Gesundheitskarte und Geld

Genau ausrechnen, ob sich eine Anwartschaft lohnt.

Anwartschaft – was ist das und was bringt es?

04.07.2016

Es gibt verschiedene Gründe, eine Anwartschaft, also eine Ruhendstellung, abzuschließen. Einer davon wäre ein längerer Auslandsaufenthalt mit Rückkehr nach Deutschland. Ob eine Anwartschaft möglich oder sinnvoll ist, entscheidet immer die jeweilige Krankenversicherung, denn das Satzungsrecht ist bei jeder Versicherung unterschiedlich.

Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Wer in Deutschland privat krankenversichert ist, kann nach einer Kündigung oftmals wieder in die PKV zurückkehren. Nicht immer ist das jedoch zu den bisherigen Konditionen möglich. Hier kommt dann die sogenannte Anwartschaft ins Spiel. Die Anwartschaft wahrt den bisherigen Anspruch in der privaten Krankenversicherung während der Dauer des Auslandsaufenthalts. Außerdem verhindert eine Anwartschaft auch mögliche Wartezeiten bis erneut der volle Versicherungsschutz besteht. Wenn die private Krankenversicherung (PKV) der Anwartschaft zugestimmt hat, zahlt der Versicherte für die ruhenden Monate einen Anwartschaftsbeitrag. Dieser ist deutlich geringer, als der ursprüngliche Beitrag für die Versicherung. Während der Anwartschaft besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Deshalb sollte man sich für die Zeit im Ausland privat krankenversichern.

Kleine Anwartschaft
Unterscheiden muss man zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft. Jedoch bietet nicht jede private Krankenversicherung beide Anwartschaften an. Beide garantieren eine Rückkehr in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung. Jedoch fallen bei der kleinen Anwartschaft die Altersrückstellungen für diesen Zeitraum weg. Entsprechend teurer kann der Beitrag später werden. Gesundheitliche Veränderungen während des Aufenthalts wirken sich jedoch nicht negativ aus und die kleine Anwartschaft kostet weniger.

Große Anwartschaft
Bei der großen Anwartschaft werden durch einen höheren Beitrag während der Auszeit weiterhin Altersrückstellungen gebildet. Man kann hier von einer Art „Sparbuch“ sprechen, dass während einer Anwartschaft weiter gefüllt wird. Je nach Satzungsrecht der Versicherung wird nach der Ruhezeit der Tarif berechnet, als wäre die Versicherung ganz normal weitergelaufen. Dies wirkt sich positiv auf die Höhe der Folgebeiträge in der PKV aus. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet ebenfalls nicht statt.

Vor- und Nachteile
Die Frage ist nun: Welche Vor- und Nachteile hat ein Versicherter? Die passende Anwartschaft hängt stets von den Lebensumständen, dem Alter, der Dauer der Ruhezeit, des Gesundheitszustands und weiteren Punkten ab. Eine frühzeitige Beratung bei der Krankenversicherung ist deshalb unerlässlich. Um die monetären Unterschiede deutlich zu machen, hier ein kleines Zahlenbeispiel eines großen Versicherungsunternehmens: Dort kostet die kleine Anwartschaft monatlich 5 Prozent des bisherigen Beitrags, die große Anwartschaft 30 Prozent des bisherigen Beitrags. Daher unser Tipp: Entscheiden Sie sich für eine kleine Anwartschaft und sorgen Sie mit dem gesparten Geld selbst vor. Hierfür gibt es beispielsweise das DIA Gesundheitskonto.

Eine Kündigung der Anwartschaft ist meist zum Jahresende (drei Monate Kündigungsfrist) möglich. Sobald der Versicherungsnehmer nach Deutschland zurückkehrt, wird die Anwartschaft beendet und der Versicherungsschutz wieder aktiv. Wichtig: Wer nicht mehr zurückkehrt, verliert die gezahlten Beiträge für die Anwartschaft.

Anwartschaft in der gesetzlichen Versicherung (GKV)

Seit der Gesundheitsreform 2007 besteht für alle, die ihren überwiegenden Lebensmittelpunt in Deutschland haben, Krankenversicherungspflicht. Wer in der GKV war und von einem Auslandsaufenthalt außerhalb der EU/EWR zurückkommt, kann auch ohne Anwartschaft zurück in die GKV. Wer in einem anderen EU-Land gesetzlich versichert war, kann ebenfalls zurück in die GKV. Rückkehrer, die nach dem Auslandsaufenthalt wieder ein Angestelltenverhältnis eingehen, benötigen im Grunde nur dann eine Anwartschaft, wenn sie älter als 55 Jahre oder freiwillig in der GKV versichert sind. Ein weiterer Vorteil der Anwartschaft in der GKV ist die weitergehende Zahlung der Pflegeversicherungsbeiträge. Diese Ansprüche bleiben erhalten, was bei einer Rückkehr nach Deutschland bei drohender Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit hilfreich ist.

Ausnahmen
Nach einem Aufenthalt in einem EU-Land ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht möglich, wenn dort keine Beiträge ins das gesetzliche Sozialversicherungssystem eingezahlt wurden. Wer dafür eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, kommt ohne Anwartschaft kaum wieder in die GKV.

Was ist mit der Familie?
Wer familiär gebunden ist, ins Ausland geht und Teile der mitversicherten Familienangehörigen in Deutschland bleiben, kann die GKV möglicherweise gar nicht kündigen. Zum einen bleibt der Lebensmittelpunkt (dort, wo sich die Familie aufhält) in Deutschland, zum anderen fiele sonst die Familienversicherung weg. Deshalb sollte der Auswanderer bzw. Expat grundsätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Auch innerhalb der EU leisten gesetzliche Krankenkassen nur auf dem Niveau des jeweiligen Gastlandes. Gehen die Angehörigen mit ins Ausland, ist eine Auslandskrankenversicherung erst recht zu empfehlen. Diese sollte auch bei gelegentlichen Aufenthalten in Deutschland leisten.

Weitere Beratung
Auch bei der GKV gilt, dass die Entscheidung für oder gegen eine Anwartschaft immer im Einzelfall getroffen werden muss und eine persönliche Beratung sehr zu empfehlen ist. Nur so können alle Eventualitäten geklärt werden. Falls die Krankenkasse eine Rückkehr garantiert, sollte das schriftlich geschehen. Bei Fragen und Problemen hilft auch die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.