Einkommensteuer im Ausland

Doppelbesteuerung vermeiden

Dieser Leitfaden erklärt, wie Einkommen im Ausland besteuert wird, welche Rolle Doppelbesteuerungsabkommen spielen und wie sie funktionieren. Relevant für Auswanderer, Digitale Nomaden, Entsandte und Rentner.

Einkommensteuer

Wissenswertes auf einen Blick

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindern, dass dasselbe Einkommen in zwei Staaten gleichzeitig voll besteuert wird.
  • Deutschland hat mit über 90 Staaten weltweit DBA abgeschlossen (Stand 2026).
  • Ihr Wohnsitz entscheidet u.a. über die Steuerpflicht.
  • Bei mehreren Wohnsitzen regeln die Tie-Breaker-Regeln, welcher Staat als steuerlicher Hauptwohnsitz gilt.
  • Die 183-Tage-Regel ist ein wichtiger Faktor bei der Frage, ob der Tätigkeitsstaat oder der Wohnsitzstaat das Einkommen besteuern darf.
  • Selbstständige und digitale Nomaden müssen besonders auf Betriebsstätten und Aufenthaltsdauer achten.
  • Rentner im Ausland sind häufig weiterhin in Deutschland steuerpflichtig.

Wohnsitz im Ausland – wo bin ich steuerpflichtig?

Ob Sie in Deutschland oder im Ausland Steuern zahlen müssen, hängt vor allem von Ihrem Wohnsitz, Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt und dem Ort Ihrer Tätigkeit ab. Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland und geben Ihren Wohnsitz in Deutschland auf, sind Sie in der Regel im neuen Wohnsitzstaat unbeschränkt steuerpflichtig.

Ob und in welchem Staat einzelne Einkünfte tatsächlich besteuert werden, richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und kann je nach Einkunftsart (z. B. Arbeitslohn, Rente, Kapitalerträge) unterschiedlich ausfallen.

Wann bin ich unbeschränkt und wann beschränkt steuerpflichtig?

Wer in Deutschland einen Wohnsitz hat oder sich hier gewöhnlich aufhält, ist grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig und muss sein weltweites Einkommen in Deutschland erklären (Welteinkommensprinzip).

Wenn Sie in Deutschland aber weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber inländische Einkünfte erzielen, sind Sie beschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG).

Beschränkte vs. unbeschränkte Steuerpflicht

Unbeschränkte Steuerpflicht

  • Gilt bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Besteuerung des gesamten Welteinkommens
  • Anspruch auf Grundfreibetrag, Ehegattensplitting und Steuervergünstigungen
  • Anwendung des Wohnsitzlandprinzips

Beschränkte Steuerpflicht

  • Gilt ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland
  • Besteuerung nur der inländischen Einkünfte
  • Kein Grundfreibetrag, kein Ehegattensplitting
  • Besteuerung ab dem ersten Euro

Was ist die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht?

Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht ermöglicht es Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, steuerlich wie unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt zu werden. Voraussetzung ist, dass mindestens 90 % der gesamten Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die ausländischen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht eröffnet Zugang zu steuerlichen Vorteilen wie Grundfreibetrag und Ehegattensplitting trotz Auslandswohnsitz. Der Antrag erfolgt beim zuständigen Finanzamt.

Wann gelten Wohnsitz- oder Quellenprinzip?

Im internationalen Steuerrecht treffen häufig zwei Besteuerungsprinzipien aufeinander.

Nach dem Wohnsitzprinzip darf der Staat, in dem Sie steuerlich ansässig sind, grundsätzlich Ihr gesamtes Einkommen besteuern – unabhängig davon, wo es erzielt wurde.

Nach dem Quellenprinzip darf dagegen der Staat Steuern erheben, in dem die Einkünfte entstehen, beispielsweise dort, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Da beide Staaten oft gleichzeitig einen Steueranspruch haben, regeln Doppelbesteuerungsabkommen, welcher Staat letztlich besteuern darf und wie eine doppelte Belastung vermieden wird.

Was sind Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, die sicherstellen, dass Einkommen nicht in zwei Staaten gleichzeitig besteuert wird. Sie regeln eindeutig, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.

Deutschland hat mit über 90 Staaten weltweit DBA abgeschlossen (Stand 2026).

DBA vermeiden doppelte Steuerbelastung und schaffen Rechtssicherheit. Besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den betroffenen Staaten, gilt das jeweilige innerstaatliche Recht.

DBA = Abkommen zwischen Staaten zur Aufteilung von Besteuerungsrechten. Ziel ist die Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerflucht.

Mehr Informationen bieten das Bundesfinanzministerium sowie das Bundeszentralamt für Steuern.

Was besagt die 183-Tage-Regel?

Ein zentraler Grundsatz im internationalen Steuerrecht ist die sogenannte 183-Tage-Regel, die häufig in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verankert ist. Sie betrifft vor allem Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland tätig sind. Vereinfacht gilt: Bleiben Sie innerhalb eines Jahres weniger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat, kann das Besteuerungsrecht weiterhin beim Wohnsitzstaat liegen – muss aber nicht zwingend.

Entscheidend ist, ob zusätzlich weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass Ihr Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist und die Vergütung nicht von einer dortigen Betriebsstätte getragen wird. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, kann trotz kurzer Aufenthaltsdauer eine Steuerpflicht im Ausland entstehen. Die 183-Tage-Regel ist daher kein Automatismus, sondern muss immer im Zusammenspiel mit dem jeweiligen DBA geprüft werden.

Wie funktioniert die Freistellungsmethode?

Die Freistellungsmethode ist die häufigste Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dabei werden Einkünfte, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland besteuert werden dürfen, in Deutschland von der Besteuerung freigestellt.

Das Einkommen bleibt jedoch häufig nicht völlig ohne Wirkung: Es kann über den sogenannten Progressionsvorbehalt den Steuersatz für die übrigen in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte erhöhen.

Beispiel: Sie arbeiten ein Jahr lang in Spanien und versteuern Ihren Arbeitslohn dort. In Deutschland erzielen Sie zusätzlich Mieteinnahmen. Der spanische Arbeitslohn bleibt in Deutschland steuerfrei, kann aber den Steuersatz auf die Mieteinnahmen erhöhen.

Was ist die Anrechnungsmethode?

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte grundsätzlich auch in Deutschland in die Steuerberechnung einbezogen. Die im Ausland bereits gezahlte Steuer wird jedoch auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Dadurch soll verhindert werden, dass dieselben Einkünfte zweimal vollständig besteuert werden.

Beispiel: Sie erzielen 10.000 Euro Einkünfte im Ausland und zahlen dort bereits 1.500 Euro Steuern. Ergibt sich in Deutschland auf diese Einkünfte eine Steuer von 2.500 Euro, werden die 1.500 Euro angerechnet. In Deutschland wären dann nur noch 1.000 Euro nachzuzahlen.

Was versteht man unter den „Tie-Breaker-Regeln“?

Wenn zwei Staaten gleichzeitig einen Steueranspruch erheben, etwa weil Sie in beiden Ländern einen Wohnsitz haben, greifen die sogenannten Ansässigkeitsregeln (Tie-Breaker-Regeln) aus dem OECD-Musterabkommen. Diese bestimmen eindeutig, in welchem Staat Sie als „ansässig“ gelten – und damit, welcher Staat Ihr Welteinkommen besteuern darf.

Wenn eine Person in zwei Staaten als ansässig gilt, entscheiden folgende Kriterien in festgelegter Reihenfolge:

  • Ständiger Wohnsitz
    • In welchem Staat steht Ihnen dauerhaft eine Wohnung zur Verfügung?
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen
    • Wo bestehen die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (z. B. Familie, Arbeitsplatz, Vermögen)?
  • Gewöhnlicher Aufenthalt
    • In welchem Staat halten Sie sich überwiegend auf (mehr Tage pro Jahr)?
  • Staatsangehörigkeit
    • Falls weiterhin unklar: Welche Staatsbürgerschaft besitzen Sie?
  • Verständigungsverfahren der Behörden
    • Letzte Stufe: Die Finanzbehörden beider Staaten klären die Ansässigkeit untereinander.

Praxisbeispiele für Expats

Ein praktischer Blick zeigt, wie unterschiedlich die Besteuerung je nach Lebenssituation ausfallen kann.

Entsandte Arbeitnehmer, die für einige Monate im Ausland arbeiten, bleiben häufig weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, wenn sie hier ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt beibehalten. Zudem kann durch die 183-Tage-Regel im Doppelbesteuerungsabkommen greifen, nach der das Besteuerungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin dem Ansässigkeitsstaat zustehen kann. Je nach Ausgestaltung des jeweiligen DBA kann jedoch auch eine (teilweise) Steuerpflicht im Tätigkeitsstaat entstehen.

Für Selbstständige und digitale Nomaden ist die Lage komplexer: Hier spielen neben dem Wohnsitz insbesondere der Ort der tatsächlichen Tätigkeit sowie eine mögliche Betriebsstätte im Ausland eine Rolle. Wer dauerhaft aus einem anderen Land arbeitet, kann dort schnell steuerpflichtig werden.

Wie wird meine Rente im Ausland besteuert?

Renten aus Deutschland werden trotz ausländischem Wohnsitz oft in Deutschland besteuert. Entscheidend ist das jeweilige DBA. Rentner im Ausland müssen in der Regel eine Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg abgeben.

Ob eine deutsche Rente im Ausland oder in Deutschland besteuert wird, hängt vom jeweiligen DBA ab. In vielen Abkommen steht das Besteuerungsrecht für gesetzliche Renten Deutschland zu (Quellenprinzip).

Allerdings gibt es Ausnahmen: Einige Staaten (z. B. Spanien oder die USA) weisen das Besteuerungsrecht ganz oder teilweise dem Wohnsitzstaat zu. Die konkrete Besteuerung richtet sich daher immer nach dem jeweiligen DBA und der Art der Rente (gesetzlich, betrieblich, privat).
 

Ohne DBA gilt ausschließlich nationales Steuerrecht. Beide Staaten können dasselbe Einkommen besteuern. Doppelbesteuerung ist möglich und muss individuell geprüft werden, etwa durch Anrechnung ausländischer Steuern.

In diesem Fall greifen die Tie-Breaker-Regeln des DBA. Sie legen fest, welcher Staat als Hauptansässigkeitsstaat gilt – z. B. anhand des Lebensmittelpunkts oder der jeweiligen Aufenthaltsdauer.

Das Finanzamt Neubrandenburg ist zentral für Rentner mit Wohnsitz im Ausland zuständig.

Nicht zwingend. Freibeträge wie der Grundfreibetrag gelten in der Regel nur bei unbeschränkter Steuerpflicht oder bei erfolgreichem Antrag auf fiktive unbeschränkte Steuerpflicht.

Das hängt davon ab, wo Sie steuerlich ansässig sind und von wo aus Sie tatsächlich arbeiten. Arbeiten Sie dauerhaft aus dem Ausland, kann dort eine Steuerpflicht entstehen – auch wenn Ihr Arbeitgeber in Deutschland sitzt. Entscheidend sind Wohnsitz, Aufenthaltsdauer (z. B. 183-Tage-Regel) und das jeweilige DBA.

Digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz müssen ihre steuerliche Ansässigkeit besonders sorgfältig prüfen. Auch ohne formellen Wohnsitz kann eine steuerliche Ansässigkeit aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Mittelpunkts der Lebensinteressen entstehen. Eine individuelle steuerliche Prüfung ist empfehlenswert.

Ja, bei unbeschränkter Steuerpflicht müssen Sie Ihr weltweites Einkommen in Deutschland erklären. Auch steuerfreie Einkünfte können über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz beeinflussen.

Take-Aways rund um Steuern im Ausland

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welches Land Ihr Einkommen besteuern darf.
  • Ihr Wohnsitz entscheidet über unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht.
  • Die 183-Tage-Regel ist wichtig für Arbeitnehmer im Ausland.
  • Tie-Breaker-Regeln klären im Zweifelsfall, in welchem Staat Sie steuerlich ansässig sind.
  • Doppelbesteuerung wird durch Freistellung oder Anrechnung vermieden.
  • Auch im Ausland erzielte Einkünfte können in Deutschland relevant bleiben (Progressionsvorbehalt).
  • Digitale Nomaden und Selbstständige müssen besonders auf Betriebsstätten und Aufenthaltsdauer achten.
  • Im Ausland lebende Rentner bleiben oft in Deutschland steuerpflichtig.
  • Eine individuelle steuerliche Prüfung ist bei Auslandsbezug fast immer sinnvoll.

Alle hier genannten Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Wir prüfen die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen, können jedoch keine Garantie auf Aktualität und Vollständigkeit geben.

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