Workation - Arbeiten im Urlaub

Effizient arbeiten, ausgiebig erholen

Wissenswertes auf einen Blick

  • Workation (Work + Vacation) = Arbeiten an einem anderen (Urlaubs)-Ort.
  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Workation in Deutschland.
  • Arbeitgeberzustimmung ist zwingend erforderlich.
  • Innerhalb der EU gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit – keine Arbeitserlaubnis notwendig.
  • 183-Tage-Regel ist steuerlich entscheidend.
  • Sozialversicherung bleibt i. d. R. in Deutschland.
  • Eine verlässliche und sichere technische Infrastruktur ist entscheidend.

Was ist Workation?

Eine Workation ist die zeitlich befristete Verlagerung des Arbeitsplatzes an einen Urlaubsort. Die reguläre berufliche Tätigkeit wird währenddessen fortgeführt. Arbeitnehmer arbeiten remote und nutzen ihre Freizeit außerhalb der Arbeitszeiten zur Erholung.

Wichtig: Eine Workation ist kein Urlaub, sondern mobiles Arbeiten in einer anderen Umgebung. Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und Leistungspflichten bleiben bestehen.

Definition Workation

Der Begriff Workation ist eine Kombination der beiden englischen Wörter Work und Vacation, also Arbeit und Urlaub – damit ist auch die Definition schon recht klar: Es bezeichnet eine befristete Kombination aus Remote-Arbeit und Aufenthalt an einem Urlaubsort, ohne Unterbrechung der Arbeitspflicht.

Urlaub = vollständige Arbeitsfreistellung

Workation = reguläre Arbeit in anderer Umgebung

Wie unterscheiden sich Workation und Entsendung voneinander?

Bei einer Entsendung verlagert der Arbeitgeber den Arbeitsplatz offiziell ins Ausland. Bei einer Workation geht der Wunsch in der Regel vom Arbeitnehmer aus.

Entsendung:

  • Formeller Entsendungsvertrag
  • Arbeitgeber trägt Verantwortung für alle Aspekte der Sozial- und Krankenversicherung
  • Klare steuerrechtliche Regelung

Workation:

  • Oft individuelle Zusatzvereinbarung
  • Mehr Eigenverantwortung beim Arbeitnehmer
  • Erhöhte Prüfpflicht bei Steuern und Versicherung

Wie lange ist Workation möglich?

In der Regel sind Workations für einen Zeitraum von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen möglich; die Dauer kann je nach den individuellen Bedürfnissen und der Unternehmenspolitik variieren. 

Es ist wichtig, mit dem Arbeitgeber abzuklären, welche Rahmenbedingungen gelten. Einige Unternehmen erlauben flexible Arbeitsmodelle und können Workations für längere Zeiträume unterstützen, während andere klare Richtlinien haben, die eine maximale Dauer festlegen.

Generell gilt, dass Sie auch bei einer längeren Workation darauf achten sollten, dass die Arbeit nicht zu kurz kommt und die Balance zwischen beruflichen und persönlichen Verpflichtungen gewahrt bleibt.

Welche Vorteile bietet eine Workation?

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Einer der größten Vorteile einer Workation ist die Flexibilität, die sie den Arbeitnehmern bietet. Denn laut einer Umfrage von FlexJobs wünschen sich 97 % der Arbeitnehmer mehr Flexibilität, um ihre Arbeit mit ihrem Lebensstil in Einklang zu bringen.

Steigerung der Produktivität: Ein Ortswechsel kann Konzentration und Kreativität fördern. Laut einer Studie des Harvard Business Review sind Mitarbeiter, die in neuen Umgebungen arbeiten, oft weniger anfällig für Stress und Burnout. Diese Arbeitsweise fördert zudem die Kreativität, da neue Umgebungen neue Denkweisen und Perspektiven hervorrufen können.

Verbesserung der Work-Life-Balance: Workations ermöglichen häufig flexiblere Tagesstrukturen. Laut einer Umfrage von Buffer berichten 20 % der Remote-Arbeitenden von einer besseren Work-Life-Balance durch ortsunabhängiges Arbeiten.

Kulturelle Bereicherung: Der Kontakt mit neuen Kulturen, Sprachen und Lebensweisen erweitert persönliche und berufliche Kompetenzen – ein Vorteil in global vernetzten Arbeitswelten.

Welche Risiken und Herausforderungen gibt es?

Technische Schwierigkeiten: Instabiles Internet ist ein typisches Problem. Ohne zuverlässige Verbindung ist produktives Arbeiten nicht möglich. Ein mobiler Hotspot als Backup ist empfehlenswert.

Rechtliche und steuerliche Risiken: Eine Workation kann komplexe rechtliche und steuerliche Fragen aufwerfen. Arbeitnehmer sollten sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen, Visa-Anforderungen und Steuervorschriften des Gastlandes informieren. In vielen Ländern benötigen Sie möglicherweise eine spezielle Arbeitsgenehmigung.

Trennung von Arbeit und Freizeit: Die klare Trennung von Arbeitszeit und Freizeit kann eine Herausforderung darstellen. Klare Arbeitszeiten und ein fester Arbeitsplatz sind entscheidend. Struktur verhindert Überlastung und fördert Erholung.

Kann ich meine Familie mitnehmen?

Theoretisch spricht erstmal nichts dagegen – Sie müssen allerdings einige relevante Punkte vorher klären.

Prüfen Sie, ob es am Workation-Zielort Möglichkeiten für die Betreuung Ihrer Kinder gibt, z. B. durch Nannys oder Ferienprogramme. Dies kann den Ablauf der Workation erheblich erleichtern, da Sie sich während Ihrer Arbeitszeiten nicht um die Kinder kümmern müssen.

Wenn Ihre Kinder schulpflichtig sind, müssen Sie sicherstellen, dass deren Unterricht nicht zu kurz kommt. Dies kann durch Fernunterricht oder durch spezielle internationale Schulen vor Ort gesichert werden.

Wie plane ich eine Workation richtig?

Sie nötigen zunächst die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Arbeitnehmer haben in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice und Workation, daher ist dies nicht automatisch durch den Arbeitsvertrag geregelt. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, sollten Sie eine Zusatzvereinbarung in Ihren Arbeitsvertrag einfügen lassen.

Die Zusatzvereinbarung sollte u.a. folgende Punkte regeln:

  • Arbeitszeit
  • Erreichbarkeit
  • Dauer der Workation
  • Versicherung

Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen muss ich beachten?

Stellen Sie sicher, dass Sie einen stabilen und sicheren Zugang zu den notwendigen Firmensystemen haben. Die meisten Unternehmen bieten hierfür VPNs (virtuelle private Netzwerke) an, um einen sicheren Zugang auch im Ausland zu gewährleisten. Es kann zudem notwendig sein, bestimmte Datenschutzstandards zu erfüllen, die länderspezifisch variieren.

Klären Sie, wie die Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten sichergestellt wird. Tools wie Microsoft Teams oder Zoom sind häufig unverzichtbar, um die Zusammenarbeit aus der Ferne zu ermöglichen.

Habe ich während meiner Workation Krankenversicherungsschutz?

Innerhalb der EU haben Sie als gesetzlich Versicherter mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) Zugang zu medizinischer Versorgung. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Anteil an den Versicherungsbeiträgen.

Wichtig: Der Leistungsumfang, die -dauer sowie die Kosten richten sich nach den Vorschriften des jeweiligen Landes; die deutsche Krankenkasse erstattet jedoch nur in der Höhe, die dieselbe Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Ggf. kommt daher ein erheblicher Eigenanteil auf Sie zu.

Außerhalb der EU ist in der Regel eine private Auslandskrankenversicherung notwendig. Viele Arbeitgeber übernehmen oder erstatten die Kosten für diese Versicherung, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter im Ausland ausreichend abgesichert sind.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung bestätigt den Fortbestand der Sozialversicherung in Deutschland. Workation ist hinsichtlich des Sozialversicherungsrechts mit einer Entsendung gleichzusetzen, daher brauchen Arbeitnehmer brauchen eine A1-Bescheinigung für „Vorübergehende Entsendung”.

Zweck ist die Vermeidung von Doppelversteuerung und die Sicherstellung des Versicherungsschutzes. Der Antrag wird durch den Arbeitgeber bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und ist in der Regel bis zu 24 Monate gültig; er sollte rechtzeitig vor der Ausreise beantragt werden.

Im Gastland muss die A1-Bescheinigung stets mitgeführt und auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden, da andernfalls Bußgelder drohen.

Ausführliche Informationen bieten die Deutsche Rentenversicherung sowie die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA).

Welche steuerlichen Regeln gelten bei einer Workation?

Steuerrechtlich gibt es keine Auswirkungen, wenn die Workation nicht länger als ein halbes Jahr dauert und der Wohnsitz nicht ins Ausland verlegt wird. Bis 183 Tage pro Jahr bleibt die Steuerpflicht meist in Deutschland. Wird diese Grenze überschritten, kann Steuerpflicht im Aufenthaltsland entstehen.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Ländern konkrete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen.

Empfehlung: Bei längeren Aufenthalten immer steuerliche Beratung einholen.

Außerhalb der EU ist oft ein Arbeitsvisum erforderlich.

Ja, denn in Deutschland haben Arbeitnehmer kein grundsätzliches Recht auf Homeoffice, mobiles Arbeiten oder Workation.

Ja, Sie arbeiten lediglich woanders als sonst. Es gelten die mit ihrem Arbeitgeber vereinbarten Arbeitszeiten und -stunden.

Take-Aways für eine erfolgreiche Workation

  • Workation ist vorrangig Arbeit, kein Urlaub.
  • Arbeitgeberzustimmung ist zwingend erforderlich.
  • Workation kann sich bei guter Tagesstrukturierung positiv auf die Work-Life-Balance sowie die persönliche Produktivität auswirken.
  • Eine gute und umfassende Vorbereitung ist essenziell.

Das könnte Sie interessieren