Familienleistungen in Spanien

Kindergeld, Elternzeit und bezahlte Freistellung nach Geburt

Dieser Leitfaden erklärt die Bedingungen für Kindergeld, Freistellung sowie weitere Familienleistungen in Spanien – inklusive Anspruch, Höhe und Besonderheiten. Ideal für Familien, Expats und Grenzgänger mit Bezug zu Deutschland.

Wissenswertes auf einen Blick

  • Spanien bietet einkommensunabhängiges Kindergeld für Kinder mit Behinderung.
  • Anspruch besteht für Personen mit legalem Wohnsitz in Spanien.
  • Kein klassisches Elterngeld wie in Deutschland vorhanden.
  • Nach der Geburt besteht eine gesetzliche bezahlte Freistellung von derzeit 19 Wochen je Elternteil.
  • Elternzeit (permiso parental) ist dagegen unbezahlt.
  • Erziehungsurlaub kann bis zu 3 Jahre pro Kind dauern.
  • Zusätzliche Leistungen gibt es u. a. bei Mehrlingsgeburten.
  • Familienleistungen sind steuerfrei und werden – je nach Leistung – über Steuermittel oder die Sozialversicherung finanziert.

Welche Familienleistungen gibt es in Spanien?

Familienleistungen in Spanien umfassen staatliche Unterstützungen wie die bezahlte Freistellung nach der Geburt, gezielte Geldleistungen für Kinder sowie einkommensabhängige Hilfen wie das Ingreso Mínimo Vital. Ein einkommensabhängiges Elterngeld wie in Deutschland existiert nicht.

Im Fokus stehen Leistungen für Kinder mit Behinderung sowie arbeitsrechtliche Regelungen zur Betreuung von Kindern. Anders als in Deutschland existiert kein umfassendes universelles Kindergeldsystem für alle Familien ohne Einschränkungen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld in Spanien?

Ein allgemeines Kindergeld existiert derzeit nicht; vielmehr liegt der Fokus auf Unterstützung für Kinder mit einer Behinderung. Anspruch darauf haben alle Personen mit legalem Wohnsitz in Spanien, einschließlich Eltern, Pflegeeltern und Erziehungsberechtigte.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz von Eltern und Kind in Spanien
  • Unterhaltsberechtigte Kinder
  • Kein paralleler Anspruch auf vergleichbare Leistungen in einem anderen System

Besonders relevant ist der Fokus auf Kinder mit Behinderungen:

  • unter 18 Jahre mit mindestens 33 % Behinderung
  • über 18 Jahre mit mindestens 65 % Behinderung

Der Anspruch ist nicht einkommensabhängig, sondern basiert primär auf Wohnsitz und individuellen Voraussetzungen des Kindes.

Wie hoch ist das Kindergeld in Spanien?

Aktuell gibt es in Spanien kein universelles Kindergeld. Die beitragsunabhängige Familienleistung wird heute im Wesentlichen nur noch für Kinder mit Behinderung gewährt. Die Einführung eines allgemeinen Kindergeldes wird seit einiger Zeit politisch diskutiert. Bis Juli 2026 besteht jedoch kein entsprechender allgemeiner gesetzlicher Anspruch.

Die Höhe des Kindergeldes in Spanien richtet sich derzeit (Stand Juli 2026) nach dem Alter des Kindes sowie dem Grad der Behinderung.

Leistungen im Überblick:

  • 1.000 € jährlich für Kinder unter 18 Jahren mit einem Behinderungsgrad von mindestens 33 %
  • 5.962,80 € jährlich für Kinder ab 18 Jahren mit einem Behinderungsgrad von mindestens 65 %
  • 8.942,40 € jährlich für Kinder ab 18 Jahren mit einem Behinderungsgrad von mindestens 75 %, sofern zusätzlich ein erheblicher Unterstützungsbedarf besteht

Auszahlungsrhythmus:

  • Unter 18 Jahren: halbjährlich
  • Ab 18 Jahren: monatlich

Die Anpassung der Geldleistungen erfolgt zum Beginn des Kalenderjahres bei Inkrafttreten des jährlichen allgemeinen Staatshaushaltsgesetzes entsprechend der jährlichen Schwankung des Verbraucherpreisindexes.

Gibt es Elterngeld in Spanien?

Nein. Spanien kennt kein Elterngeld im deutschen Sinne. Stattdessen besteht ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung nach Geburt oder Adoption, während der die Sozialversicherung grundsätzlich 100 % der Bemessungsgrundlage ersetzt.

Daneben bestehen arbeitsrechtliche Ansprüche auf:

  • unbezahlten Erziehungsurlaub (Excedencia por cuidado de hijo)
  • unbezahlte Elternzeit (Permiso parental)

Ein einkommensabhängiges Elterngeld wie nach dem deutschen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz existiert dagegen nicht.
 

Wie unterscheiden sich Elternzeit und Erziehungsurlaub in Spanien?

Die Elternzeit in Spanien unterscheidet sich deutlich vom deutschen System. Während es in Deutschland ein einkommensabhängiges Elterngeld gibt, setzt Spanien auf eine Kombination aus bezahlter Freistellung nach der Geburt sowie arbeitsrechtlichen Ansprüchen auf unbezahlte Elternzeit und Erziehungsurlaub.

Erziehungsurlaub („Excedencia por cuidado de hijo“):

  • Bis zu 3 Jahre pro Kind
  • Unbezahlt
  • Wird als Beitragszeit für Rentenansprüche anerkannt

Elternzeit („permiso parental“):

  • Bis zu 8 Wochen
  • Ebenfalls unbezahlt
  • Kann flexibel genommen werden, bis das Kind 8 Jahre alt ist

Weitergehende Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des spanischen Ministeriums für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration.

Welche bezahlte Freistellung gibt es nach Geburt oder Adoption?

Unabhängig vom unbezahlten Erziehungsurlaub besteht in Spanien ein gesetzlicher Anspruch auf eine bezahlte Freistellung nach Geburt oder Adoption ("permiso por nacimiento y cuidado del menor").

Seit 2025 beträgt diese Freistellung grundsätzlich 19 Wochen je Elternteil. Der Anspruch besteht für beide Elternteile jeweils eigenständig und ist grundsätzlich nicht übertragbar.

Während dieser Zeit zahlt die spanische Sozialversicherung einen Einkommensersatz in Höhe von 100 % der sozialversicherungsrechtlichen Bemessungsgrundlage, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die ersten sechs Wochen nach der Geburt müssen unmittelbar genommen werden. Die übrigen Wochen können grundsätzlich flexibel innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums genutzt werden.

Diese Leistung ist mit dem deutschen Elterngeld nicht vergleichbar. Sie ähnelt vielmehr einer Kombination aus Mutterschutz und bezahlter Elternfreistellung.

 

Rechtsgrundlage - Real Decreto-ley 9/2025

Mit dem Real Decreto-ley 9/2025 vom 29. Juli 2025 wurde die bezahlte Freistellung nach Geburt oder Adoption (permiso por nacimiento y cuidado del menor) reformiert. Die Reform verlängerte den Anspruch auf 19 Wochen je Elternteil, führte zusätzliche bezahlte Freistellungswochen für die Betreuung von Kindern bis zum 8. Lebensjahr ein und stärkte die Ansprüche von Einelternfamilien. Die Änderungen dienen insbesondere der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Welche zusätzlichen Familienleistungen existieren?

Spanien bietet ergänzende Leistungen für spezifische Lebenssituationen:

Geburts- und Adoptionsleistungen:

  • Einmalig 1.000 € bei bestimmten Familienkonstellationen (pro Geburt oder Adoption bei Großfamilien, alleinerziehenden Eltern oder Müttern mit Behinderungen)
  • Einmalige Pauschalleistung bei Mehrlingsgeburten:
    • 2 Kinder: 5.525,33 €
    • 3 Kinder: 11.050,66 €
    • 4+ Kinder: 16.576 €

Sonderleistungen für Kinder mit Behinderung:

  • 83,33 € monatlich (< 18 Jahre)
  • 483,80 € monatlich (> 18 Jahre, ≥ 65 %)
  • 725,60 € monatlich (> 18 Jahre, ≥ 75 %)

Zusatzleistungen sind gezielt auf besondere Belastungssituationen ausgerichtet.

Welche Rolle spielt das „Ingreso Mínimo Vital“ (IMV) für Familien?

Neben klassischen Familienleistungen existiert in Spanien seit 2020 das Mindesteinkommenssystem „Ingreso Mínimo Vital“ (IMV). Dabei handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung zur Armutsbekämpfung, die auch Familien mit Kindern zugutekommt.

Wichtige Merkmale:

  • Einkommensabhängige Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen
  • Zusätzliche Zuschläge für Kinder im Haushalt („complemento de ayuda para la infancia“)
  • Höhe abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen und Vermögen
  • Kombination mit anderen Sozialleistungen grundsätzlich möglich

Der Kinderzuschlag im Rahmen des IMV wird jährlich angepasst und richtet sich nach dem Alter des Kindes. Er beträgt Stand Juli 2026:

  • ca. 115 € monatlich für Kinder unter 3 Jahren
  • ca. 80 € monatlich für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren
  • ca. 57 € monatlich für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren

Wichtig: Das IMV ist kein klassisches Kindergeld, sondern eine bedarfsgeprüfte Sozialleistung. Für viele Familien mit niedrigem Einkommen stellt es jedoch eine wichtige staatliche Unterstützung dar.

Wie werden Familienleistungen steuerlich behandelt?

Familienleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Je nach Leistung erfolgt die Finanzierung über Steuermittel oder die spanische Sozialversicherung.

Wichtige Aspekte:

  • Keine Besteuerung der Geldleistungen
  • Steuerfreibeträge sowie verschiedene familienbezogene Steuerabzüge (z. B. für Kinder oder kinderreiche Familien) sind vorgesehen.

Leistungen erhöhen das Nettoeinkommen vollständig, da sie nicht versteuert werden müssen.

Welche Regelungen gelten für Selbstständige?

Selbstständige haben grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf die gesetzlichen Familienleistungen einschließlich der bezahlten Freistellung nach Geburt oder Adoption, sofern die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

FAQ - Häufige Fragen zu Kindergeld und Freistellung in Spanien

Ein gleichzeitiger voller Bezug ist grundsätzlich ausgeschlossen. Maßgeblich sind insbesondere die EU-Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009. Je nach Beschäftigungs- und Wohnsituation kann ein Staat vorrangig zuständig sein; gegebenenfalls kommt eine Differenzzahlung in Betracht.

Neben den allgemeinen Familienleistungen existieren einkommensabhängige Leistungen, insbesondere das Ingreso Mínimo Vital einschließlich Kinderzuschlägen.

Bis zu 3 Jahre Erziehungsurlaub und zusätzlich bis zu 8 Wochen Elternzeit - allerdings unbezahlt.

Die Finanzierung erfolgt je nach Leistung über Steuermittel oder die spanische Sozialversicherung.

Take-aways

  • Spanien hat ein zielgerichtetes statt universelles Familiensystem.
  • Kindergeld gibt es grundsätzlich nur noch in besonderen Konstellationen (insbesondere bei Kindern mit Behinderung).
  • Es gibt kein Elterngeld im deutschen Sinne.
  • Nach Geburt oder Adoption besteht jedoch eine 19-wöchige bezahlte Freistellung je Elternteil.
  • Elternzeit ist unbezahlt, aber rechtlich abgesichert.
  • Unbezahlter Erziehungsurlaub kann bis zu drei Jahre je Kind dauern.
  • Das Ingreso Mínimo Vital kann Familien mit geringem Einkommen zusätzlich unterstützen.
  • Zusatzleistungen greifen bei Mehrlingsgeburt und besonderen Umständen.
  • Leistungen sind grundsätzlich steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Es können keine Rechtsansprüche daraus abgeleitet werden.


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