Rentenansprüche bei Auslandsjobs: Was Deutsche im Ausland wissen müssen
09.09.2024Für viele Deutsche ist das Arbeiten im Ausland eine bereichernde Erfahrung. Doch wie wirkt sich dies auf die spätere Rente aus? Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin gibt Entwarnung: Auch Beschäftigungszeiten im Ausland können für den Rentenanspruch relevant sein.
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten
Um eine gesetzliche Rente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter eine Mindestversicherungszeit. In Deutschland beträgt diese für langjährig Versicherte 35 Jahre. Erfreulicherweise können Beschäftigungszeiten aus verschiedenen Ländern für diese Berechnung zusammengezählt werden.
Dies gilt nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch für Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz. Darüber hinaus hat Deutschland mit zahlreichen Staaten wie Tunesien, der Türkei, den USA und Australien Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die eine Zusammenrechnung der Versicherungszeiten ermöglichen.
Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jedes Land die Leistung aus den dort erworbenen Versicherungszeiten. Dies kann zu gleichzeitigen Rentenzahlungen aus mehreren Staaten führen. Sollte die Mindestversicherungszeit trotz Zusammenrechnung nicht erreicht werden, besteht in der Regel die Möglichkeit, sich die gezahlten Beiträge erstatten zu lassen.
Beratung und weitere Informationen
Für detaillierte Auskünfte stehen bundesweit rund 160 Auskunfts- und Beratungsstellen zur Verfügung. Diese bieten kostenlose Beratungen an. Interessierte können die nächstgelegene Stelle über die Website der Deutschen Rentenversicherung unter "Beratung suchen und buchen" finden.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800 für Anrufe aus Deutschland. Aus Österreich, Spanien und Griechenland ist die Hotline unter 00800 1000 4800 über das Festnetz erreichbar. Für Anfragen aus anderen Ländern empfiehlt es sich, den zuständigen Rentenversicherungsträger direkt zu kontaktieren.
Fazit: Wer im Ausland arbeitet, sollte seine Beschäftigungszeiten unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger angeben. So können wichtige Ansprüche für die spätere Rente gesichert werden.