EU-Führerschein in die Hosentasche

Führerscheinumtausch bei Wohnsitz im Ausland

23.04.2021

Nicht nur der Verlust des Führerscheins, etwa durch Diebstahl oder einfaches verlieren kann, dazu führen, dass man sich plötzlich mit der Frage konfrontiert sieht „Wie komme ich im Ausland an einen neuen Führerschein?“ Auch Gesetzesänderungen können einen zu dieser Frage bringen. Innerhalb der EU sind beispielsweise bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine verpflichtend umzutauschen.

Mit diesem Pflichtumtausch will die EU sicherstellen, dass alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, ein einheitliches Muster erhalten und den aktuellen Anforderungen der Fälschungssicherheit entsprechen.

Generell ist beim Umtausch des Führerscheins zwischen freiwilligem und obligatorischem Umtausch zu unterscheiden. Der Pflichtumtausch ist erforderlich:

  • bei Verlust oder Beschädigung.
  • wenn Sie gegen die Straßenverkehrsordnung im Wohnsitzland verstoßen.
  • wenn Sie sich in der Regel bereits mehr als zwei Jahre im Ausland aufhalten und Sie einen Führerschein mit unbegrenzter Geltungsdauer besitzen (nur auf Verlangen der nationalen Behörden Ihres Wohnsitzlandes).
  • Umtausch aufgrund der sog. dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)

Umtausch innerhalb der EU

Den Umtausch des Führerscheins beantragen Sie bei den zuständigen Behörden Ihres Wohnsitzlandes.

Wenn Sie einen nach dem 19.03.2013 ausgestellten Führerschein haben, sind Sie bei Umzug innerhalb der EU in der Regel nicht verpflichtet den Führerschein umzutauschen. Wenn Sie dennoch gerne einen Führerschein des neuen Wohnsitzlandes haben möchten, können Sie dies ebenfalls bei den zuständigen Behörden beantragen. Diese setzen sich dann mit den Behörden Ihres bisherigen Wohnsitzlandes (z.B. Deutschland) in Verbindung und überprüfen, ob die erforderlichen Kriterien zur Erteilung der Fahrerlaubnis weiterhin uneingeschränkt bestehen. Wenn Sie einen alten Führerschein (Pflichtumtausch) umtauschen, erhalten Sie das neue Standardformat.

Weitere Informationen zum Pflichtumtausch von vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine und die damit verbundenen Fristen. 

Umtausch bei Wohnsitz in einem Drittstaat

Sollten Sie Ihren Wohnsitz in einem Drittstaat (außerhalb Deutschlands und der EU/EWR-Zone) haben und sind Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet, können Sie sich an jedes Straßenverkehrsamt bzw. jede Führerscheinstelle in Deutschland wenden. Gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung gilt: "Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) zuständig."

Auslandsvertretungen können Ihnen keinen neuen Führerschein ausstellen. Diese können bei Bedarf lediglich Ihre Unterschrift auf den Antragsformularen beglaubigen, nachdem Sie diese von der zuständigen Führerscheinstelle erhalten haben. Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wenden Sie sich am besten an die Führerscheinstelle Ihres deutschen Meldewohnsitzes.

ACHTUNG:
Wenn Sie Ihren ursprünglichen Führerschein gegen einen Führerschein des betreffenden Landes ausgetauscht haben, unterliegen Sie auch den Vorschriften dieses Landes in Bezug auf die Fahrerlaubnis (zum Beispiel hinsichtlich der Gültigkeitsdauer oder ärztlicher Untersuchungen).

Fallbeispiel
Sie leben auf Zypern und besitzen einen unbegrenzt* gültigen deutschen Führerschein, der beschädigt ist. Um einen Ersatzführerschein zu bekommen, müssen Sie ihren deutschen Führerschein gegen einen zyprischen umtauschen. Sie werden dann anstelle ihres unbefristet gültigen deutschen Führerscheins einen 15 Jahre lang gültigen zyprischen Führerschein erhalten.
*Nach abgeschlossenem Pflichtumtausch verlieren auch deutsche Führerscheine nach 15 Jahren ihre Gültigkeit.

Was ist bei Verlust oder Diebstahl zu tun?

Geht ihr Führerschein im Ausland verloren oder wird gestohlen, sollten Sie dies bei der örtlichen Polizeidienststelle und dem Konsulat oder der Botschaft Ihres Landes melden. Das Konsulat bzw. die Botschaft wird über die zuständige nationale ausstellende Behörde prüfen, ob Ihre Fahrerlaubnis uneingeschränkt gültig ist. Wenn keine Einschränkungen vorliegen, kann Ihnen die Polizei aufgrund dieser Information ein vorläufiges Dokument ausstellen. Damit dürfen Sie in dem betreffenden Land für einen begrenzten Zeitraum fahren. Einen Ersatzführerschein können Sie nur dort beantragen, wo Sie ihren festen Wohnsitz haben.

ACHTUNG: 
Vorläufige Führerscheine werden nicht automatisch in anderen EU-Ländern anerkannt.

Fallbeispiel
Sie leben in Deutschland und machen Urlaub in Frankreich und Spanien. Zu Beginn der Reise geht in Frankreich Ihre Brieftasche mit Ihrem Führerschein verloren. Die Deutsche Botschaft empfiehlt Ihnen den Verlust bei der Polizei zu melden. Außerdem stellt man Ihnen eine Bescheinigung aus, die bestätigt, dass Sie rechtmäßiger Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis sind. Von der französischen Polizei erhalten Sie aufgrund dessen ein vorläufiges Dokument. Anschließend müssen Sie mit den spanischen Behörden klären ob das Dokument auch in Spanien anerkannt wird. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der EU und des BMVI.

Sie haben einen ausländischen Führerschein und wollen in Deutschland fahren? Lesen Sie hier nach was Sie in diesem Fall beachten müssen.

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