Rückkehr in die deutsche Krankenversicherung

Alles rund um GKV, PKV und Anwartschaft

Wer ins Ausland geht und später nach Deutschland zurückkehrt, muss die Regeln von gesetzlicher und privater Krankenversicherung genau kennen. Dieser Beitrag zeigt, wie Versicherungspflicht, Anwartschaften und Rückkehrrechte zusammenspielen – und wie sich Fehler vermeiden lassen.

Wissenswertes auf einen Blick

  • In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht.
  • Die Zugehörigkeit zu GKV oder PKV richtet sich u. a. nach Einkommen, Beschäftigungsart und Vorversicherung.
  • Die Rückkehr in die GKV ist häufig, aber nicht immer problemlos möglich.
  • Ohne Anwartschaft kann der Zugang zur GKV verloren gehen, insbesondere nach privater Auslandsversicherung.
  • In der PKV bestimmen Alter, Gesundheitszustand und Tarif die Beitragshöhe.
  • Anwartschaften sichern das Rückkehrrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Eine Anwartschaft ersetzt keine Auslandskrankenversicherung.
  • Beratung vor der Ausreise ist entscheidend für eine problemlose Rückkehr.

Komme ich nach meiner Rückkehr wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Seit der Gesundheitsreform 2007 besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht nach § 5 SGB V. Wer nach der Rückkehr nach Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt und dabei unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 € brutto/Jahr) verdient, wird versicherungspflichtig in der GKV.

Als Rückkehrer in die GKV sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Personen, die vor ihrer Auswanderung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, können bei Vorliegen von Versicherungspflicht erneut Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.
  • Wenn Sie im Ausland privat versichert waren, ist entscheidend, ob bei Rückkehr Versicherungspflicht entsteht (z. B. durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung).
  • Wer in einem EU-Land gearbeitet und dort gesetzlich versichert war, kann nach der Rückkehr erneut einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse beitreten.
    Lassen Sie sich vor Ihrer Auswanderung von Ihrer Krankenkasse beraten (inkl. schriftlicher Dokumentation), um Probleme bei der Rückkehr zu vermeiden.

Lassen Sie sich vor Ihrer Auswanderung von Ihrer Krankenkasse beraten (inkl. schriftlicher Dokumentation), um Probleme bei der Rückkehr zu vermeiden.

 

Rückkehr in die GKV

  • Eine Rückkehr in die GKV ist kein Automatismus.
  • Entscheidend sind Versicherungsstatus, Einkommen und Vorversicherung.
  • Versicherungspflicht nach § 5 SGB V öffnet den Zugang zur GKV.
  • Ohne Versicherungspflicht kann eine Anwartschaft entscheidend sein.
  • Ab 55 Jahren ist der Zugang zur GKV stark eingeschränkt.

Welche Besonderheiten gelten in der GKV für Personen über 55 Jahren?

Wenn Sie bei Rückkehr nach Deutschland das 55. Lebensjahr vollendet haben, ist der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung stark eingeschränkt.

Eine Aufnahme in die GKV ist in der Regel ausgeschlossen, wenn:

  • in den letzten 5 Jahren vor der Rückkehr keine gesetzliche Krankenversicherung bestand und
  • keine Versicherungspflicht durch eine abhängige Beschäftigung entsteht.

Ausnahmen sind selten und betreffen z. B.:

  • Rückkehr aus einer gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der EU
  • bestimmte Entsendungs  oder Übergangskonstellationen

Eine rechtzeitige Beratung vor Ausreise ist zwingend erforderlich.

Was gilt für die private Krankenversicherung (PKV) nach Rückkehr?

Beiträge für private Krankenversicherungen richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Rückkehrer, die bei Rückkehr nach Deutschland dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in den PKV‑Basistarif. Anwartschaften erleichtern die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif erheblich.

PKV-Rückkehrer sollten folgende Dinge beachten:

  • Personen, die im Ausland privat krankenversichert waren, versichern sich auch in Deutschland privat.
  • Wer bereits vor der Ausreise privat versichert war, kann sich wieder bei seiner früheren Versicherungsgesellschaft anmelden. Eine Anwartschaft ist sinnvoll.
  • Private Krankenversicherungen sind verpflichtet, Menschen aufzunehmen, die dem Bereich der privaten Versicherungen zuzuordnen sind. Wer für den normalen PKV-Tarif nicht in Frage kommt, muss über den "Basistarif" versichert werden. Dieser entspricht hinsichtlich Kosten und Leistungen in etwa GKV.

Auch bei der privaten Krankenversicherung ist eine frühzeitige Beratung dringend zu empfehlen.

Was bedeutet eine Anwartschaft in der Krankenversicherung?

Eine Anwartschaft ist die Ruhendstellung einer bestehenden Krankenversicherung bei gleichzeitiger Sicherung des Rückkehrrechts. Der Versicherte zahlt während der Anwartschaft einen deutlich reduzierten Beitrag, erhält jedoch keine Leistungen. Ziel ist es, nach einem Auslandsaufenthalt ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne rechtliche Hürden wieder in die vorherige Krankenversicherung zurückzukehren.

Eine Anwartschaft ist daher insbesondere bei längeren Auslandsaufenthalten sinnvoll, wenn eine Rückkehr nach Deutschland fest geplant oder zumindest nicht ausgeschlossen ist. Ohne Anwartschaft kann der Zugang zur gewünschten Krankenversicherung erschwert sein oder gar verloren gehen.

Wann ist eine Anwartschaft in der GKV erforderlich?

In der GKV dient die Anwartschaft dazu, die Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten, obwohl kein Leistungsanspruch besteht.

Eine Anwartschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist insbesondere dann sinnvoll oder erforderlich, wenn keine spätere Versicherungspflicht entsteht, z. B. bei Selbständigen, freiwillig Versicherten, Rückkehrern über 55 Jahre sowie Personen mit privater Auslandsversicherung ohne anschließende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Entsteht hingegen bei Rückkehr Versicherungspflicht nach § 5 SGB V, ist eine Anwartschaft nicht erforderlich.

 

Kosten für die GKV-Anwartschaft (Stand 2026)

Die monatlichen Kosten für die Anwartschaft liegen bei einer großen gesetzlichen Krankenkasse bei ca. 70 €. Wenn Sie auch eine Anwartschaft in der Pflegeversicherung abschließen, kommen noch ca. 15 € monatlich hinzu.

In welchen Fällen ist eine GKV-Anwartschaft ausgeschlossen?

Eine Anwartschaft bei der GKV ist ausgeschlossen, wenn Sie sich während Ihres Auslandsaufenthaltes in der Europäischen Union aufhalten oder in einem Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen in der Krankenversicherung geschlossen hat.

Auch bei einer Entsendung ist eine Anwartschaft ist in der Regel nicht nötig bzw. nicht möglich, da die Versicherung in Deutschland bestehen bleibt.

Wie funktioniert die Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung?

In der PKV dient die Anwartschaft dazu, den bisherigen Tarif und das Rückkehrrecht zu sichern. Es wird zwischen großer und kleiner Anwartschaft unterschieden; in beiden Fällen ruht der Versicherungsschutz in dieser Zeit vollständig.

Der Versicherte zahlt einen reduzierten Beitrag, der je nach Versicherer unterschiedlich hoch ist. Eine Anwartschaft verhindert, dass nach dem Auslandsaufenthalt neue Erkrankungen zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen führen.

Wichtig: Die Anwartschaft ersetzt keine Krankenversicherung! Für Auswanderer ist immer der Abschluss einer Internationalen Krankenversicherung notwendig.

Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft in der PKV?

Die kleine Anwartschaft sichert die Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung; die Krankenkasse muss Sie also wieder aufnehmen, trotz möglicher bestehender Erkrankungen. Altersrückstellungen werden jedoch nicht weiter aufgebaut. Der spätere Beitrag richtet sich nach dem dann erreichten Eintrittsalter, wodurch die Versicherung teurer werden kann. Vorteil der kleinen Anwartschaft ist der geringe Beitrag.

Die große Anwartschaft beinhaltet zusätzlich die Weiterführung der Altersrückstellungen. Das ursprüngliche Eintrittsalter bleibt erhalten, dadurch fallen die späteren Beiträge fallen geringer und stabiler aus. Der Anwartschaftsbeitrag ist jedoch deutlich höher als bei der kleinen Anwartschaft.

FAQ - Häufige Fragen zu GKV, PKV und Anwartschaft

Nein. Die Aufnahme in GKV oder PKV hängt von Vorversicherung, Einkommen und ggf. einer abgeschlossenen Anwartschaft ab. In jedem Fall sind Sie in Deutschland versicherungspflichtig.

Nein. Die Zuordnung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Einkommen und Status als Arbeitnehmer oder Selbständiger.

Sie sichert das Rückkehrrecht in die vorherige Krankenversicherung und verhindert Ausschluss oder Beitragsnachteile.

Der Zugang zur GKV kann in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein; in der PKV drohen Basistarif oder höhere Beiträge.

Ja. In der Regel kann eine separate Pflege Anwartschaft abgeschlossen werden.

Take-Aways für Rückkehrer und Auswanderer

  • Die Rückkehr nach Deutschland löst automatisch Krankenversicherungspflicht aus.
  • Wer ohne GKV‑Anwartschaft ausreist und im Ausland privat versichert ist, kann ohne Anwartschaft meist nicht zurück in die gesetzliche Versicherung.
  • Anwartschaften sichern Mitgliedschaft und Rückkehrrechte, bieten aber keine Leistungen.
  • Für den Aufenthalt im Ausland ist immer eine eigenständige internationale Krankenversicherung erforderlich.
  • Bei EU‑Aufenthalt oder Entsendung ist eine GKV‑Anwartschaft meist unnötig oder sogar unmöglich.

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