Unterschrift auf einem Arbeitsvertrag

Vor der Unterschrift steht die Frage: Entsendung oder Lokalisierung?

Arbeitsvertrag fürs Ausland

11.03.2016

Jede zehnte Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland scheitert, weil arbeits-, sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Fragen im Arbeitsvertrag nicht sorgfältig bedacht wurden. Mitarbeiter vom Unternehmen sollten sich deshalb vorher genau überlegen, welche vertragliche Lösung am besten passt. 

Zwei Varianten

Grundsätzlich gibt es bei zwei Möglichkeiten: Entweder macht man eine Zusatzvereinbarung zum bestehende Arbeitsvertrag (Entsendung) oder der deutsche Vertrag wird ausgesetzt; es wird ein zusätzlicher Arbeitsvertrag im Ausland geschlossen (Lokalisierung). 

Entsendung: Was soll in den Vertrag? 

Neben dem Gehalt, Auslandszulage und Währung sollten auch die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse sowie die Aufenthaltsdauer festgelegt werden. Auch Steuerfragen und Fragen der Sozialversicherung sollten ebenso geklärt werden wie zusätzliche Leistungen und Vergünstigungen. Meist übernimmt der Arbeitgeber Reise- und Umzugskosten des Mitarbeiters und seiner Familienangehörigen. Außerdem sollte die Firma eine Auslandskrankenversicherung für alle reisenden Personen abschließen.

Lokalisierung

Im Falle einer Lokalisierung gelten die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und gesetzlichen Grundlagen des Einsatzlandes, die deutsche Sozialversicherungspflicht erlischt. Da die soziale Absicherung in vielen Ländern geringer ist, sollten lokalisierte Mitarbeiter mit ihrem Arbeitgeber eine passende Absicherung festlegen.