen bestehen mit vielen Ländern der Europäischen Union und immer mehr Staaten weltweit.
Nicht nur Sie und Ihre Familie, sondern auch die Personalverantwortlichen im Heimat- und Gastland stellt Ihr Arbeitsplatzwechsel ins Ausland vor komplexe Anforderungen. Für jede Firma, die Angestellte ins Ausland entsendet, besteht eine gesetzliche Fürsorgepflicht hinsichtlich der Beratung ihrer Mitarbeiter.
Allgemeiner Tipp: Nehmen Sie nicht den Aufstiegsgedanken als Antrieb für Ihren Auslandseinsatz, sondern sehen Sie den Arbeitsplatzwechsel als persönliche Herausforderung und Bereicherung. Denn heutzutage können Sie sich nicht immer auf eine problemlose Rückkehr in das Unternehmen in Deutschland verlassen, weil es oft nicht genug Rückkehrerpositionen gibt. Sie sollten also auf die Formulierung hinsichtlich Ihrer Übernahme nach dem Auslandseinsatz im Entsendungsvertrag achten.