Länderinformationen Panama

Hauptstadt Panama-Stadt
Fläche 75.517 km²
Einwohnerzahl 4,3 Millionen
Regierungssystem Präsidialdemokratie
Religion 86 % römisch-katholisch, 10 % protestantisch, 1 % jüdisch, 1 % muslimisch
Amtssprache Spanisch
Währung Balboa, US-Dollar
Zeitzone UTC - 5
Internet-TLD .pa

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Ausreise und Transit 
Es wird ausdrücklich auf die Ein- und Durchreisebestimmungen anderer Länder, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19, hingewiesen, da es am Flughafen Panama wiederholt zu Zurückweisungen von Durchreisenden wegen fehlender Impf-/Testnachweise kam.

Die panamaischen Behörden bringen zurückgewiesene Flugreisende in einem wenig komfortablen Wartebereich unter, bis eine alternative Ausreisemöglichkeit gefunden wurde.

Beschränkungen im Land
In Gesundheitseinrichtungen besteht weiterhin Maskenpflicht. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von einem Jahr gefordert, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen.

Bei der direkten Einreise aus Deutschland wird kein Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt, aber die Impfung wird allen Reisenden ab einem Alter von neun Monaten dringend empfohlen, bevor sie in Panama in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Hierzu gehören die Regionen östlich des Panamakanals: die Territorien Emberá und Kuna Yala, die Provinz Darién sowie die östlich des Panamakanals gelegene Teilgebiete der Provinzen Colón and Panama.
Für Reisende westlich des Panamakanals (Panama-Stadt, die direkte Umgebung des Panamakanals, Perleninseln, San Blas) wird keine Gelbfieberimpfung empfohlen.
Bei Weiterreise in ein Drittland kann der Nachweis der Gelbfieberimpfung aus Panama kommend verlangt werden.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate und bei einem geplanten längeren Aufenthalt in Panama die gesamte beabsichtigte Aufenthaltsdauer gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Reisende sollten Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.

Es muss entweder ein Rückflugticket nach Deutschland oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) vorgelegt werden. Daneben muss nachgewiesen werden, dass auch die gesetzlichen Einreisebestimmungen für das Land der Weiterreise erfüllt werden. Ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt müssen glaubhaft gemacht werden. Dies bedeutet entweder 500,- USD in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar).

Einreise auf dem Seeweg
Für die Ein- und Ausreise aus Panama auf Schiffen jeglicher Art (Segelschiffe, Yachten, Katamarane etc.) gelten Sonderbestimmungen: Bei Einreise wird eine Einreisegebühr erhoben.

Touristisch Reisende erhalten bei Einreise per Schiff lediglich ein Visum für 72 Stunden. Wer länger als 72 Stunden in Panama bleiben möchten, sollte sich unmittelbar bei der zuständigen Migrationsbehörde am Anlandungshafen informieren, wie ein reguläres Touristenvisum erlangt werden kann. Ein Aufenthalt in Panama über die erlaubte Visumsdauer wird als Zuwiderhandlung gegen das Aufenthaltsgesetz mit empfindlichen Geldbußen sowie ggf. Ausweisung aus dem Land geahndet.

Bei der Einreise auf dem Seeweg über das Territorium Guna Yala (San Blas Inseln) ist unbedingt auf die ordnungsmäße Stempelung des Passes durch die Einwanderungsbehörde (Migración) zu achten. Reisende können sonst als Illegal-Eingereiste behandelt werden.
Sollte bei Ankunft mit einem Schiff kein Beamter der Migrationsbehörde vor Ort sein, obliegt es dem Reisenden, nach dem Büro der Migrationsbehörde zu fragen und sich unverzüglich einen Einreisestempel geben zu lassen, auch bei Einreise mit einem privatem Schiff /zu sehr früher und später Stunde.
Ist der Reisende erst einmal im Land (z.B. in Panama Stadt) kann diese Formalität nicht mehr nachgeholt werden und der Reisende gilt ausnahmslos als illegal.

Einreise von Costa Rica
Bei der Einreise von Costa Rica nach Panama auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Ausreisestempel als auch der panamaische Einreisestempel im Reisepass angebracht werden.

Reisende müssen zuerst Steuermarken der Gemeindeverwaltung (Municipalidad) kaufen und sich dann an einem separaten Schalter der Einwanderungsbehörde (Migración) einen Einreisestempel geben lassen. Generell sollten Reisende stets kontrollieren, ob sie einen Einreisestempel erhalten haben und diesen notfalls einfordern. Ohne Einreisestempel im Pass muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder bei Straßenkontrollen gerechnet werden. Da es sich hierbei um einen Rechtsverstoß handelt, wird dieser mit Inhaftierung und Zahlung einer sehr hohen Geldstrafe sowie Ausweisung aus Panama geahndet.

Ein- und Ausreise über die USA (gilt auch für San Juan/Puerto Rico) oder über Kanada
Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA, bei Ein- und Ausreise über Kanada die Einreisebestimmungen für Kanada zu beachten.

Längerfristiger Aufenthalt
Für länger dauernde Aufenthalte (Praktika, Freiwilligeneinsätze, Arbeitsaufnahme etc.) sollte rechtzeitig Kontakt mit der Botschaft Panamas in Berlin aufgenommen werden. Informationen bietet die Migrationsbehörde von Panama.

Es wird darauf hingewiesen, dass deutsche Staatsangehörige, die sich länger als die erlaubten 90 Tage im Land aufhalten wollen, unbedingt einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Residencia) beantragen müssen. Die panamaische Migrationsbehörde kontrolliert verschärft die Einhaltung der Aufenthaltsvorschriften. Ausländern, die in Panama leben ohne im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels zu sein, kann bei Ausreise aus dem Land die Wiedereinreise nach Panama verweigert werden, auch wenn sie über genügend Barmittel verfügen.

Ausweispflicht
Für Ausländer gilt in Panama eine Ausweispflicht. Ausweiskontrollen werden regelmäßig durchgeführt.

Minderjährige
Bei der Ausreise aus Panama werden von panamaischen Kindern (auch Doppelstaater) und ausländischen Kindern mit Wohnsitz in Panama regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern und Wohnsitz in Panama sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem/mehreren Kindern mit Wohnsitz in Panama ausreisen, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht des anderen Elternteils – in spanischer Sprache – zwingend notwendig.

Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbeschränkt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD bzw. 10.000 PAB aber zu deklarieren.

Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden.
Die Einfuhr von frischem Fleisch, Obst, Gemüse und Blumen in Blumenerde ist nicht erlaubt.

Heimtiere
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen müssen diese zunächst für 30 Tage in Quarantäne, die allerdings auch zu Hause durchgeführt werden kann. In jedem Fall ist ein Impfzeugnis unter Nachweis einer Tollwutimpfung und eine Bestätigung des Veterinäramts über den Gesundheitszustand des Haustieres, beglaubigt von der jeweils zuständigen panamaischen Botschaft erforderlich. Es wird empfohlen, vorher Kontakt mit der Konsularischen Sektion der Botschaft Panamas aufzunehmen.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Panama sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Panama finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Panama.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Panama genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Panama finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Panama.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Panama gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Panama ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.