Grenzgänger: In Deutschland gearbeitet und im (benachbarten) Ausland gewohnt

Zusätzliche Arbeitsuchendmeldung von Grenzgängern im bisherigen Beschäftigungsstaat

Wenn Personen in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und eine Beschäftigung von dort aus als Grenzgänger in Deutschland ausüben, erhalten sie bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich Leistungen von dem Staat, in dem sie wohnen (Wohnstaat). Sie können ihr Vermittlungsgesuch aber auch in Deutschland mitführen lassen.

Bitte beachten: Wenn Personen sich zusätzlich arbeitssuchend melden möchten, müssen sie aktiv bei der Arbeitssuche mitwirken.

Auswirkungen auf Ansprüche der Deutschen Rentenversicherung

Versicherte, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und als Grenzgänger in Deutschland beschäftigt sind, unterliegen für die Dauer ihrer Beschäftigung grundsätzlich der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sofern im Anschluss an die Beschäftigung eine Zeit der Arbeitslosigkeit folgt, erhalten diese Personen als arbeitsloser Grenzgänger in der Regel Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung des Wohnstaats.

Eine zusätzliche Meldung bei der deutschen Agentur für Arbeit ist aus Sicht der Rentenversicherung grundsätzlich nicht notwendig, weil eine beitragsfreie Anrechnungszeit für Zeiten, in denen diese Personen Leistungen aus der ausländischen Arbeitslosenversicherung beziehen, nicht in Betracht kommt.

Zeiten des Leistungsbezuges aus der Arbeitslosenversicherung eines Mitgliedsstaates können bei vor dem 01.01.1952 geborenen Personen zur Begründung eines Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit führen. Sofern diese Personen keine Leistungen vom ausländischen Arbeitsamt mehr beziehen, muss die Arbeitslosigkeit jedoch durch sonstige ernsthafte und fortlaufende Bemühungen um einen geeigneten Arbeitsplatz nachgewiesen werden. Bei Fragen zum Nachweis derartiger Bemühungen oder zu den Ansprüchen sollten diese Personen das Beratungsangebot der Rentenversicherungsträger in Anspruch nehmen.


Diese Kategorie wird betreut von Ulrich Männig, Experte Sozialversicherung. Alle Angaben dienen der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Diese Seiten werden regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann es vorkommen, dass eine Angabe oder ein Vordruck nicht auf dem aktuellsten Stand ist.

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