Nach der Rückkehr
Erfolgreich in Deutschland reintegrieren
Wissenswertes auf einen Blick
- Die Rückkehr nach Deutschland kann genauso schwierig (oder noch schwieriger) sein wie die Auswanderung zuvor.
- Emotionale, soziale und berufliche Reintegration verlaufen unterschiedlich schnell.
- Rückkehrer erleben häufig einen „umgekehrten Kulturschock“.
- Familie, Beruf und Identität verändern sich durch Auslandserfahrung.
- Beratungsstellen und bestehende soziale Netzwerke können die Rückkehr erheblich erleichtern.
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, Weiterbildung und Neuorientierung sind häufig notwendig.
Inhaltsverzeichnis
- Rückkehr nach Deutschland: Was bedeutet Reintegration für Auswanderer?
- Welche bürokratischen Schritte sind nach der Rückkehr notwendig?
- Wie funktioniert die Rückkehr in das deutsche Sozialversicherungssystem?
- Welche steuerlichen Pflichten entstehen nach der Rückkehr nach Deutschland?
- Darf ich mit einem ausländischen Führerschein auch in Deutschland fahren?
- Wann muss ein ausländischer Führerschein in einen deutschen umgeschrieben werden?
- Wie lange dauert die Wiedereingewöhnung nach einem Auslandsaufenthalt?
- Welche emotionalen Herausforderungen erleben Rückkehrer?
- Welche besonderen Herausforderungen erleben Kinder und Jugendliche?
- Wie entwickeln sich Freundschaften und soziale Netzwerke nach der Rückkehr?
- Welche beruflichen Veränderungen erwarten Rückkehrer?
- Was leistet Re-Entry-Coaching bei der Reintegration?
- Welche Anlaufstellen unterstützen Rückkehrer konkret?
Rückkehr nach Deutschland: Was bedeutet Reintegration für Auswanderer?
Reintegration bezeichnet den Prozess, sich nach einer Auswanderung erneut im deutschen Alltag zu verorten. Sie umfasst emotionale Anpassung, soziale Neuorientierung und berufliche Eingliederung.
Rückkehrer bringen neue Werte, Routinen und Perspektiven mit, die nicht automatisch zur alten Lebensrealität passen. Reintegration ist daher kein „Zurück zum Alten“, sondern ein Neuaufbau unter veränderten Voraussetzungen.
Welche bürokratischen Schritte sind nach der Rückkehr notwendig?
Nach der Rückkehr nach Deutschland müssen Sie einiges erledigen und beachten. Im Folgenden haben wir Ihnen einige Punkte zusammengestellt, an die Sie denken sollten.
Checkliste: Rückkehr nach Deutschland
- Wohnsitz anmelden beim Einwohnermeldeamt
→ Frist: i. d. R. innerhalb von 14 Tagen - Krankenversicherung klären / abschließen
→ Pflicht in Deutschland (gesetzlich oder privat) - Bankkonto eröffnen oder reaktivieren
- Steuerliche Erfassung klären (Steuer-ID vorhanden? meist bleibt sie lebenslang gleich)
- Arbeitsagentur kontaktieren, falls arbeitssuchend
→ Bundesagentur für Arbeit - Rentenversicherungsverlauf prüfen
→ besonders wichtig nach längeren Auslandsaufenthalten
→ Ansprechpartner: Deutsche Rentenversicherung - Ggf. Kindergeld beantragen
→ zuständig: Familienkasse - Ggf. Elterngeld / Sozialleistungen prüfen
→ z. B. Bürgergeld (bei Bedarf) - Anerkennung von Abschlüssen beantragen
→ notwendig bei reglementierten Berufen oder zur Jobsuche
→ Infos über Anerkennung in Deutschland - Führerschein umschreiben (falls außerhalb der EU erworben)
- Kfz anmelden (bei Fahrzeugmitnahme)
- Versicherungen prüfen / neu abschließen (Haftpflicht, Hausrat etc.)
Wie funktioniert die Rückkehr in das deutsche Sozialversicherungssystem?
Die Wiedereingliederung in Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist individuell zu prüfen. Bei einer geplanten Rückkehr nach Deutschland sollten Sie frühzeitig Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung und zur Krankenkasse aufnehmen, um sich umfassend beraten zu lassen.
Welche steuerlichen Pflichten entstehen nach der Rückkehr nach Deutschland?
Mit der Rückkehr nach Deutschland entsteht in der Regel wieder die unbeschränkte Steuerpflicht. Das bedeutet: Das weltweite Einkommen unterliegt der deutschen Besteuerung. Übergangszeiten, Auslandsgehälter, Abfindungen oder Renten können steuerlich komplex sein. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern zwar eine doppelte Steuerlast, erfordern jedoch korrekte Angaben. Besonders Selbstständige und Freiberufler sollten ihre steuerliche Situation frühzeitig klären, um Nachzahlungen oder Verzögerungen zu vermeiden.
Eine steuerliche Beratung kann sinnvoll sein.
Darf ich mit einem ausländischen Führerschein auch in Deutschland fahren?
Ja, aber nur zeitlich und rechtlich begrenzt. Nach der Rückkehr nach Deutschland darf ein ausländischer Führerschein maximal sechs Monate genutzt werden, sofern er gültig ist und keine Lern- oder vorläufige Fahrerlaubnis darstellt. Alle Einschränkungen der ursprünglichen Fahrerlaubnis gelten auch in Deutschland. Fahrzeuge dürfen ausschließlich in den erteilten Klassen geführt werden.
Ist der Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt oder stammt er nicht aus der EU bzw. dem EWR, kann zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung oder ein internationaler Führerschein erforderlich sein. Wird das Mindestalter für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse in Deutschland nicht erreicht, ist das Fahren unzulässig.
Wann muss ein ausländischer Führerschein in einen deutschen umgeschrieben werden?
Eine Umschreibung ist erforderlich, wenn der Führerschein aus einem Drittstaat stammt. Führerscheine aus der EU oder dem EWR werden bei dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland anerkannt und müssen nicht umgeschrieben werden.
Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten verlieren nach sechs Monaten ihre Gültigkeit, wenn sie nicht in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Ob dafür eine theoretische und/oder praktische Prüfung notwendig ist, hängt von Anerkennungsabkommen ab, die in Anlage 11 der Fahrerlaubnis Verordnung (FeV) geregelt sind. Erfolgt keine rechtzeitige Umschreibung, darf in Deutschland nicht mehr gefahren werden.
Entscheidungsregel
- EU/EWR Führerschein → keine Umschreibung notwendig
- Drittstaaten Führerschein → Umschreibung innerhalb von 6 Monaten verpflichtend
Wie lange dauert die Wiedereingewöhnung nach einem Auslandsaufenthalt?
Die erste Anpassungsphase dauert meist vier bis zwölf Wochen. Nach dieser Zeit fühlen sich die meisten Rückkehrer wieder recht sicher im Alltag.
Die vollständige berufliche und soziale Reintegration dauert häufig länger. Faktoren wie Aufenthaltsdauer im Ausland, familiäre Situation und berufliche Veränderungen beeinflussen die Dauer erheblich.
Je länger der Auslandsaufenthalt, desto komplexer die Rückkehr.
Welche emotionalen Herausforderungen erleben Rückkehrer?
Viele Rückkehrer erleben einen sogenannten umgekehrten Kulturschock.
Das frühere Zuhause fühlt sich fremd an, Erwartungen werden enttäuscht, und das Umfeld zeigt oft wenig Interesse an Auslandserfahrungen. Gefühle von Entfremdung, Rastlosigkeit oder erneuter Auswanderungswunsch sind typisch und kein Zeichen des Scheiterns.
Geben Sie sich selbst genügend Zeit, wieder vollständig in Deutschland anzukommen. Es ist normal, dass dies nicht innerhalb weniger Wochen gelingt.
Welche besonderen Herausforderungen erleben Kinder und Jugendliche?
Kinder und Jugendliche durchlaufen einen eigenständigen Reintegrationsprozess. Schulwechsel, Leistungsanforderungen, Sprache, soziale Zugehörigkeit und Identitätsfragen stellen große Herausforderungen dar. Besonders Jugendliche empfinden den Verlust der entstandenen Freundschaften und die Veränderung der Alltagsstrukturen häufig als belastend.
Je länger der Aufenthalt im Ausland war, desto schwerer ist es für Kinder und Jugendliche, sich in Deutschland zurechtzufinden. Vielleicht waren sie zum Zeitpunkt der Auswanderung auch noch so klein, dass sie sich gar nicht an das Leben in Deutschland erinnern können – dann wird sich Deutschland für Ihre Kinder womöglich erstmal fremd und nach „Ausland“ anfühlen. Bei der Integration ist es von Vorteil, wenn sie Deutsch in Wort und Schrift ihrem Alter entsprechend beherrschen. So fällt die Wiedereingliederung in eine deutsche Schule deutlich leichter.
Wie entwickeln sich Freundschaften und soziale Netzwerke nach der Rückkehr?
Freundschaften müssen nach der Rückkehr oft aktiv neu belebt oder neu aufgebaut werden. Viele Rückkehrer stellen fest, dass sich frühere Freundeskreise verändert haben oder weniger Anschlussfähigkeit besteht. Gleichzeitig fehlt häufig ein Umfeld, das die Auslandserfahrungen nachvollziehen kann.
Nehmen Sie sich Zeit für alte und neue Freundschaften, schaffen Sie neue gemeinsame Erinnerungen durch Erlebnisse. Gleichzeitig sollten Sie versuchen, Ihr soziales Netzwerk und neu gewonnene Freundschaften aus dem Ausland nicht zu verlieren. Tauschen Sie sich beispielsweise in Videocalls regelmäßig aus und vereinbaren Sie gegenseitige Besuche.
Soziale Zugehörigkeit entsteht nicht automatisch – sie erfordert aktive Kontaktpflege und Offenheit für neue Netzwerke.
Welche beruflichen Veränderungen erwarten Rückkehrer?
Berufliche Reintegration erfordert häufig Anpassung und Weiterbildung. Arbeitsweisen, Hierarchien und Anforderungen können sich während der Abwesenheit verändert haben. Internationale Erfahrung wird nicht immer automatisch anerkannt.
Die beruflichen Herausforderungen hängen zudem stark von der persönlichen Situation ab – wer nach einer Entsendung in dieselbe Firma (und ggf. auf denselben Posten) zurückkehrt, hat es einfacher als Rückkehrer, die in Deutschland erstmal einen Job suchen müssen.
Informieren Sie sich am besten frühzeitig darüber, ob Sie Ihre beruflichen Auslandserfahrungen in Deutschland anerkennen lassen müssen oder ob Sie etwas anderes beachten müssen.
Was leistet Re-Entry-Coaching bei der Reintegration?
Re-Entry-Coaching unterstützt Rückkehrer bei emotionalen, sozialen und beruflichen Anpassungsprozessen, die über Umzug und Wohnungssuche hinausgehen. Es hilft, innere Spannungen einzuordnen und konkrete Handlungsstrategien zu entwickeln.
Typische Coaching-Ziele:
- Re-Entry-Shock vermeiden oder abmildern
- Auslandserfahrungen sinnvoll integrieren
- Stress und Erschöpfung vorbeugen
- Beziehungen neu gestalten
- Rollen im Beruf neu definieren
Welche Anlaufstellen unterstützen Rückkehrer konkret?
Sowohl für Auswanderer als auch Rückkehrer gibt es zahlreiche Beratungsangebote. Zum Schutz von Auswanderungswilligen existiert in Deutschland das Auswandererschutzgesetz (AuswSG) – dieses schreibt vor, dass nur offiziell anerkannte und registrierte Beratungsstellen eine entsprechende Beratung anbieten dürfen.
Wichtig: Deutsche im Ausland e.V. führt keine Beratungen durch. Alle Informationen auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und sollen Ihnen bei allen Themen rund um Auswanderung helfen. Für eine rechtssichere Beratung müssen Sie sich jedoch an eine offizielle Beratungsstelle wenden. Das Bundesverwaltungsamt hat für Auswanderer und Rückkehrer ausführliche Informationen sowie viele weiterführende Links zusammengestellt.
Reintegration beschreibt die erneute Eingliederung in ein bekanntes, aber verändertes System. Integration hingegen bezieht sich auf das Einleben in ein neues Umfeld. Rückkehrer integrieren sich nicht „neu“, sondern müssen frühere Zugehörigkeiten unter neuen Bedingungen rekonstruieren.
Reintegration beschreibt die erneute Eingliederung in ein bekanntes, aber verändertes System. Integration hingegen bezieht sich auf das Einleben in ein neues Umfeld. Rückkehrer integrieren sich nicht „neu“, sondern müssen frühere Zugehörigkeiten unter neuen Bedingungen rekonstruieren.
Das ist abhängig von der Branche und den im Ausland erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen. Prinzipiell kann Auslandserfahrung auf jeden Fall einen Vorteil gegenüber anderen Mitbewerbern darstellen.
Ja, staatliche, kirchliche und private Stellen bieten gezielte Rückkehrberatung.
Take-aways für deutsche Rückkehrer
- Reintegration ist kein Rückschritt, sondern ein struktureller und emotionaler Neubeginn.
- Vorbereitung vor der Rückkehr reduziert Stress und beschleunigt soziale Orientierung.
- Kinder und Jugendliche benötigen eigene Zeit, Sprache und Begleitung im Rückkehrprozess.
- Soziale Zugehörigkeit entsteht nicht automatisch, sondern durch aktive Beziehungspflege.
- Reintegration kann zur strategischen Neuorientierung von Leben und Karriere werden.
Ausländischer Führerschein: In Deutschland ist einiges zu beachten
Sie haben einen ausländischen Führerschein und fragen sich, ob dieser es Ihnen erlaubt, auch in Deutschland zu fahren? In diesem Zusammenhang spielt nicht nur Ihre Aufenthaltsdauer eine Rolle, sondern auch in welchem Land der Führerschein ausgestellt wurde. Sowohl die EU-Führerscheinrichtlinie als auch etwaige Anerkennungsabkommen bzw. das Nichtvorhandensein dieser beeinflussen die Anerkennung von Führerscheinen in Deutschland.
Nur zu Besuch? Der Führerschein kann genutzt werden
Sind Sie in Deutschland als Tourist unterwegs, kann ein Mietwagen die Entdeckungsreise erleichtern. Auch der Besuch bei Verwandten ist unter Umständen mit einem Auto einfacher so absolvieren. Um fahren zu können, benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. Bei kurzen Aufenthalten in Deutschland – sprich kürzer als sechs Monate am Stück – können Sie Ihren ausländischen Führerschein ohne Einschränkungen verwenden. Abgelaufen sein darf er jedoch nicht.
Läuft dieser während des Urlaubs ab, dürfen Sie kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen. Tun Sie des dennoch, machen Sie sich in der Regel strafbar. Handelt es sich um einen Lernführerschein bzw. um ein vorläufiges Dokument handeln, für das im Ausstellungsland noch Prüfungen ausstehen, kann dieses ebenfalls nicht verwendet werden.
Alle bestehenden Einschränkungen sind bei Ihrem Führerschein auch in Deutschland zu beachten sind. Gefahren werden dürfen die Fahrzeuge, für die Ihrer Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Haben Sie das Mindestalter, das in Deutschland für einen Führerschein gilt, jedoch noch nicht erreicht, ist das Führen eines führerscheinpflichtigen Fahrzeugs nicht zulässig.
Als Tourist müssen Sie üblicherweise darauf achten, dass Ihre Dokumente den Bestimmungen des Urlaubslandes entsprechen. Das kann zum Beispiel beim Thema „Übersetzung“ auch beim Führerschein wichtig sein. Ihr nationales Dokument müssen Sie beispielsweise dann beglaubigt übersetzen, wenn Sie keinen entsprechend gültigen internationalen Führerschein besitzen. Ebenso ist das notwendig, wenn Ihr Dokument nicht aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stammt und dann nicht in deutscher Sprache verfasst ist. Gleiches gilt, wenn Ihr Führerschein nicht den Bestimmungen des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht.
Haben deutsche Staatsbürger einen Führerschein im Ausland erworben, muss sich der ständige Wohnsitz beim Erwerb dort befunden haben, andernfalls wird ein solcher Führerschein in der Regel nicht anerkannt. Ausnahmen bestehen in einem solchen Fall für Studenten und Auszubildende, die sich für diese Tätigkeiten im Ausland aufhielten.
EU oder Nicht-EU: Das ist die entscheidende Frage
Planen Sie allerdings länger als sechs Monate in Deutschland zu bleiben oder ihren Lebensmittelpunkt hierher zu verlegen, kann ein ausländischer Führerschein nur dann weiterverwendet werden, wenn er in der EU oder einem EWR-Staats ausgestellt wurde. Diese Führerscheine werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt und bedürfen keiner Umschreibung. Allerdings kann es bei dauerhaftem Aufenthalt von Vorteil sein, Ihren Führerschein in einen deutschen zu tauschen.
Selbstverständlich muss der EU-Führerschein gültig sein, damit sie damit in Deutschland Fahrzeuge führen dürfen. Zudem ist eine Kopie nicht zulässig, das heißt das Dokument muss im Original vorliegen. Läuft die Gültigkeit ab, ist der Führerschein dort zu verlängern, wo Sie ihren ständigen Wohnsitz haben – also dort wo Sie für mindestens 185 Tage im Jahr leben. In Deutschland ist die Fahrerlaubnisbehörde bzw. das Bürgeramt an Ihrem Wohnort der richtige Ansprechpartner.
Etwas schwieriger wird es, wenn Sie einen Führerschein aus einem Drittstaat besitzen – dieser also nicht in der EU oder im EWR ausgestellt wurde. In diesem Fall muss das Dokument nach sechs Monaten an die Bestimmungen der EU-Führerscheinrichtlinie angepasst und in einen deutschen EU-Führerschein umgeschrieben werden.
Anerkennungsabkommen sind bei der Umschreibung von Bedeutung
Müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, kann es sein, dass eine erneute theoretische bzw. praktische Prüfung oder sogar beides von Ihnen verlangt wird. Das hängt in der Regel damit zusammen, dass mit dem Land aus dem Ihr Führerschein stammt, kein Anerkennungsabkommen getroffen wurde.
Mit welchen Ländern ein solches Abkommen besteht, können Sie in der Anlage 11 zur der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nachlesen. In dieser ist auch festgehalten welche Führerscheinklassen umgeschrieben werden und ob erneute Prüfungen notwendig sind. Umschreiben lassen müssen Sie Ihren Führerschein immer bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort, das kann auch das Bürgeramt sein. Sie müssen zudem persönlich dort erscheinen, da für das neue Führerscheindokument eine Unterschrift notwendig ist. Zudem ist der alte Führerschein dann auch abzugeben.
Lassen Sie Ihren Führerschein nach sechs Monaten nicht umschreiben, verliert er in Deutschland seine Gültigkeit. Sie dürfen dann keine führerscheinpflichtigen Fahrzeuge mehr führen. Fahren Sie dennoch, kommt neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg in der Regel entweder eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitstrafe auf Sie zu.
