Länderinformationen Salomonen

Hauptstadt Honiara
Fläche 28.896 km²
Einwohnerzahl 687.000
Regierungssystem Parlamentarische Monarchie im Commonwealth of Nations
Religion 32,8 % Anglikanischen Kirche von Melanesien, 19,0 % Katholiken, 17,0 % Südsee-Evangelikale Kirche, 11,2 % Adventisten, 10,3 % Methodisten, 2,4 % Anhänger des Christian Fellowship, 4,4 % andere Kirchen, 2,4 % sonstige Religion, 0,2 % keine Religion
Amtssprache Englisch
Währung Salomonen-Dollar
Zeitzone UTC+11
Internet-TLD .sb

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Salomonen.

Die Einreise ist für Personen über 12 Jahren nur mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen der Salomonen gestattet. Die letzte Impfung (der Grundimmunisierung) muss dabei mindestens vier Wochen zurückliegen. Eine zusätzliche COVID-19-Testpflicht besteht für vollständig geimpfte Personen dann nicht.

Für unter 12-Jährige wird eine vollständige COVID-19 Impfung dringend empfohlen, ist aber nicht Pflicht. Ungeimpfte Personen unter 12 Jahren müssen zur Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Dieses darf zum Einreisepunkt nicht älter als 72 Stunden sein. Der Impfnachweis bzw. das negative Testergebnis muss beim Check-in und auf Verlangen einer/s Gesundheitsbeamtin/-en oder Einwanderungsbeamtin/-en am Einreiseort auf den Salomonen vorgezeigt werden. Weitere Informationen bieten die Behörden der Salomonen.

Empfehlungen

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App Zoll und Reise finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen kein Visum.
Für längerfristige Aufenthalte wenden Sie sich bitte vorab an die zuständigen Auslandsvertretungen der Salomonen. Die zuständigen Behörden achten auf genaue Einhaltung der Einreisebestimmungen und bestrafen Verstöße.

Einreisekontrolle
Der einzige internationale Flughafen zur Ein- und Ausreise in die Salomonen befindet sich in Honiara. Die Ein- und Ausreise über den Seeweg ist nur an einigen offiziellen Eingangshäfen möglich.
Einreisen über nicht offizielle Eingangshäfen werden mit hohen Geldstrafen geahndet. Ggf. muss auch mit Inhaftierung und Abschiebung auf eigene Kosten gerechnet werden.

  • Erkundigen Sie sich vor der geplanten Reise bei den zuständigen salomonischen Behörden über diesbezügliche Ein- und Ausreisemöglichkeiten, da diese sich auch kurzfristig ändern können.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen auf die Salomonen sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen auf die Salomonen finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für die Salomonen.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender auf den Salomonen genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung auf die Salomonen finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter auf den Salomonen.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit auf die Salomonen gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich auf den Salomonen ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.