Fahrradsturz im Wald

Eine Unfallversicherung sollte weltweit unbegrenzt gütltig sein. © RioPatuca Images / Fotolia

Unfall- und Haftpflichtversicherung im Ausland

04.05.2017

Wer für längere Zeit ins Ausland geht, sollte prüfen, ob seine private Unfallversicherung weltweit und unbegrenzt gültig ist. Auch bei der Haftpflicht kann es Einschränkungen geben.

Bei einer befristeten beruflichen Entsendung ins EU-Ausland bleibt in der Regel die gesetzliche deutsche Sozialversicherung bestehen. Voraussetzung ist, dass auch der deutsche Arbeitsvertrag bestehen bleibt. Dann gilt weiterhin die gesetzliche Unfallversicherung, das heißt, der Beschäftigte ist bei Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen versichert. Das ist auch in Ländern mit entsprechendem Sozialversicherungsabkommen der Fall.

Unfälle im privaten Bereich
Kommt es aber außerhalb der Arbeitszeit zu einem Unfall, etwa beim Sport, im Haushalt oder im Straßenverkehr, besteht über die gesetzliche Versicherung kein Schutz. Auch Familienangehörige sind nicht gesetzlich geschützt. Hier hilft nur eine private Absicherung, die rund um die Uhr gültig ist, unabhängig davon, ob es sich um berufliche oder private Unfälle handelt. Eine Unfallversicherung sollte schnelle Leistungen bei Invalidität oder Tod beinhalten sowie Kosten für eine Bergung und kosmetische Operationen.

Wohnsitz in Deutschland ist oft Voraussetzung
Wer bereits eine private Unfallversicherung hat, sollte sich die Bedingungen genau ansehen, bevor der Umzug ins Ausland ansteht. Viele Versicherer bieten eine weltweite Deckung. Doch hier muss man genau hinsehen. Dieser weltweite Schutz ist manchmal zeitlich begrenzt und gilt häufig nur, wenn der Versicherte seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Im Zweifelsfall ist es besser, beim Versicherer nachzufragen und sich den Schutz bestätigen lassen, wenn kein deutscher Wohnsitz besteht.

Räumlich und zeitlich unbegrenzter Schutz
Spielt der Versicherer nicht mit oder stehen Auswanderer und Expatriates vor der Frage, welche Unfallversicherung sie für das Ausland abschließen sollen, ist die DIA-Unfallversicherung eine interessante Alternative: Auch wer im Ausland lebt, kann sich versichern - unbegrenzt und ohne deutschen Wohnsitz. Der Schutz gilt auch in Deutschland. Wer aus dem Ausland zurückkehrt, kann die DIA-Unfallversicherung einfach behalten. Das erspart im Zweifelsfall eine Gesundheitsprüfung bei einem anderen Versicherer. Gut zu wissen: Für den Abschluss der DIA-Unfallversicherung ist keine Gesundheitsprüfung nötig.

Haftpflichtversicherung prüfen
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die ein Versicherter verursacht. Weil die meisten Haftpflichtversicherungen weltweit nur zeitlich begrenzt gültig sind, sollten Auswanderer und Expats ihre bestehende Versicherung genau prüfen. Für diejenigen, die immer wieder einmal im Ausland leben und arbeiten, eignet sich die DIA-Haftpflichtversicherung. Sie bietet zeitlich unbegrenzten Schutz für einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt.

DIA-Unfallversicherung

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