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Auslandspraktikum

Ein Praktikum ist bei vielen Studiengängen Pflicht. Unabhängig davon kann es auch sonst nicht schaden, im Laufe der studentischen Ausbildung bereits ein paar berufliche Erfahrungen gesammelt zu haben. Die Kombination aus Berufserfahrung im Ausland und erlerntem interkulturellem Verständnis ist für viele Arbeitgeber ein wichtiger Aspekt bei der Rekrutierung junger Berufstätiger.

Für Studenten, die ein fachgerichtetes Auslandspraktikum absolvieren möchten, gibt es von unterschiedlichen Anbietern kombinierte Praktikumsangebote. Als Auslandspraktikant arbeiten Sie zeitlich begrenzt bei Firmen in festgelegten Bereichen (zum Beispiel Betriebswirtschaft, Rechtswesen, EDV etc.) und besuchen begleitend Sprachkurse.

Für diese Programme werden allerdings finanzielle Mittel benötigt. Viele Firmen zahlen nur wenig oder manchmal gar kein Entgelt. Die Kosten für Sprachkurs, Unterbringung, Verpflegung und Organisation muss von den Teilnehmern getragen werden.

Auslandspraktikum für Azubis

Wenn Sie einen zuverlässigen Partnerbetrieb oder eine Partnerberufsschule im Ausland finden, können Sie während Ihrer betrieblichen Ausbildung ein Praktikum im Ausland absolvieren. Organisatorisch recht einfach ist das in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - prinzipiell ist ein Auslandsaufenthalt solcherart aber in jedem Land der Erde möglich.

Ein Auslandspraktikum optimiert nicht nur Ihre Fremdsprachenkenntnisse und Schlüsselqualifikationen wie interkulturelle Kompetenz, Toleranz, Offenheit, Kreativität, Flexibilität und Mobilität. Sie erleben auch die Arbeitswelt, Mentalität und Kultur des gewählten Landes und lernen neue Arbeitsmethoden und -techniken ebenso wie andere Unternehmenskulturen kennen.

Sie müssen Ihr Auslandspraktikum nicht alleine organisieren. Viele Institutionen, wie z. B. die Industrie- und Handelskammern und die Arbeitsagenturen, bieten Hilfe bei der Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes an. Sie unterstützen zum Teil die Partnersuche im Ausland sowie die Finanzierung und informieren über die abzuschließenden Verträge und den Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz im Praktikum

Versicherungsschutz im Praktikum

Wer einen Ferienjob, Work and Travel oder ein Praktikum im Ausland macht, sollte über eine Unfallversicherung nachdenken. Gerade während der Zeit im Ausland passieren immer wieder Unfälle. Besonders wenn die Umgebung und der Job noch neu und ungewohnt sind, lauern überall Risiken. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schützt in der Regel im Ausland nicht.

In Deutschland sind Ferienjobber und Praktikanten über die gesetzliche Unfallversicherung gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Sie sind vom ersten Arbeitstag an geschützt - unabhängig davon, wie lange ein Arbeitsverhältnis dauert oder wie viel man verdient. Bei Studenten spielt es keine Rolle, ob sie ein freiwilliges oder eine Pflichtpraktikum machen. Schülerpraktikanten sind in der Regel über die Schüler-Unfallversicherung versichert.

Die Behandlungskosten bei einem Arbeits- oder Wegeunfall werden nicht von der Krankenversicherung sondern von der DGUV übernommen. Auch bei einer dauerhaften Invalidität und bei Pflegebedürftigkeit gibt es Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung. Zahlreiche Unfälle sind jedoch ausgeschlossen. Wer vom direkten Arbeitsweg abweicht oder seine Mittagspause nutzt, um private Dinge zu erledigen, ist nicht geschützt. In der Freizeit gilt die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich nicht. Kommt es also außerhalb der Arbeitszeit zu einem Unfall, etwa beim Sport, im Haushalt oder im Straßenverkehr, besteht über die gesetzliche Versicherung kein Schutz.

Private Unfallversicherung im Ausland

Im Ausland sind Ferienjobber oder Praktikanten in der Regel nicht über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Der Grund: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift nur bei so genannten Entsendungen: Es muss ein Arbeitsverhältnis in Deutschland bestehen und der Arbeitnehmer darf nur vorübergehend für seinen Arbeitgeber im Ausland tätig sein. Das inländische Beschäftigungsverhältnis muss über die Zeit des Auslandeinsatzes hinaus weiter bestehen. Deshalb gilt die gesetzliche Unfallversicherung auch dann nicht, wenn das Praktikum bei einem deutschen Unternehmen im Ausland geleistet wird.

Es kann jedoch sein, dass in den Staaten der Europäischen Union Unfälle während des Praktikums durch das Unternehmen abgesichert sind. Praktikanten sollten unbedingt rechtzeitig vor Beginn des Auslandspraktikums nachfragen. Unabhängig davon ist eine private Unfallversicherung immer sinnvoll. Sie kann zwar nicht vor Unfällen schützen, leistet bei Invalidität oder Tod, im Fall einer Bergung oder bei kosmetischen Operationen – unabhängig ob ein Unfall während des Praktikums oder in der Freizeit passiert. Wer während seines Auslandsaufenthaltes viel erleben will, achtet am besten darauf, dass auch Sportarten wie Surfen, Tauchen, Reiten oder Bungee-Springen mitversichert sind. Wer bereits eine private Unfallversicherung hat, sollte sich die Bedingungen genau ansehen, bevor er zum Auslandspraktikum startet. Viele Versicherer bieten zwar eine weltweite Deckung, doch manchmal ist dieser Schutz zeitlich begrenzt und gilt nur bei einem Wohnsitz in Deutschland. Wer eine weltweit gültige Unfallversicherung braucht, kann zum Beispiel die DIA-Unfallversicherung abschließen. Sie gilt während des Aufenthalts im Ausland und bleibt auch nach der Rückkehr in Deutschland weiter gültig.

Wer noch keine Krankenversicherung fürs Auslandspraktikum hat, kann oft ein günstiges Versicherungspaket aus Krankenversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes abschließen. Dabei ist die Krankenversicherung ein Muss. Sie übernimmt übrigens auch die medizinische Behandlung bei einem Unfall. Viele Arbeitgeber im Ausland verlangen vor der Aufnahme einer Praktikantentätigkeit den Nachweis einer Praktikantenhaftpflichtversicherung. Deshalb sollte ein Haftpflichtschutz auch Schäden umfassen, die bei der Praktikumstätigkeit verursacht werden. Eine  Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die vom Versicherten verursacht werden.

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