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Mexiko: Steuerreform 2014

27.02.2014

Der mexikanische Kongress hat 2014 eine umfassende Steuerreform beschlossen. Das hat Auswirkungen für deutsche Unternehmen.

Ziel der Reform war u.a. die Stabilisierung und Erhöhung der Steuereinnahmen für den mexikanischen Fiskus. Durch die Reform wurden verschiedene Einzelsteuergesetze geändert, die u.a. auch die Unternehmensbesteuerung betreffen. Dadurch ergaben sich teilweise höhere Belastungen auch für ausländische Unternehmen, die in Mexiko geschäftlich tätig sind.

Hier die wichtigsten Änderungen für Unternehmen in Kürze:

  • Der Körperschaftsteuersatz (Impuesto sobre la Renta - ISR) beträgt weiterhin 30%, die zuvor geplante sukzessive Reduzierung auf 28% bis 2015 unterbleibt.
  • Die Unternehmenssteuer mit Einheitssteuersatz (Impuesto Empresial a Tasa Única - IETU), die bislang eine Art Ergänzungssteuer zur Einkommensteuer darstellte, wurde abgeschafft.
  • Die steuerlichen Vorteile für Unternehmen, die unter die Programme IMMEX (Industria Manufacturera, Maquiladora y de Servicios de Exportación) bzw. Maquiladora fallen, wurden eingeschränkt. U.a. wurde der Körperschaftsteuersatz für diese Unternehmen von 17,5% auf 30% erhöht.
  • Auf Dividenden, die an mexikanische oder ausländische natürliche Personen ausgeschüttet werden, wird eine neu eingeführte Quellensteuer in Höhe von 10% erhoben.
  • Für Kapitalgewinne, die natürliche Personen aus dem Verkauf börsennotierter Aktien erzielen, wird ebenfalls eine Steuer in Höhe von 10% fällig.
  • Die Möglichkeit, Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sofort abzuschreiben, wurde bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft.
  • Die Umsatzsteuer (Impuesto al Valor Agregado - IVA) beträgt nun landesweit einheitlich 16%. Der reduzierte Satz von 11%, der bislang in den Grenzregionen galt, wurde abgeschafft.

Die Originalfassung der Steuerreform 2014 in Mexiko (Spanisch)