Rente im Ausland beziehen

Rechte, Ablauf und Voraussetzungen

Diese Seite erklärt, wie deutsche Rentner ihre Rente im Ausland beziehen können, welche Länder betroffen sind, wie die Auszahlung funktioniert und welche Pflichten bestehen. Relevant für alle, die dauerhaft oder zeitweise im Ausland leben möchten.

 

Rente im Ausland

Wissenswertes auf einen Blick

  • Deutsche Renten können grundsätzlich weltweit ausgezahlt werden.
  • Zuständig bleibt auch bei Wohnsitz im Ausland die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
  • Die Auszahlung erfolgt auf ausländische oder deutsche Bankkonten.
  • Eine Lebensbescheinigung ist jährlich erforderlich.
  • Abzüge oder Kürzungen sind länderabhängig.
  • EU-/EWR-Staaten sind am unkompliziertesten für deutsche Rentner.
  • Eine frühzeitige Antragstellung ist ratsam.

Wie kann ich meine Rente im Ausland beziehen?

Die deutsche Rente kann auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland bezogen werden, sofern ein gültiger Rentenanspruch besteht.

Der Bezug erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung, die die Rente regelmäßig auf ein deutsches oder ausländisches Bankkonto überweist. Voraussetzung ist ein formeller Rentenantrag sowie die Mitteilung des ausländischen Wohnsitzes. Zusätzlich verlangt die DRV in vielen Ländern jährlich eine Lebensbescheinigung. Die Auszahlungshöhe bleibt grundsätzlich gleich, kann jedoch durch Krankenversicherung, Steuern oder länderspezifische Regelungen beeinflusst werden.

Der Wohnsitz im Ausland verhindert den Rentenbezug also nicht.

In welche Länder wird die deutsche Rente ausgezahlt?

Die Auszahlung ist weltweit möglich, unterliegt jedoch unterschiedlichen Regelungen. Am unkompliziertesten ist der Umzug in ein EU-Land oder die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Auch die Schweiz wird als europäisches Ausland dazugezählt. In den allermeisten Fällen bekommen Sie bei einem Umzug in eines dieser Länder weiterhin Ihre Rente normal ausgezahlt.

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in ein Land verlegen, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wird Ihre Rente meist in voller Höhe direkt auf das von Ihnen gewählte Konto überwiesen. In Einzelfällen kann es jedoch zu Abzügen kommen, insbesondere wenn Ihr Rentenanspruch auch aus Zeiten im Ausland stammt.

Wenn Sie sich für einen Umzug in ein Land entscheiden, mit dem Deutschland kein Abkommen geschlossen hat, kann es abhängig vom Land zu Einschränkungen kommen. Lassen Sie sich daher unbedingt spezifisch von Ihrem Rententräger beraten, bevor Sie tatsächlich umziehen.

Wichtig: Ansprüche bleiben grundsätzlich bestehen. Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, kann frei wählen, wo er seinen Alterssitz nehmen will. Erworbene Ansprüche gehen in der Regel nicht verloren. Derzeit überweist die Deutsche Rentenversicherung in über 150 verschiedene Länder.

Welche Voraussetzungen gelten für den Rentenbezug im Ausland?

Voraussetzung ist ein anerkannter Rentenanspruch aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Zusätzlich müssen Rentner ihren Auslandswohnsitz melden, ein Bankkonto benennen und auf Anforderung eine Lebensbescheinigung einreichen. Änderungen wie Umzug, Bankwechsel oder Familienstand sind meldepflichtig.

Pflichtverletzungen können zu Zahlungsaussetzungen führen.

Welche Sonderfälle gibt es?

Sonderfälle bei dem Rentenbezug im Ausland sind die Riester- sowie die Erwerbsminderungsrente.

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge. Solange Sie die EU bzw. den EWR-Raum nicht verlassen, bekommen Sie Ihre Riester-Rente ganz normal ausgezahlt. Wenn Sie Ihren Ruhestand jedoch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes verbringen wollen, müssen Sie die staatliche Förderung zurückzahlen.

Generell gilt: Wenn Sie als Rentner in Ausland ziehen, zieht Ihre Rente mit. In der Regel ist das auch bei Erwerbsminderungsrente der Fall. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Sollten Sie die Rente nicht aus medizinischen Gründen erhalten, sondern, weil der deutsche Arbeitsmarkt für Sie verschlossen ist, kann es zu Einschränkungen kommen.

Wie funktioniert die Rentenauszahlung und was gibt es zu beachten?

Die Rentenzahlung erfolgt monatlich per Überweisung.

Empfänger können zwischen einem deutschen oder ausländischen Konto wählen. Bei Auslandsüberweisungen können Bankgebühren oder Wechselkursdifferenzen entstehen. Diese müssen Sie mit einberechnen, da Sie die dadurch möglicherweise entstehenden Verluste selbst tragen. 

Welche Pflichten haben Rentner im Ausland?

Rentner unterliegen weiterhin Mitteilungs- und Nachweispflichten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Dazu zählen Adressänderungen, Bankverbindungen, Aufenthaltsstatus und Lebensbescheinigungen. Verstöße können zur vorübergehenden Einstellung der Rentenzahlung führen.

Lebensbescheinigung

Mit der Lebensbescheinigung weisen Sie nach, dass Sie noch am Leben und damit weiter rentenberechtigt sind. Das Formular erhalten Sie durch den Renten Service der Deutschen Post. Als Rentenberechtigter müssen Sie die Bescheinigung persönlich ausfüllen, unterschreiben und von einer autorisierten Behörde beglaubigen lassen. Die Originale senden Sie dann per Post zurück, Eingänge per E-Mail oder Fax werden nicht akzeptiert. Sie können den Nachweis jedoch auch komplett digital erbringen.

Rentenbesteuerung im Ausland: Was gilt für deutsche Rentner?

Seit 2005 gibt es in Deutschland die sogenannte nachgelagerte Besteuerung.

Das heißt: Während Sie Geld für Ihre Altersvorsorge einzahlen, werden diese Aufwendungen zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug wird die spätere Rente dann individuell versteuert.

Damit Einkommen nicht in zwei Ländern gleichzeitig besteuert wird, hat Deutschland mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.

Lassen Sie sich dazu am besten von Ihrem zuständigen Finanzamt, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater beraten.

Wenn Sie im Ausland wohnen und eine deutsche Rente erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig.

Nein. Der bestehende Rentenanspruch bleibt bestehen, der Wohnsitzwechsel muss jedoch gemeldet werden.
 

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Rente auf deutsche oder ausländische Bankkonten. Bei Konten außerhalb des SEPA‑Raums können Bankgebühren und Wechselkursverluste entstehen, die vom Rentner zu tragen sind.

Seitens der Deutschen Rentenversicherung in der Regel nicht. Es kann jedoch durch bestimmte Regelungen im Wohnsitzland, Wechselkursschwankungen oder bei Sonderrenten zu einer Minderung der übrigbleibenden Summe kommen.

Die Rentenzahlung kann vorübergehend ausgesetzt werden.

Für im Ausland lebende Rentner mit deutscher Rente ist in der Regel das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Take-Aways für deutsche Rentner im Ausland

  • Der Bezug der deutschen Rente ist weltweit möglich, unabhängig vom Wohnsitz.
  • Die Deutsche Rentenversicherung bleibt zentrale Anlaufstelle für Antrag, Auszahlung und Nachweise.
  • EU‑, EWR‑Staaten und die Schweiz bieten die einfachsten Verfahren durch abgestimmte Regelungen.
  • Lebensbescheinigungen sind verpflichtend und Voraussetzung für den fortlaufenden Rentenbezug.
  • Bankgebühren und Wechselkursverluste können die Netto‑Rente beeinflussen.
  • Riester‑ und Erwerbsminderungsrenten erfordern eine besondere Prüfung vor dem Umzug.
  • Frühzeitige Planung und Beratung verhindern Zahlungsausfälle und finanzielle Nachteile.

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