Rente im Ausland

Wie funktioniert die Rentenzahlung im Ausland?

Rente im Ausland

Es gibt viele Gründe, den Ruhestand im Ausland zu verleben. Beliebt sind die Schweiz, Österreich und Spanien, aber auch die USA. Bevor es aber losgeht, gibt es ein paar Dinge bei der Rentenzahlung im Ausland zu klären.

Viele Menschen träumen davon, nach ihrem Berufsleben auszuwandern oder zumindest einen Großteil des Jahres im Ausland zu verbringen. Entweder um das ganze Jahr Sonne und warme Temperaturen zu genießen oder einfach um ein neues Leben, neue Landschaften und Kulturen zu entdecken. Im Jahr 2016 bekamen mehr als 234.000 deutsche Ruheständler ihre Rente ins Ausland überwiesen - im Jahr 2020 waren es bereits 248.000. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 waren es gerade einmal 152.000 Deutsche, die ihre Rente im Ausland bezogen.

Die meisten Auslandsrenten werden nach Österreich gezahlt (mehr als 27.000 Empfänger/Stand 2020), gefolgt von der Schweiz (ungefähr 27.000 Empfänger) und den USA mit knapp 23.000 Empfängern.

Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Ist die Zeit im Ausland befristet, läuft alles weiter wie bisher. Die Rente wird entweder auf ein deutsches Konto oder auf ein Konto im Ausland überwiesen. Dank IBAN und BIC ist das kein Problem mehr. Allerdings gehen Bankgebühren und Wechselkursschwankungen zu Lasten des Empfängers.

Dauerhafter Aufenthalt

Geht es für immer ins Ausland, ist es umso wichtiger, vorab mit der Rentenversicherung zu sprechen. Denn hier wird die Rente in Ausnahmefällen nur eingeschränkt oder gar nicht ins Ausland überwiesen.

Sonderfall: Riester

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge. Wer seinen Ruhestand außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verbringt, muss die staatliche Förderung zurückzahlen.

Ansprüche bleiben grundsätzlich bestehen

Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, kann frei wählen, wo er seinen Alterssitz nehmen will. Erworbene Ansprüche gehen in der Regel nicht verloren. Derzeit überweist die Rentenversicherung in über 150 verschiedene Länder. Allerdings sollte sich jeder Auswanderer vorher bei seinem Rentenversicherungsträger beraten lassen, damit keine Nachteile entstehen.

Lebensbescheinigung

Wer im Ausland eine deutsche Rente bezieht, muss einmal im Jahr nachweisen, dass er noch am Leben ist. Dazu versendet die Deutschen Rentenversicherung die sogenannte Lebensbescheinigung. Das Formular muss der Rentenberechtigte ausfüllen, unterschreiben und von einer im Wohnland autorisierten Behörde beglaubigen lassen. Erhält die Rentenversicherung keine Auskunft, wird die Rentenzahlung ausgesetzt.

Das Formular steht hier zum Download zur Verfügung.

Verschiedene Rentenansprüche

Wer in mehreren Staaten Rentenansprüche erworben hat, erhält auch Renten von diesen Staaten, wenn die Mindestversicherungszeiten bzw. Wartezeiten erfüllt sind. Anspruchsberechtigte müssen sich allerdings an die jeweiligen Träger wenden. Die Regelungen weichen zum Teil voneinander ab und jeder Versicherungsträger prüft separat.

Erwerbsminderung

Wer eine Erwerbsminderungsrente erhält, weil kein entsprechender Arbeitsplatz zu finden war, hat im Ausland keinen Anspruch auf diese Rente. Davon unberührt sind Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die ausschließlich auf dem Gesundheitszustand gründen, wenn also ein Arbeitsplatz grundsätzlich nicht mehr in Frage kommt.

Steuer

In Deutschland gilt seit 2005 die nachgelagerte Besteuerung von Renten. Ob im Ausland eine Steuerpflicht besteht, hängt unter anderem davon ab, ob Sie in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt einkommenspflichtig sind und ob mit dem Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Krankenversicherung

Bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland gibt es keine Möglichkeit, weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Ist es besser in das staatliche Gesundheitssystem der neuen Heimat zu wechseln oder empfiehlt sich eine private bzw. internationale Krankenversicherung? Außerdem sollte man immer eine Rückkehr nach Deutschland einplanen. Nicht kalkulierbare familiäre, gesundheitliche oder finanzielle Probleme können einen solchen Schritt notwendig machen. Wer dann nicht z. B. mit einer Anwartschaft vorgesorgt hat, dem bleibt der Schritt zurück in das deutsche Sozialsystem verwehrt.

Weitere Informationen der Deutschen Rentenversicherung

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