Staatsangehörigkeit

Als Auswanderer den deutschen Pass behalten

Staatsangehörigkeit

Beibehaltungsgenehmigung – Wann ist sie notwendig?

Bei einer Auswanderung ist es nicht notwendig, direkt seine bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben.  Aber es kann viele Vorteile haben, bei einem längeren Aufenthalt im Ausland die dortige Staatsbürgerschaft anzunehmen. Viele Deutsche stehen dann aber vor einem Problem. Grundsätzlich gilt: Wer eine andere Staatsangehörigkeit außerhalb der EU erwirbt, verliert damit die deutsche. Abhilfe kann die im Jahr 2000 geschaffene Beibehaltungsgenehmigung bringen.

Vorab sei gesagt: Wer in der EU oder der Schweiz eine zweite Staatsangehörigkeit beantragt, muss sich keine Gedanken machen. Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin behalten (so die aktuelle Rechtslage 01/2018).

Für alle anderen gibt es einige Punkte zu beachten, wenn sie den Papierkrieg mit den Behörden reibungslos hinter sich bringen möchten. Das Wichtigste ist der Zeitpunkt. So muss der Antrag auf Beibehaltung immer vor dem Einbürgerungsantrag beim anderen Staat gestellt werden. Nur eine am Tag der Einbürgerung im neuen Land vorliegende Beibehaltungsgenehmigung (in Urkundenform) schützt vor dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Da die Bearbeitung des Antrags im Extremfall bis zu einem Jahr dauern kann, ist eine langfristige Planung empfohlen.

Was muss in den Antrag?

Was gehört in den Antrag?

Neben der Frist ist vor allem die Begründung entscheidend. Hier gibt es keine allgemein gültige Regelung oder einen Kriterienkatalog, nach dem entschieden wird. Jeder Antragsteller muss individuell begründen, warum er weiterhin ein Bürger Deutschlands bleiben will, obwohl er vorhat, eine andere Staatsangehörigkeit anzunehmen.

Als Leitfaden gilt hier, dass der Antrag die persönlichen Lebensumstände erläutert: Was bindet mich – physisch oder psychisch – so an Deutschland, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin benötige. Aber es muss auch die andere Seite erörtert werden: Warum ist es zwingend notwendig, dass ich die fremde Staatsangehörigkeit erwerbe. Dabei darf nicht nur auf Emotionen gesetzt werden. Die Argumentation sollte mit Fakten bezogen auf die Vor- und Nachteile glaubhaft bestätigt werden. Eine weiterführende Dokumentation mit Belegen und Anhängen rundet den Antrag dann ab.

Der Antragsteller ist gut beraten, sich von Beginn an die Mühe zu machen, den Antrag sorgfältig zu erstellen. Sind die Dokumente nicht ausreichend, wird der Antrag entweder abgelehnt oder Dokumente müssen nachgereicht werden. Das kann die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.

Eine bestimmte Form muss der Antrag grundsätzlich nicht haben. Es gibt Antragsvordrucke des Bundesverwaltungsamtes, die hilfreich sind.

Wie hoch sind die Kosten?

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für die Genehmigung sind nicht ganz gering. Aktuell (Stand1/2018) beläuft sich die Gebühr für volljährige Antragssteller auf 255 Euro, für Minderjährige auf 51 Euro. Die Gebühr muss auch gezahlt werden, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird. Dann wird der Betrag aber in vielen Fällen reduziert. Hinzu kommen die Kosten für beglaubigte Kopien und natürlich Portokosten.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Eigentlich logisch, aber dennoch möchten wir es erwähnen: Natürlich muss auch der neue Staat eine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen. Die grundsätzliche Möglichkeit und auch die Voraussetzungen zu prüfen, liegt im Verantwortungsbereich des Antragsstellers. Erlaubt das neue Heimatland keine doppelte Staatsbürgerschaft, muss man sich dann trotz Beibehaltungsgenehmigung für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

Wie melde ich mich an?

Wenn Sie sich entschieden haben, Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland zu verlegen, müssen Sie sich in der BRD abmelden. Um sich im EU-Ausland anzumelden, benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument und einen Nachweis über Ihre berufliche Tätigkeit. Wenn Sie keiner Arbeit nachgehen, können Sie auch eine Bestätigung der Krankenversicherung vorlegen und nachweisen, dass Sie ohne staatliche Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. 

Sollten Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland abgemeldet haben, erhalten Sie eine Abmeldebescheinigung. Auch diese müssen Sie bei der Anmeldung oftmals vorlegen oder Sie benötigen sie, um im Ausland Ausweispapiere zu beantragen.

Nach der Anmeldung im Ausland erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung, mit der Sie unbeschränkt im EU-Ausland wohnen (und arbeiten) dürfen. Auch Kindergeld und sonstige Sozialleistungen werden entsprechend den Gesetzen des Landes Ihres neuen Wohnsitzes gewährt. Falls Sie jedoch weiterhin in Deutschland als uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten, kann bspw. das Kindergeld in der EU auch weiterhin aus Deutschland gezahlt werden.

Wer weitere Frage zum Wohnsitz in der EU hat oder Probleme mit Behörden vor Ort, für den bietet die Europäische Kommission eine kostenlose Beratung.

Wo den Antrag stellen?

Wo den Antrag stellen?

Bei einem Wohnsitz in Deutschland stellt man den Antrag bei seiner Gemeinde. Also bei der Stadt- oder Kreisverwaltung es Wohnortes. Wer im Ausland wohnt, reicht den Antrag bei der deutschen Botschaft oder einem deutschen Generalkonsulat ein. Diese senden ihn nach erfolgter Prüfung mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt in Deutschland.

Oft wird gefragt, ob sich „Papierkrieg“ und Aufwand lohnen und wie gut die Aussichten auf einen Erfolg sind. Hier kann man nur sagen, dass sich die Frage mit Blick auf die notwendigen Voraussetzungen eigentlich selbst beantwortet: Wer den Antrag stellt, befürchtet ohne die doppelte Staatsbürgerschaft gravierende Nachteile bzw. verspricht sich deutliche Vorteile davon. Wenn jemand in einer solchen Situation ist, wird er wahrscheinlich nicht lange zögern, den Antrag zu stellen.

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