Expat-Ländersteckbrief Japan

Ein Schritt in eine andere Welt

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Auswandern nach Japan

Nach Japan auswandern ist ein Schritt in eine andere Welt. Für viele Menschen liegt genau darin der Reiz. Was erwartet einen im Inselstaat im Pazifik?

Japankenner wissen von den großen Unterschieden zur westlichen Hemisphäre. Die deutsche Kultur und Lebensweise hat mit der japanischen nur wenig gemein. Vor allem der Stellenwert der Familie, der Arbeit und der gesellschaftlichen Position ist deutlich ausgeprägter als in vielen anderen Ländern der Welt. Aus dieser Kultur heraus ist der gesamte Alltag geprägt. Wenn Sie sich als Ausländer hier nicht anpassen, werden Sie es in Japan schwer haben.

Kein Wunder also, dass es in Japan gar nicht so viele Einwanderer gibt. Der Ausländeranteil beträgt aktuell nur 1,3 Prozent. 2013 wanderten gerade einmal 630 Deutsche aus und fast 500 kamen zurück. Dabei benötigt Japan dringend junge Arbeitnehmer. Die Bevölkerungszahl sinkt stark und wird sich bis 2050 im Vergleich zu heute nochmals um fast 30 Prozent verringern.

Fakten zu Japan

Das Wetter wird kein Hinderungsgrund bei einer Auswanderung nach Japan sein. Aufgrund der vielen Inseln kann man sich das gewünschte Klima im Grunde aussuchen. Wer es kühler mag, der geht in den Norden (25 Grad im Sommer, -11 Grad im Winter). In Zentraljapan herrschen milde Winter und im Sommer Temperaturen bis 30 Grad. Und im Süden wird es im Sommer mit bis zu 35 Grad subtropisch heiß und die Winter sind mit durchschnittlichen 12 Grad sehr mild.

Ein paar Besonderheiten aus Sicht eines Ausländers gibt es: Japan wird zwar von einem Kaiser „regiert“, aber die eigentliche Regierung wird vom Volk gewählt. Die parlamentarische Monarchie in dieser Form existiert seit 1947 und der japanische Kaiser wird zwar sehr verehrt, aber hat keinerlei politische Macht. 

Obwohl Japan nie unter britischer Herrschaft war, wird im gesamten Land auf der linken Seite gefahren - für Autofahrer zu Beginn der Auswanderung sicher eine kleine Umstellung. Mit der Übersetzung und Ihrem Original-Führerschein dürfen Sie in Japan aber auf jeden Fall Auto fahren.

Aus kultureller Sicht sind die Beherrschung der Sprache und der äußerst höfliche Umgang zwei Grundpfeiler, um in Japan Fuß zu fassen. Japaner bleiben auch dann höflich, wenn Sie gar kein Japanisch sprechen und werden Ihnen für alles, was Sie tun, danken. Eine entsprechende Antwort sollten Sie auf jeden Fall in petto haben. Verbeugungen sind bei Treffen mit Respektspersonen keine Seltenheit – ansonsten werden sie oft nur angedeutet oder sind im Alltag nicht vorhanden. Händeschütteln ist verpönt. Der Austausch und richtige Umgang mit Visitenkarten sind das Wichtigste bei der Begrüßung. 

Der Arbeitsmarkt

Ein hohes Bruttoinlandsprodukt (aktuell 3,2 Billionen Euro) macht Japan zur zweitgrößten Volkswirtschaft noch vor Deutschland und China. Auch das Wirtschaftswachstum liegt mit durchschnittlich zwei Prozent auf einem guten Niveau. Was für ausländische Bewerber sehr positiv klingt, wird für die Unternehmen in Japan immer mehr zum Problem: Die Arbeitslosenquote sinkt seit der Wirtschaftskrise 2009 immer weiter und lag 2015 bei ungefähr 3,5 Prozent. Zusammen mit der alternden Gesellschaft finden vor allem kleinere Unternehmen nur noch schwer junge Mitarbeiter.

Wer sich als Ausländer bewirbt, hat also grundsätzlich gute Chancen. Neben dem fachlichen Knowhow sollte sich der Bewerber aber vor allem gut über die Firma informiert haben. Oft wird neben Standardfragen auch abgefragt, warum man sich für besonders geeignet hält.

Offene Stelle finden sich in Tageszeitungen vor Ort oder natürlich auch im Internet wie unter http://www.gjf.de/japanstellen.htm bzw. http://www.jawhm.or.jp/jobboard.html. Viele weitere Links zu Stellenanzeigen, Recruiting-Agenturen, Arbeitgebern und Tipps & Tricks sind auch unter http://www.tabibito.de/japan/work_in_japan.html gelistet.

Einkommen

Japan ist ein teures Land mit hohen Binnenmarktpreisen. Die monatlichen Lebenshaltungskosten kommen (je nach Region, Wohnlage und Lebensstil) auf ca. 2000 bis 2500 Euro pro Monat. Da ist das monatliche Durchschnittseinkommen eines japanischen Angestellten mit 3010 Euro nicht besonders üppig. Das Gehalt von Ausländern muss sich aber wie auch in Deutschland nicht an dem Durchschnittsgehalt orientieren. 

Der Arbeitsalltag

Die Arbeit und das Unternehmen haben in Japan einen sehr hohen Stellenwert. Kein Wunder also, dass ein japanischer Arbeiter im Schnitt nur fünf Urlaubstage pro Jahr nimmt und auch des Öfteren 12 Stunden am Tag arbeitet. Ob am Wochenende oder am Feierabend – die Firma steht im Mittelpunkt bei Feiern, Sport oder Ausflügen. Dafür kümmert sich das Unternehmen auch um die Familie, die Altersvorsorge und bietet eine Art Familienersatz.

Der Joballtag ist zumeist auch von hohem Respekt, Hierarchien und klaren Grenzen geprägt. So ist es für einen Deutschen nicht immer einfach, Kritik zu äußern, ohne dabei unhöflich zu wirken. Der richtige Ablauf wäre, auf eine Nachfrage des Gegenübers zu warten, um ihn nicht zu beschämen.

Die Einkommenssteuer

Wer in Japan mindestens ein Jahr lang wohnt, wird als Steuerinländer betrachtet und muss auf all seine Einkünfte – egal in welchem Land – in Japan Einkommenssteuer zahlen.

Wer welchen Steuersatz zahlen muss, hängt natürlich vom Einkommen ab. Diese gut strukturierte Übersicht über das Einkommenssteuergesetz ist aber hinsichtlich der Zahlen nicht mehr ganz aktuell. In 2015 zahlen Spitzenverdiener beispielsweise ab Einkünften von 18 Millionen Yen 50,8 Prozent und ab 40 Millionen Yen 55,9 Prozent.  

Für Personen, die von einem Unternehmen aus Deutschland nach Japan entsendet werden, gelten wieder andere Voraussetzungen. Besonders die zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers werden je nach Umfang besteuert. Aufgrund der Komplexität verweisen wir hier auch auf eine externe Seite.

Versicherung

Japaner leben gesund. Darauf lässt jedenfalls die hohe durchschnittliche Lebenserwartung schließen. Wahrscheinlich liegt das aber auch an dem Gesundheitssystem, das als eines der besten der Welt gilt. Wer in Japan lebt, hat freie Arzt- und Krankenhauswahl und zahlt nur für Spezialkliniken Zusatzkosten. Dafür muss er bei einem der vorhandenen Krankenversicherungsträger versichert sein. Die Kosten hierfür variieren und hängen vom Alter, dem Arbeitsverhältnis, dem Einkommen und viele weiteren Faktoren ab.

Als Ausländer müssen Sie nur in Ihrer Stadt gemeldet sein, um die grundlegenden Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehören auch zahnärztliche Leistungen. Für spezielle Behandlungen oder eine noch bessere Versorgung existieren private Zusatzversicherungen, welche die übrigen Kosten decken.

Offen ist vor allem die Frage, wie das japanische Gesundheitssystem mit der alternden Gesellschaft und den daraus resultierenden Mehrkosten umgehen wird. Auch die Pflegekosten werden stark steigen. Staatliche Einrichtungen gibt es aktuell noch wenige, da eine Unterbringung im Pflegeheim eine Schande für die Familie wäre. Bei der geringen Zahl der Neugeborenen wird aber auch dieses System nicht auf Dauer funktionieren.

Wichtig für alle Auswanderer: Mit Deutschland besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Die erarbeiteten Leistungen werden also in beiden Ländern angerechnet. Weitere Informationen zu diesem Abkommen finden sich auch in einer Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Wohnen

Wer in der Stadt wohnt, zahlt mehr. Wie in Deutschland sind die Preise von Stadt zu Land sehr unterschiedlich. Doch auch die Nähe zu einer Großstadt oder die direkte Anbindung mit Bus und Bahn lassen die Immobilienpreise in Japan ordentlich in die Höhe steigen. Die Nähe zu einem Bahnhof und somit die Unabhängigkeit vom Auto ist in Japan essentiell.

Grundsätzlich lebt es sich in Japans Großstädten sehr eng. Allein ist man selten. Aufgrund des Platzmangels ist Baugrund hier nicht nur rar, sondern auch sehr teuer. Die meisten Menschen leben in den Städten daher auch in Mietwohnungen. Die Mietkosten werden dort in der Regel als Kaltmiete angegeben. Strom, Wasser, Heiz- und weitere Nebenkosten sind also dazuzurechnen.

Für Deutsche ist auch die Bausubstanz möglicherweise gewöhnungsbedürftig. Auch wenn sich im Zuge der Verbesserung der Erdbebensicherheit viel tut, gibt es immer noch Häuser mit Holz- oder Stahlgerüst. 

Wer sich auf Immobiliensuche begibt, wird schnell viele Angebote finden. Sowohl in gedruckter Form in Zeitungen und an Fenstern, aber natürlich auch im Internet. Natürlich sind diese Anzeigen auf Japanisch. Spätestens beim Besichtigungstermin der Wohnung zeigt es sich, ob Ihr Japanisch überzeugen kann. Nicht selten sind Verkäufer Ausländern gegenüber skeptischer – hier machen sich gute Sprachkenntnisse bezahlt.

Ist die passende Wohnung gefunden, hilft eine gute Checkliste, um den Umzug reibungslos hinter sich zu bringen.

Visa

Wer länger als 90 Tage in Japan bleiben und vor allem dort arbeiten möchte, benötigt ein Visum. Eine vollständige Zusammenfassung gibt es in einem englischsprachigen Beitrag auf den Seiten des japanischen Auswärtigen Amtes. 

Am relevantesten sind die folgenden vier Aufenthaltsberechtigungen: das Arbeitsvisum, das Familienvisum, die Residence Card und die japanische Staatsbürgerschaft. Seit März 2024 gibt es auch das sogenannte Digital Nomad Visum in Japan. Dieses Visum richtet sich vor allem an Remote Worker, die in Japan für maximal 180 Tage leben und arbeiten möchten.

Das Arbeitsvisum beantragt der Arbeitgeber beim Justizministerium. Es ist nur solange gültig, wie der Arbeitsvertrag besteht. Entsprechend darf mit dem Visum auch nur eine Tätigkeit in dem zugehörigen Unternehmen ausgeführt werden. Wer seinen Job wechselt, muss also ein neues Visum beantragen. Für die Beantragung muss das Unternehmen nachweisen, dass der Mitarbeiter wirklich benötigt wird, und der Antragssteller muss zumeist mindestens einen Hochschulabschluss vorweisen.

Wer aufgrund einer Ehezusammenführung nach Japan ziehen möchte, kann ein Familienvisum beantragen. Wenn die Partnerin/der Partner japanischer Staatsangehöriger ist oder eine Aufenthaltsgenehmigung hat, darf der Zugezogene Arbeit in jeglicher Form aufnehmen. Das Visum gilt zunächst für ein Jahr, danach muss es alle drei Jahre verlängert werden.

Ausländer, die strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, können nach einem Zeitraum von zumeist zehn Jahren in Japan eine Residence Card beantragen. Dieser Status ist dauerhaft und es kann jegliche Arbeitstätigkeit damit aufgenommen werden. Ebenso können Inhaber der Residence Card ein japanisches Bankkonto eröffnen, ihren Führerschein umschreiben oder ähnliche Bürgeranliegen durchführen. Die Residence Card muss der Inhaber stets mit sich führen.

Noch vor der Beantragung der Residence Card können Ausländer die japanische Staatsangehörigkeit beantragen, wenn sie länger als fünf zusammenhängende Jahre in Japan leben, ebenfalls nie straffällig waren und finanziell für sich sorgen können. Beim Erhalt der japanischen verliert der Inhaber seine vorherige Staatsangehörigkeit.

Freizeit und Essen

Viele Menschen, die nach Japan auswandern, lieben die japanische Kultur aufgrund ihrer Vielfalt. Doch neben Mangas, technikbestückten Toiletten oder heillos überfüllten Zügen ist Japan auch einfach ein ganz normales Land mit ganz normalen Menschen.

Wer sich in Japan zuhause fühlen will, muss die Sprache sprechen. Was im Geschäftsalltag noch mit Englisch zu bewerkstelligen ist, drängt die Ausländer in der Freizeit ins Abseits. Nicht nur in den japanischen Großstädten wird die Freizeit zumeist in größeren Gruppen verbracht. Wenn sich Deutsche im kleinen Kreis zuhause treffen, gehen Japaner gerne zusammen essen, zum Karaoke, in Spielhallen oder ins Kino. Und gerade beim Essen ist der gesellschaftliche Austausch und somit die Sprachbeherrschung Pflicht. Wer es genau wissen will, der absolviert den Japanese Language Proficiency Test (kurz: JLPT).

Bleiben wir beim Essen, für das Japan auch sehr bekannt ist: Ja, es wird vieles roh und zumeist sehr fettarm mit vielen Meerespflanzen und Getier gegessen – Sushi ist aber entgegen vieler Klischees nicht das Hauptnahrungsmittel der Japaner. Zumeist wird abends sehr ausgiebig Reis, Tofu, Gemüse, Fisch mit mehreren Beilagen gegessen. Doch auch am Morgen kann es bei genügend Zeit auch schon mal gegrillten Fisch, Gemüse und Reis geben. Das Mittagessen ist eher ein Snack.

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