Arbeiten bei deutschen Firmen weltweit

Entsendung deutscher Arbeitnehmer ins Ausland

Arbeiten bei deutschen Firmen weltweit

Unternehmen schicken heutzutage vermehrt Mitarbeiter ins Ausland. 72 Prozent der Unternehmen haben ihre Entsendungen in den vergangenen Jahren ausgebaut. Während es früher in erster Linie um Personalentwicklung und um die Übertragung von Know-how ging, so entsenden Unternehmen heute vor allem Mitarbeiter, um neue Märkte zu erschließen oder auszubauen.

Soziale Absicherung im Ausland

Dafür ist es wichtig zu wissen, dass im Ausland der Aspekt Ihrer sozialen Absicherung viel stärker in den Vordergrund rückt als im Inland. Denn je nach Aufenthaltsland und Gestaltung des Arbeitsvertrages kann Ihr gewohnter Sozialversicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. Sie sollten sich eingehend über die Sozialversicherung im Ausland informieren.

Entsendung ins Ausland

Man spricht von Entsendung, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Anweisung seines Arbeitgebers ins Ausland begibt, um dort für seinen Arbeitgeber eine Beschäftigung auszuüben. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer extra zum Zwecke einer Entsendung eingestellt wird. Für eine Entsendung muss sich der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers in Deutschland befunden haben.

Bei einer so genannten Ausstrahlung gelten bei einer vorübergehenden Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Ausland weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung. Eine Ausstrahlung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer wird im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt.
  • Die Entsendung ist entweder durch die Eigenart der Beschäftigung (z. B. Projekte) oder auf Grund eines Vertrages im Voraus befristet. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Ausstrahlung vorliegen, erfolgt durch die zuständige Krankenkasse. Nähere Informationen sind auch bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland erhältlich.

Auch wenn es sich um eine Ausstrahlung handelt, kann es unter Umständen vorkommen, dass für eine Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge in zwei Staaten zu entrichten sind. Um solche Überschneidungen zu vermeiden, sind eine Reihe von Sozialversicherungsabkommen geschlossen worden, die im Rahmen des über- und zwischenstaatlichen Rechts einheitliche Regelungen vorsehen. Sozialversicherungsabkommen bestehen mit vielen Ländern der Europäischen Union und immer mehr Staaten weltweit.

Arbeitsvertrag für Expats | Für die Firma ins Ausland - Welche vertragliche Regelung passt am besten?

Nicht nur Sie und Ihre Familie, sondern auch die Personalverantwortlichen im Heimat- und Gastland stellt Ihr Arbeitsplatzwechsel vor komplexe Anforderungen. Für jede Firma, die Angestellte ins Ausland entsendet, besteht eine gesetzliche Fürsorgepflicht hinsichtlich der Beratung ihrer Mitarbeiter.

Allgemeiner Tipp: Nehmen Sie nicht den Aufstiegsgedanken als Antrieb für Ihren Auslandseinsatz, sondern sehen Sie den Arbeitsplatzwechsel als persönliche Herausforderung und Bereicherung. Denn heutzutage können Sie sich nicht immer auf eine problemlose Rückkehr in das Unternehmen in Deutschland verlassen, weil es oft nicht genug Rückkehrerpositionen gibt. Sie sollten also auf die Formulierung hinsichtlich Ihrer Übernahme nach dem Auslandseinsatz im Entsendungsvertrag achten.

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