Frau stolpert auf einer Treppe

Die meisten Unfalle passieren meist in alltäglichen Situationen.

Im Ausland - Wann gilt die gesetzliche, wann die private Unfallversicherung?

04.04.2016

Eine Unfallversicherung soll wirtschaftliche Probleme nach einen Unfall abmildern, wenn eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung (Invalidität) zurückbleibt. Manchmal muss ein Rollstuhl angeschafft oder Umbauten in der Wohnung vorgenommen werden. Wenn es zu Einkommenseinbußen kommt, weil der Verletzte nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist, müssen die Lebenshaltungskosten dennoch gedeckt sein. Und wenn ein Unfall tödlich endet, sollte die Familie zumindest finanziell abgesichert sein.

Sicherheit beim Auslandseinsatz
Wer in Deutschland über die gesetzliche Unfallversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen geschützt ist, hat auch im Rahmen einer befristeten Entsendung Versicherungsschutz, wenn ein deutscher Arbeitsvertag weiterbesteht. Allerdings kann der Versicherungsschutz je nach Zielland unterschiedlich ausfallen.

EU und Abkommensstaaten

Innerhalb der EU unterliegen Mitarbeiter deutscher Unternehmen weiter der deutschen Sozialversicherung, wenn die Entsendung voraussichtlich nicht länger als 24 Monate dauert. Auch in Staaten außerhalb der EU mit einem entsprechenden Sozialversicherungsabkommen gilt die gesetzliche Unfallversicherung vorübergehend fort. In Ländern ohne Abkommen, besteht zwar Schutz über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung, aber um die notwendige Behandlung und einen möglichen Rücktransport müssen sich Mitarbeiter und Unternehmen selbst kümmern. Bei einer Entsendung in Länder ohne Abkommen sollte frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft hergestellt werden, um Probleme bei der Schadensabwicklung zu vermeiden.

Private Unfallversicherung
Grundsätzlich bezieht sich die gesetzliche Unfallversicherung nur auf berufliche Unfälle. Besteht kein deutsches Arbeitsverhältnis, ist der Einsatz nicht befristet oder handelt es sich um einen privaten Aufenthalt, besteht kein Versicherungsschutz. Viele Unfälle passieren aber gerade außerhalb der Arbeitszeit, im Haushalt oder in der Freizeit. Im Ausland sind viele alltägliche Situationen fremd und deshalb besonders unfallträchtig, wenn man sich ein einem völlig neuen Umfeld bewegt, zum Beispiel in der Wohnung, im Straßenverkehr, in der Stadt oder in der Natur. Deshalb lohnt es sich, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die im Ausland jederzeit Schutz bietet.

Wohnsitz im Ausland
Wer bereits eine private Unfallversicherung hat, sollte prüfen, ob und wie lange diese im Ausland gültig ist. Häufig ist ein Wohnsitz in Deutschland nötig. Wer keine deutsche Meldeadresse hat, kann sich mit der DIA-Unfallversicherung auch aus dem Ausland heraus unbegrenzt versichern. Der Versicherungsschutz gilt dann auch in Deutschland.  

Kostenübernahme für Bergung und kosmetische Operationen
Eine gute Unfallversicherung umfasst neben einer schnellen Leistung bei Invalidität oder Tod auch Kosten für eine nötige Bergung und kosmetische Operationen nach einem Unfall. Zusätzliche Leistungen wie eine Unfallrente, Krankenhaustagegeld oder Übergangsleistungen sind nicht für jeden sinnvoll oder oft bereits durch andere Versicherungsarten abgedeckt.

DIA-Unfallversicherung