Länderinformationen El Salvador

Hauptstadt San Salvador
Fläche 21.041 km²
Einwohnerzahl ca. 6,5 Mio.
Regierungssystem Präsidialdemokratie
Religion ca. 50 % der Bevölkerung römisch-katholisch, 31 % Protestanten, 10 % konfessionslos
Amtssprache Spanisch
Währung US-Dollar
Zeitzone UTC - 6
Internet-TLD .sv

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Ausnahmezustand
In El Salvador gilt derzeit der Ausnahmezustand, der solange verlängert werden soll, bis alle Mitglieder der „Maras“ (Bandenkriminalität) verhaftet sind. Der Ausnahmezustand gilt für alle Personen, die sich in El Salvador aufhalten. Besucher können sich weitgehend uneingeschränkt im Land bewegen, sollten allerdings unbedingt beachten, dass zurzeit das Recht auf unmittelbares rechtliches Gehör bei Verhaftung und Zugang zum Rechtsbeistand stark eingeschränkt sind.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die Medien.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Fluggesellschaft und offiziellen Stellen El Salvadors.

Derzeit gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. In Hinblick auf weitere Einreisevorschriften siehe Einreise und Zoll.

Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen. Fluggesellschaften können jedoch abhängig von den Vorgaben des Ziellandes die Vorlage eines Impf- oder Testnachweises verlangen.

Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Handhygiene und die Einhaltung von Abstandsregeln werden empfohlen.

Empfehlungen

  • Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
  • Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden. 
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist mit Ausnahme der Hauptstadt San Salvador insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Bei Einreise auf dem Luftweg muss das Reisedokument noch sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise auf dem Landweg reicht es aus, wenn das Reisedokument am Tag der Einreise noch gültig ist.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg mit einem Einreisestempel versehen wird. Bei Einreise auf dem Landweg aus einem der Nachbarländer (Guatemala oder Honduras) werden aufgrund der CA4-Regelung (Aufenthalt von bis zu drei Monaten in Guatemala, El Salvador, Honduras oder Nicaragua) keine Ein- oder Ausreisestempel angebracht.

Eine Verlängerung des Aufenthalts von 90 Tagen kann bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen. Nähere Informationen und Vordrucke bietet die salvadorianische Migrationsbehörde.

Ein- und Ausreisen über die USA
Für die Ein- und Ausreise über die USA beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.

Einfuhrbestimmungen
Landes- und Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 10.000 USD deklariert werden.

Die Einfuhr frischer Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) ist verboten.

Heimtiere
Grundsätzlich ist für Reisen nach El Salvador mit Heimtieren (z.B. Hunde, Katzen) der EU-Heimtierausweis einschließlich des Internationalen tierärztlichen Gesundheitszeugnisses sowie des  Impfnachweises des Tieres gegen Tollwut für die Einfuhr nach El Salvador geeignet und ausreichend.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

  • Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die zuständige Auslandsvertretung von El Salvador.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach El Salvador sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in El Salvador finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für El Salvador

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in El Salvador genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine Internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach El Salvador finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in El Salvador.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach El Salvador gehen: Versicherungen im Ausland

Sie haben sich in El Salvador ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.