Gesundheitskarte

Gesunde Heimkehr: Auslands-Rückkehr und Krankenversicherung

10.07.2014

https://www.krankenkassen.de/incoming/leben/rueckkehr/

Krankenversicherung bei Rückkehr aus dem Ausland

Gesetzliche und private Krankenversicherung in Deutschland: Eine Rückkehr in die Bundesrepublik bedarf hinsichtlich der Krankenversicherung einiger Vorbereitung, gerade wenn man mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte in einem anderen Land gelebt und gearbeitet hat.

Seit 2005 verlassen mehr Bundesbürger ihr Heimatland als Deutsche aus dem Ausland zurückkehren. 2011 zogen rund 140.000 in ein anderes Land, das sind 24.000 mehr als aus dem Ausland zurückkamen. Doch auch eine Rückkehr in die Bundesrepublik bedarf hinsichtlich der Krankenversicherung einiger Vorbereitung, gerade wenn man mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte in einem anderen Land gelebt und gearbeitet hat.

Seit der Gesundheitsreform 2007 darf in Deutschland niemand mehr ohne Krankenversicherung sein. Wer nach einem Auslandsaufenthalt zurückkehrt, hat also grundsätzlich Anspruch auf eine Krankenversicherung, entweder gesetzlich oder privat. Wer in ein anderes Land (zurück-)zieht, sollte sich jedoch einige Monate vor der Ausreise beraten lassen und seinen Versicherungsstatus klären. Oft kann die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) helfen.

Zwei Systeme
In Deutschland gibt es zwei getrennte Systeme der Krankenversicherung: gesetzlich (GKV) oder privat (PKV). Ein Wechsel zwischen den Systemen ist nicht immer einfach und stets an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wer seinen Auslandsaufenthalt gut plant und eine mögliche Heimkehr vor der Ausreise berücksichtigt, hat es deshalb einfacher. Bei der Rückkehr nach Deutschland besteht oft nur wenig Spielraum bei der Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung.

Damit Heimkehrer keine Probleme bekommen, sollten sie ein paar Dinge beachten:

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer im EU-Ausland gesetzlich versichert war oder aus einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen einreist, kann sich in der Regel in Deutschland in der GKV versichern. Wer in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, muss sich sogar gesetzlich versichern, wenn er unter der Versicherungspflichtgrenze von 53.550 Euro (Stand: 2014) liegt. In der GKV bekommen alle Versicherten, unabhängig von Alter und Einkommen die notwendige medizinische Versorgung. Rückkehrer können wählen, bei welcher Orts-, Betriebs- und Innungskasse oder Ersatzkassen sie sich versichern möchten. Zunächst sollte man sich aber an die Krankenkasse wenden, bei der man bei der Ausreise versichert war. Der Grundumfang der Leistungen ist festgelegt. Die Versicherten können sich aussuchen, zu welchen zugelassenen Ärzten und Zahnärzten sie gehen wollen. Krankenhäuser, Apotheker und Ärzte rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. Für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie für Krankenhausaufenthalte werden Zuzahlungen der Patienten fällig. In manchen Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Ein Wechsel der Krankenkasse ist möglich, sobald man 18 Monate versichert war.

Beiträge zur GKV

Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen oder Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Sie erhalten in der Familienversicherung die gleichen Leistungen wie der Beitragszahler. Der einheitliche Beitragssatz beträgt derzeit 15,5%, davon übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil von 7,3%, der Arbeitnehmer 8,2%. Der Arbeitgeber führt die Beiträge direkt an die Krankenkasse ab. Krankenkassen können je nach Entwicklung der Finanzlage Zusatzbeiträge von den Versicherten erheben.

Freiwillig in der GKV

Freiwillig versichern können sich Selbständige, Arbeitnehmer deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und Personen, die nicht erwerbstätig sind, wenn sie vorher schon GKV-Mitglied waren.

Freiwillige Mitglieder der GKV, die zu einer privaten Krankenversicherung wechseln wollen, sollten sich zunächst genau informieren, da eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Private Krankenversicherung

Für privat Versicherte gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Das heißt, Versicherte erhalten Rechnungen über Behandlungen und Arzneimittel direkt vom Arzt oder vom Krankenhaus, bezahlen diese selbst und rechnen dann mit ihrer Versicherung ab. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge bzw. Prämien der Versicherten in der PKV nach Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen berechnet. Familienmitglieder werden separat versichert und zahlen eigene Beiträge.

Seit 2009 besteht auch in der privaten Krankenversicherung eine Versicherungspflicht für Selbständige. Rückkehrer aus dem Ausland, die vor ihrem Aufenthalt privat versichert waren, muss die PKV in den sogenannten Basistarif aufnehmen. Wer aus dem EU-Ausland kommt und dort privat versichert war, muss sich auch in Deutschland wieder privat versichern, es sei denn er hat bei seiner deutschen Krankenkasse vor Ausreise eine Anwartschaft abgeschlossen.

Anwartschaft

Wer in ein Land geht, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, hat zwar grundsätzlich Anspruch auf eine Rückkehr in die GKV. Doch wenn er von Thailand (kein Abkommen) nach Spanien (EU und damit Abkommen) zieht, geht dieser Anspruch verloren, wenn er in Spanien privat versichert ist.
Auch wenn grundsätzlich Anspruch auf eine Krankenversicherung besteht, ist eine Anwartschaft in vielen Fällen sinnvoll. Mit einer Anwartschaft wird die Mitgliedschaft in der GKV aufrecht erhalten, allerdings ohne Leistungsanspruch bei Krankheit. Wer ins EU-Ausland geht und sich dort privat versichert, hat ohne Anwartschaft bei einer Rückkehr nach Deutschland keinen Anspruch, sich wieder als freiwilliges Mitglied in der GKV zu versichern. Eine Anwartschaft für die GKV kostet im Monat rund 50 Euro und sichert damit auch den vollen Anspruch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Keine Rolle spielt die Anwartschaft bei einer Entsendung ins Ausland, da der Mitarbeiter weiter bei seiner Firma angestellt ist und er im deutschen Sozialsystem versichert bleibt. Auch wer in Deutschland eine Beschäftigung annimmt und unter der Versicherungspflichtgrenze bleibt, braucht keine Anwartschaft. Aber wer weiß das schon vorher?

Anwartschaft in der PKV

In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man zwischen kleiner und einer großer Anwartschaft. Die kleine Anwartschaft sorgt dafür, dass bei der Rückkehr keine erneute Risikoprüfung erfolgt. Krankheiten, die während des Auslandsaufenthaltes auftreten, werden in den Versicherungsschutz einbezogen. Wird der Versicherungsschutz wieder aktiviert, erfolgt eine neue Berechnung des Versicherungsbeitrags auf der Basis des bis dahin erreichten Eintrittsalters. Angesammelte Altersrückstellungen werden einbezogen. Eine kleine Anwartschaft kostet zum Beispiel bei einer großen Krankenversicherung in Deutschland etwa fünf Prozent der vollen Versicherungsprämie.

Bei der großen Anwartschaftsversicherung werden darüber hinaus weiter Altersrückstellungen gebildet. Damit bleibt das ursprüngliche Eintrittsalter des Versicherten erhalten, wenn er in die Vollversicherung zurückkehrt. Eine große Anwartschaft kostet in dem Fall etwa ein Drittel der vollen Versicherungsprämie. Die Beiträge für die Anwartschaften sind bei jedem privaten Versicherer unterschiedlich. Man sollte daher vor dem Gang ins Ausland genau abwägen, welche Art der Anwartschaft am besten zu einem passt, oder ob es möglicherweise sinnvoller ist, eigene Rücklagen für die Versicherung im Alter zu bilden.

Pflegeversicherung

GKV-Mitglieder sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte schließen eine private Vorsorge ab. Auch in der Pflege ist eine Anwartschaft vor der Ausreise oft sinnvoll, um Ansprüche zu sichern. Wer schon kurz vor der Rückkehr nach Deutschland steht, sollte so schnell wie möglich seinen Versicherungsstatus klären.