Baby mit blauem Strampler

Geburt eines Kindes im Ausland

05.02.2017

Wenn das Kind im Ausland geboren wird, sollten sich die Eltern schon frühzeitig über Staatsangehörigkeit, Krankenversicherung der Mutter oder Kindergeld Gedanken machen.

Vor allem für Eltern, die langfristig im Ausland leben, aber möglicherweise wieder nach Deutschland zurückkehren möchten, ist es wichtig, dass das eigene Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Grundsätzlich gilt nach dem Staatsangehörigkeitsrecht, dass für die deutsche Staatsangehörigkeit mindestens ein Elternteil deutsch sein muss. Jedoch kann dieses Recht auch wieder entzogen werden, wenn für das Kind nicht innerhalb eines Jahres nach der Geburt bei der deutschen Vertretung im Ausland ein Ausweisdokument und damit die Staatsangehörigkeit beantragt wird. Diese Regel gilt für alle Deutschen, die nach dem 01.01.2000 geboren wurden.

Auch Eltern, bei denen ein Teil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, können für ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Bei nicht verheirateten Paaren, bei denen der Vater Deutscher ist, muss dieser die Vaterschaft vorab anerkennen.

Geburtsurkunde

Für viele Amtsgänge und Beantragungen in Deutschland ist die Geburtsurkunde ein wichtiges Dokument. Am besten ist es, wenn die Eltern diese direkt nach der Geburt bei der Botschaft bzw. beim Konsulat beantragen. Für die Ausstellung selbst ist jedoch das Standesamt am Wohnsitz in Deutschland zuständig. Wenn die Eltern oder das Kind aktuell keinen Wohnsitz in Deutschland innehaben, stellt das Standesamt 1 in Berlin die Urkunde aus. Ausgehändigt wird die Urkunde im Ausland dann aber vom jeweiligen Konsulat.

Welche Unterlagen sowohl bei der Beurkundung der Geburt als auch bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit vorzulegen sind, können beim Konsulat bzw. Standesamt in Deutschland erfragt werd

Medizinischer Standard bei der Geburt 

Sobald man sich außerhalb der EU aufhält, ist eine private Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Da bei langfristigen Auslandsaufenthalten die normalen Reiseversicherungen nicht mehr greifen, gibt es spezielle Lösungen für Auswanderer oder Expats. Gerade bei einer Geburt sollte nicht aufgrund der Kosten an der Qualität der Behandlung gespart werden. Die Internationale Krankenversicherung

Kindergeld im Ausland

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht die Grundlage für den Erhalt von Kindergeld. Da Deutsche Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz beziehen, müssen sie in Deutschland steuerpflichtig sein. Weiterhin müssen sie ihren Wohnsitz in Deutschland oder – in Ausnahmefällen – in der EU haben. Auch der Aufenthaltsort der Kinder ist bei der Bewilligung des Kindergelds mitentscheidend. 

So ist der grobe Rahmen. Da es jedoch einige Ausnahmen gibt, wie bei dem Bezug von Rente im Ausland oder bei einem Abhängigkeitsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit, ist stets die Entscheidung der Familienkasse (www.familienkasse.de) abzuwarten.