Der Kinderreisepass wird abgeschafft
22.11.2023Ab Januar 2024 wird es eine große Veränderung für Familien geben, die mit Kindern ins Ausland reisen wollen. Im Zuge einer Gesetzesänderung hat die Bundesregierung beschlossen, dass der Kinderreisepass abgeschafft wird.
Zukünftig müssen alle Kinder einen elektronischen Reisepass besitzen, wenn Sie außerhalb der EU reisen. Kinderreisepässe die bis Ende 2023 ausgestellt oder verländert werden, behalten vorerst ihre Gültigkeit.
Die Abschaffung des Kinderreisepasses hat mehrere Gründe. Einer der Hauptgründe ist die verbesserte Sicherheit, die der elektronische Reisepass bietet. Außerdem entspricht die Einführung des elektronischen Reisepasses für Kinder internationalen Standards und erleichtert somit das Reisen in andere Länder.
Die Vorteile des elektronische Reisepasses
Der elektronische Reisepass enthält einen Mikrochip, auf dem die persönlichen Daten des Kindes gespeichert sind. Dazu gehören der Name, das Geburtsdatum und ein biometrisches Foto. Der Pass kann auch mit einem Fingerabdruck des Kindes versehen werden, um die Identifikation zu erleichtern.
Der elektronische Reisepass ermöglicht ein einfacheres und schnelleres Grenzübertrittsverfahren. Die Daten des Kindes können elektronisch überprüft werden, was die Kontrollen beschleunigt.
Darüber hinaus bietet der elektronische Reisepass eine erhöhte Sicherheit. Das Dokument ist schwieriger zu fälschen ist als der herkömmliche Kinderreisepass. Das minimiert in Zeiten von künstlicher Intelligenz das Risiko von Missbrauch. Dies gibt Eltern ein beruhigendes Gefühl, wenn es um die Reisesicherheit ihrer Kinder geht.
Der Kinderreisepass wurde bereits in der Vergangenheit von einigen Ländern, wie z.B. USA, nicht mehr zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt.
Elektronischer Reisepass für Kinder: Kosten und Gültigkeit
Die Kosten für einen elektronischen Reisepass für Kinder liegen derzeit bei knapp 40 Euro. Anders als bei Erwachsenen ist der Pass für Kinder nur 6 Jahre gültig (Erwachsene: 10 Jahre Gültigkeit). Zu beachten ist dabei jedoch, dass das Kind zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Im Klartext heißt das: Wer einen elektronischen Reisenpass für einen Säugling beantragt, muss damit rechnen dass dieser vor Ablauf der 6 Jahre ungültig wird. Hat sich das Kind optisch zu stark verändert, muss zwingend ein neuer Pass ausgestellt werden. Andernfalls kann es im Ausland zu Problemen bei der Einreise kommen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines elektronischen Reisepasses für ein Kind
Der Passantrag muss immer persönlich gestellt werden. Eltern müssen also gemeinsam mit Ihrem Kind in der zuständigen Behörde erscheinen. Für die Beantragung sind ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) und der Nachweis des Wohnsitzes erforderlich. Ist beim Antrag nur ein Elternteil anwesend, muss die schriftliche Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Deutsche Kinder mit Wohnsitz im Ausland
Kinder die im Ausland leben und einen deutschen Pass brauchen, können den elektronischen Reisepass in der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Das kann die Konsularabteilung einer Botschaft oder eines Generalkonsulats sein. Die für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Um einen Pass zu beantragen, muss das Kind auch hier immer persönlich anwesend sein.
Manchmal bieten auch Honorarkonsularbeamte diesen Service gegen eine zusätzliche Gebühr an. Sie nehmen Passanträge entgegen und leiten sie dann zur richtigen Auslandsvertretung weiter.
Alternative für Reisen innerhalb der EU
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union gibt es eine Alternative zum elektronischen Reisepass. Kinder können hierfür einen Personalausweis beantragen. Dieser ist für Reisen in alle EU-Länder gültig. Der Personalausweis enthält ebenfalls einen Mikrochip mit den persönlichen Daten des Kindes. Dies ist eine kostengünstigere Option für Familien, die häufig in EU-Länder reisen.
Fazit: Reisepass oder Personalausweis?
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union reicht nach wie vor ein Personalausweis. Eltern können diesen bereits ab der Geburt ihres Kindes beantragen. Der Personalausweis ist ebenfalls 6 Jahre gültig und mit knapp 23 Euro etwas günstiger.
Der elektronische Reisepass ist zwar teurer, lohnt sich aber vor allem für Weltenbummler und häufigen Reisen außerhalb der EU.