Länderinformationen Mexiko

Hauptstadt Mexiko-Stadt
Fläche 1.972.550 km²
Einwohnerzahl 128,9 Millionen
Regierungssystem Präsidialrepublik, Föderalstaat (32 Bundesstaaten)
Religion 82,7 % Katholiken, 7,5 % protestantische Minderheit, Zeugen Jehovas, 3,5 % keine Religion, 0,36 % andere Religionen, wie der Islam und traditionelle mesoamerikanische Religionen
Amtssprache Spanisch, 62 indigene Sprachen als „Nationalsprachen“ anerkannt
Währung Mexikanischer Peso
Zeitzone UTC−5 bis UTC−8
Internet-TLD .mx

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mexikos.

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Beschränkungen im Land
Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht. In privaten Kliniken werden auch COVID-Infektionen nur gegen Vorkasse behandelt. Die Kosten sind sehr hoch (siehe Medizinische Versorgung). Kreditkartenlimits sollten entsprechend erhöht werden – auch bei bestehendem Reisekrankenversicherungsschutz. Patienten müssen meist in Vorlage treten.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich ergänzend über die Informationskanäle der mexikanischen Regierung.
  • Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
  • Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.

Sicherheit

Von Reisen in folgende Regionen wird dringend abgeraten:

  • Bundesstaat Colima, mit Ausnahme von Manzanillo, bei Anreise per Schiff oder Flugzeug
  • Bundesstaat Guerrero, mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo bei Anreise per Flugzeug sowie der Stadt Taxco, sofern An- und Abreise bei Tageslicht erfolgt
  • Im Bundesstaat Michoacán die Gebiete westlich der Landeshauptstadt Morelia
  • Bundesstaat  Sinaloa, mit Ausnahme von Mazatlán, dort Zona Dorada und historisches Zentrum, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug sowie Los Mochis/ Bahnstrecke des „El Chepe“
  • Bundesstaat Tamaulipas
  • Bundesstaat Zacatecas
  • Grenzregion zu den USA für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte.

Von Reisen in folgende Regionen wird abgeraten:

Bundesstaat Chiapas: Von Reisen auf der Bundesstraße 199, die Palenque mit San Cristobal de las Casas verbindet, wird abgeraten. Auf dieser Strecke kommt es regelmäßig zu Überfällen.

Bundesstaat Guanajuato: Aufgrund vermehrter Sicherheitsvorfälle und drogenbedingter Gewalt wird von Reisen südwestlich der Bundesstaße 45D, einschließlich Celaya, Salamanca und Irapuato, abgeraten.

Zu besonderer Vorsicht wird geraten:

  • bei Reisen in die Bundesstaaten Jalisco, Veracruz und in die östlichen Landesteile des Bundesstaats Michoacán sowie der Landeshauptstadt Morelia
  • bei Besuchen in den Bezirken  Tepito, Doctores, Lagunilla, Venustiano Carranza, Gustavo A. Madero und Iztapalapa von Mexiko-Stadt.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.  Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.
Beschädigte Reisedokumente (z.B. ausgefranster Außeneinband, gelockerte Bindung der Seiten) können zur Einreiseverweigerung führen.

Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bei touristischen Aufenthalten kein Visum. 

Neues Einreiseverfahren
Bei Einreise als Tourist über die Flughäfen Cancún, Mexiko-Stadt, San José del Cabo (Los Cabos), Guadalajara oder Puerto Vallarta nach Mexiko, bestimmt der Grenzbeamte die Aufenthaltsdauer in Mexiko und stempelt die gewährte Aufenthaltsdauer sowie den letztmöglichen Aufenthaltstag in den Pass. Einreisende haben keinen automatischen Anspruch auf die für Touristen maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen.

Reisende mit Aufenthaltserlaubnis für Mexiko sollten diese bei Einreise vorzeigen.

  • Legen Sie bei der Einreise Pass, Bordkarte und – sofern vorhanden – Aufenthaltstitel vor. Der Reisezweck muss bei der Einreise schlüssig dargelegt werden, z.B. durch ausgedruckte Einladungsschreiben, Hotelreservierung, Nachweis von finanziellen Mitteln zur Bestreitung des geplanten Aufenthalts, Rück- oder Weiterflugticket.
  • Machen Sie bereits bei der Einreise konkrete Angaben zur Aufenthaltsdauer, legen Sie entsprechende Nachweise ausgedruckt vor und prüfen und respektieren Sie in jedem Fall die gewährte Aufenthaltsdauer. Mögliche Folgen des Überschreitens der gewährten Aufenthaltsdauer können eine Geldstrafe, die (vorübergehende) Festnahme oder Ausweisung aus Mexiko sein.
  • Nehmen Sie unmittelbar Kontakt zum Instituto Nacional de Migración (INM) auf, falls die gewährte Aufenthaltsdauer auf dem Einreisestempel oder der Touristenkarte nicht eindeutig lesbar ist. Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann zwar bei der zuständigen Behörde in Mexiko, dem INM, vor Ablauf der gewährten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch und ist erfahrungsgemäß nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
  • Führen Sie jederzeit eine Kopie Ihres Passes und Ihres Einreisestempels oder Ihrer Touristenkarte im Original plus Zahlungsbeleg/bzw. Flugticket mit. Personenkontrollen zur Überprüfung des legalen Aufenthalts in Mexiko sind häufig, auch im Landesinneren und in Touristengebieten.
  • Zeigen Sie den Verlust Ihres Reisepasses und/oder der Touristenkarte umgehend bei der mexikanischen Polizei an.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Mexiko sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Mexiko finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Mexiko

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Mexiko genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine Internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Mexiko finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Mexiko.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Mexiko gehen: Versicherungen im Ausland

Sie haben sich in Mexiko ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Deutsch-Mexikanische Gesellschaft e.V.
http://www.deutschmexikanisch.de/

Die Auswanderer

Interessantes und Belangloses aus unserem Leben in Mexico. Ein Web-Blog von Andreas und Evelyn Bohn, Mexico, Distrito Federal.

http://auswanderer.blogspot.com/

Portal Mexiko - Lindo y Querido
Allgemeines, Interessantes, Kulturelles, Historisches, Wissenswertes und aktuelle Themen und News ueber Mexiko, FAQ, Encyclopedia, Umfragenpool, Themenpool, Weblinks und Fotogalerie.
http://www.mexiko-lindo.de