Arbeitsrecht im Ausland

Mitarbeiter richtig betreuen

Arbeitsrecht im Ausland

Unternehmerisches Handeln entwickelt sich zunehmend global und weltumfassend. Produktions- und Absatzmärkte befinden sich heute nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt. Diese Entwicklung führt verstärkt dazu, dass Arbeitnehmer für ihren deutschen Arbeitgeber ihre Arbeitsleistung im Ausland für ein Jahr oder mehrere Jahre erbringen.

Im Fokus vieler Unternehmer steht bei der Entsendung zum Auslandseinsatz selbstverständlich zunächst die tatsächliche Tätigkeit, welche der Expat zu erbringen hat:

  • Unter welchen technischen Bedingungen kann der Mitarbeiter arbeiten?
  • Wie wird sichergestellt, dass das Produkt richtig hergestellt oder verkauft wird?

Neben diesen "handwerklichen" Fragestellungen treten die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Entsendung eines Mitarbeiters oft in den Hintergrund. Dies jedoch zu Unrecht, gilt es doch zur Vermeidung von Konflikten bereits im Vorfeld des Auslandseinsatzes die Arbeitsbedingungen klar zu vereinbaren und z.B. Versicherungen zu klären (Sozialversicherung, Krankenversicherung etc.).

Wie kann man sich als Unternehmen und auch als Arbeitnehmer bei der Mitarbeiterentsendung rechtlich für die Auslandsarbeit absichern? Was gilt es zu beachten?

Rechtlich notwendige Ergänzungen des bestehenden Arbeitsvertrages sind beim Arbeiten im Ausland zu überprüfen. Ebenso sollte bei einer Entsendung eine konkrete Stellenbeschreibung und die Arbeitsbedingungen der Auslandsarbeit des Mitarbeiters im Vertrag verankert sein. So kommen an der neuen Arbeitsstätte nicht unangenehme Überraschungen auf das Unternehmen und deren Mitarbeiter zu.

Auslandsarbeit heißt immer auch: Versicherungen müssen überprüft werden und ggf. auf das Ausland ausgeweitet/angepasst werden. Ebenso spielen steuerrechtliche Fragen und Gehaltsanpassung bei Auslandsarbeit neben anderen rechtlich relevanten Fragen eine Rolle.

  • Wie ist das Gehalt zu zahlen, wenn der Expat bereits im Ausland ist?
  • Welche gesetzlichen Bedingungen müssen hier beachtet werden bei Auslandsarbeit?

Der Expat kann und sollte bei seiner Auslandsarbeit hier eingehend juristisch beraten und nicht alleine gelassen werden. Damit also Ihr Expatriate in seinem Jahr, in dem er für das Unternehmen gute Umsätze im Ausland erwirtschaftet, rechtlich abgesichert ist, sollten z.B. auch die Konditionen für seine Rückkehr geklärt sein. Auslandsarbeit soll für alle eine Win-Win-Situation sein.

Arbeitsrechtliche Fragen vor der Rückkehr

Wer von seiner Firma ins Ausland entsendet wurde, stellt sich vor der Rückkehr sicher einige Fragen:

  • Was passiert nach der Auslandstätigkeit?
  • Waren die Konditionen der Rückkehr vertragsrechtlich verankert?
  • Gibt es hier noch offene Fragen bei der Wiederaufnahme der alten Arbeitsstelle?
  • Werden die Gehälter angepasst?
  • Gibt es rechtliche Grundlagen für eine angemessene Reintegration nach der Auslandstätigkeit?
  • Ist eine angemessene Reintegration und Wiedereingliederungshilfe auch nach der Rückkehr vom Mitarbeiter oder dem Unternehmen juristisch einforderbar?

Nach einer Auslandstätigkeit werten laut einer internationalen Umfrage von Pricewaterhouse Coopers und der Cranfield University aus dem Jahr 2005 drei Viertel der Mitarbeiter ihre Wiedereingliederung nach der Auslandstätigkeit als mangelhaft. Jeder vierte Angestellte verabschiedet sich innerhalb eines Jahres nach der Auslandstätigkeit von seinem Unternehmen.

Der Grund dafür sei, dass nur ein Viertel der entsandten Mitarbeiter eine Rückkehrklausel im Vertrag hat. Laut der FAZ (Artikel vom 7. Sept. 2010, Online-Ausgabe) ergab eine Untersuchung der Fachhochschule Wiesbaden aus dem Jahr 2004, dass um die 71 Prozent aller befragten Expats ihre Firma innerhalb eines Jahres nach der Auslandstätigkeit verlassen haben.

Um die 50 % der Befragten sagten, dass die Auswirkungen auf das "familiäre und soziale Umfeld" und die berufliche "Integration und Reintegration" das größte Problem der Rückkehr nach der Auslandstätigkeit gewesen waren. Auch für die Unternehmen entstehen hier große Schäden, denn sie verlieren so nach der Auslandstätigkeit ihre qualifiziertesten Mitarbeiter.

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