Elterngeld im Ausland

Wann haben Eltern Anspruch?

Eltern mit Kind beim Spaziergang

Neben dem Kindergeld ist das Elterngeld für Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung. Die Zahlung ist in Deutschland klar geregelt – auch wenn die Beantragung manchmal schwieriger ist. Für den Antrag müssen bestimmte Fristen eingehalten und unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden. Doch hierfür hat man einige Monate Zeit. Um genau zu sein, kann der Antrag bereits gestellt werden, wenn die Geburt des Kindes noch in weiter Ferne liegt. Sobald der behandelnde Arzt den voraussichtlichen Geburtstermin errechnet hat, kann der Antrag gestellt werden.

Wie hoch ist das Elterngeld aktuell?

In Deutschland erhält der Elternteil, der für die Erziehung seine Arbeitszeit einschränkt und den Antrag erstellt, für bis zu 24 Monate Elterngeld. Durchschnittlich werden 67 % des vorherigen Nettoeinkommens gezahlt. Um einen Richtwert zu erhalten, findet man im Internet verschiedene Elterngeldrechner.

Die Höhe hängt auch davon ab, ob man das Basiselterngeld (bis zu 12 Monate) oder das ElterngeldPlus (bis zu 24 Monate, dafür nur ein geringerer Anteil) beantragt oder einen Geschwisterbonus erhält.

Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

Die Nachweise, die von der Elterngeldstelle gefordert werden, sind vor allem die Geburtsurkunde bzw. beim Antrag zunächst auch der errechnete Geburtstermin des Arztes sowie Nachweise über das eigene Einkommen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der 12 Monate vor der Geburt). Alle Informationen, einen Elterngeldrechner, FAQs und den Online-Antrag findet man auch auf der entsprechenden Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Steht mir Elterngeld im Ausland zu?

Bis zu 24 Monate kann Elterngeld gezahlt werden. Ein langer Zeitraum, in dem sich auch die persönlichen Verhältnisse ändern können. Was passiert nun, wenn sich Eltern entscheiden, in diesem Zeitraum ins Ausland zu ziehen?

Wie immer kommt es auf die Dauer und den Lebensmittelpunkt an. So hat beispielsweise das Bundessozialgericht im März 2021 entschieden, dass Elterngeldanspruch nur dann besteht, wenn der dauerhafte „Schwerpunkt der Lebensverhältnisse“ mindestens annähernd gleichwertig zwischen Ausland und Inland verteilt ist.

Das heißt nichts anderes, als dass eben ein bestehender Wohnsitz in Deutschland nicht genügt, wenn der oder die Elterngeldberechtige nur für ein paar Wochen im Jahr in Deutschland ist und ansonsten im Ausland bleibt. Auch wenn in Deutschland Arztbesuche wahrgenommen werden oder sich die Personen um eine eigene Wohnung kümmern, begründet das keinen Anspruch.

Ein Anspruch entfällt sowieso, wenn der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet wird. Aber wie in dem Urteil begründet, kann ein Wohnsitz nicht als solcher gelten, auch wenn er rein verwaltungstechnisch noch besteht. Auch der Besitz einer Wohnung ist nicht gleichbedeutend mit einem Wohnsitz, wenn man nicht regelmäßig darin wohnt.

Anders kann es sich verhalten, wenn man Elterngeld bezieht und von seinem Unternehmen ins Ausland entsandt wird. Hier muss aber individuell geprüft werden, ob ein Elterngeldanspruch fortbesteht.


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