Elterngeld im Ausland: Wann haben Eltern Anspruch?
Das Elterngeld ist eine zentrale finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland und soll den Einkommensverlust ausgleichen, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes weniger arbeiten, um sich der Betreuung zu widmen.
Doch wie verhält es sich mit diesem Anspruch, wenn Sie im Ausland leben oder während des Bezugs ins Ausland ziehen? Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen Elterngeld auch bei einem Wohnsitz oder einem Aufenthalt außerhalb Deutschlands gewährt werden kann und welche Besonderheiten dabei zu beachten sind.
Folgende Themen finden Sie auf dieser Seite:
Was ist Elterngeld und wie hoch ist es?
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern nach der Geburt ihres Kindes. Es soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn sie weniger oder nicht arbeiten, um Zeit für die Betreuung und Erziehung des Kindes zu haben. Auch Eltern ohne vorheriges Einkommen können Elterngeld erhalten, dann allerdings nur in Mindesthöhe.
Neben dem Kindergeld ist das Elterngeld für Familien eine wichtige finanzielle Unterstützung. Die Zahlung ist in Deutschland klar geregelt – auch wenn die Beantragung manchmal schwieriger ist.
Wichtig zu wissen: Der Antrag kann zwar bereits vor der Geburt vorbereitet werden – offiziell kann er aber erst nach der Geburt Ihres Kindes gestellt werden, da die Geburtsurkunde eingereicht werden muss. Elterngeld wird für maximal drei Lebensmonate Ihres Kindes rückwirkend ausgezahlt, daher sollten Sie den Antrag unbedingt zeitnah nach Geburt stellen. Dies können Sie sowohl bei einer Elterngeldstelle vor Ort als auch digital machen. Letzteres ist besonders hilfreich, wenn Sie sich gerade im Ausland befinden.
Die drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Es gibt drei Formen des Elterngelds, die je nach Lebenssituation kombiniert werden können:
Basiselterngeld: Dies ist die Standardleistung – meist für Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten.
ElterngeldPlus: Eine verlängerte Version, die in der Summe aber nicht mehr Geld bedeutet. Wenn Sie nach der Geburt gar kein Einkommen haben, ist das monatlich ausgezahlte ElterngeldPlus halb so hoch wie die Basis-Version.
Partnerschaftsbonus: Ein zusätzlicher Bonus, wenn Eltern in bestimmten Zeiträumen partnerschaftlich gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Wie hoch ist das Elterngeld aktuell?
Die genaue Höhe des Elterngeldes hängt immer von der individuellen Situation ab, insbesondere vom Einkommen vor und nach der Geburt sowie von der gewählten Elterngeld-Variante.
Maßgeblich ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen vor der Geburt, das in der Regel zu 65 Prozent ersetzt wird, wenn nach der Geburt kein oder weniger Einkommen erzielt wird. Bei niedrigeren Einkommen kann der Prozentsatz höher sein (bis zu 100 Prozent), bei höheren Einkommen sinkt er etwas. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat.
Beim ElterngeldPlus gelten grundsätzlich die gleichen Berechnungsregeln. Es ist auf eine längere Bezugsdauer ausgelegt und beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich.
Der Partnerschaftsbonus wird wie das ElterngeldPlus berechnet.
Zusätzlich können Zuschläge hinzukommen, etwa bei Mehrlingsgeburten oder wenn bereits weitere kleine Kinder im Haushalt leben (Geschwisterbonus).
Ab einer gewissen Einkommensgrenze entfällt der Anspruch auf Elterngeld komplett: Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, beträgt die maßgebliche Einkommensgrenze für Paare sowie für Alleinerziehende 175.000 Euro. Entscheidend ist dabei das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile addiert, während bei Alleinerziehenden ausschließlich das eigene Einkommen berücksichtigt wird.
Für Geburten im Zeitraum vom 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024 galten noch höhere Einkommensgrenzen: 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.
Um einen Richtwert zu erhalten, findet man im Internet verschiedene Elterngeldrechner.
Welche Unterlagen werden für den Elterngeldantrag benötigt?
Die Nachweise, die von der Elterngeldstelle gefordert werden, sind vor allem die Geburtsurkunde sowie Nachweise über das bisherige Einkommen (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der 12 Monate vor der Geburt).
Alle Informationen, einen Elterngeldrechner, FAQs und den Online-Antrag findet man auch auf der entsprechenden Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Elterngeld im Ausland: Wann besteht Anspruch?
Wohnsitz und Lebensmittelpunkt als Voraussetzung für Elterngeld im Ausland
Bis zu 24 Monate kann Elterngeld gezahlt werden. Ein langer Zeitraum, in dem sich auch die persönlichen Verhältnisse ändern können. Was passiert nun, wenn sich Eltern entscheiden, in diesem Zeitraum ins Ausland zu ziehen?
Wie immer kommt es auf die Dauer und den Lebensmittelpunkt an. So hat beispielsweise das Bundessozialgericht im März 2021 entschieden, dass Elterngeldanspruch nur dann besteht, wenn der dauerhafte “Schwerpunkt der Lebensverhältnisse” mindestens annähernd gleichwertig zwischen Ausland und Inland verteilt ist.
Das heißt nichts anderes, als dass ein bestehender Wohnsitz in Deutschland nicht genügt, wenn der oder die Elterngeldberechtige nur für ein paar Wochen im Jahr in Deutschland ist und ansonsten im Ausland bleibt. Auch wenn in Deutschland Arztbesuche wahrgenommen werden oder sich die Personen um eine eigene Wohnung kümmern, begründet das keinen Anspruch.
Ein Anspruch entfällt sowieso, wenn der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet wird. Aber wie in dem Urteil begründet, kann ein Wohnsitz nicht als solcher gelten, auch wenn er rein verwaltungstechnisch noch besteht. Auch der Besitz einer Wohnung ist nicht gleichbedeutend mit einem Wohnsitz, wenn man nicht regelmäßig darin wohnt.
Anders kann es sich verhalten, wenn man Elterngeld bezieht und von seinem Unternehmen ins Ausland entsandt wird. Hier muss aber individuell geprüft werden, ob ein Elterngeldanspruch fortbesteht.
Was gilt, wenn ich vor der Geburt im Ausland gearbeitet habe?
Sofern Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, können Sie Elterngeld bekommen, auch wenn Sie bisher im Ausland gearbeitet haben. Allerdings wird nur in EWR-Staaten sowie in der Schweiz versteuertes Einkommen berücksichtigt. Wenn das nicht zutrifft, können Sie das Elterngeld lediglich in der Höhe des Mindestbetrags erhalten.
Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in einem anderen EU-Land: Es gelten spezielle Regeln für "Grenzgänger" im EWR-Raum und der Schweiz. Grundsätzlich werden familienbezogene Leistungen vorrangig von dem Land gezahlt, in dem Sie arbeiten. Für den Fall, dass die Leistung in Deutschland höher wäre, bekommen Sie hier einen sogenannten Unterschieds-Betrag, der die Differenz ausgleicht.
Elterngeld bei Entsendung ins Ausland durch den Arbeitgeber
Elterngeld kann auch bezogen werden, wenn Sie von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland geschickt wurden. Der Zeitraum der Entsendung muss von vornherein auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein, außerdem müssen Sie Ihr Gehalt weiterhin von Ihrem deutschen Arbeitgeber erhalten und weiter dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen.
Dasselbe gilt auch, wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten und beispielsweise als Bundeswehr-Angehöriger im Ausland stationiert werden. Sie können weiterhin Elterngeld erhalten, benötigen für den Antrag aber eine Bescheinigung Ihres Dienstherrn über die vorübergehende Abordnung ins Ausland.
Alle hier genannten Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Wir prüfen die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen, können jedoch keine Garantie auf Aktualität und Vollständigkeit geben.
