Deutsche Botschaft in Tiflis

Die Deutsche Botschaft in Tiflis

Konsularische Hilfe für Deutsche im Ausland

27.07.2016

Mitten in der Urlaubsreise passiert es: Die Ausweispapiere sind weg. Wie kommt man nun zurück nach Hause? Das ist nur einer der Fälle, in denen die Deutsche Botschaft im Ausland oder das Konsulat helfen kann. Doch worin besteht der Unterschied zwischen diesen beiden und wann hilft wer?

Eine Botschaft hat grundsätzlich die hauptsächliche Aufgabe an die Regierung im Heimatland zu berichten. Dazu gehören vor allem wirtschaftliche, militärische und politische, aber auch gesellschaftliche Nachrichten. Für den Urlaubsreisenden oder den ausgewanderten Deutschen im Ausland ist diese Funktion eher nebensächlich. Auch, dass Botschaften beispielsweise Staatsbesuche vorbereiten, wird Deutschen im Ausland in Notfallsituationen nicht weiterhelfen.

Eine andere Institution innerhalb der Botschaften ist dabei hilfreicher: Konsulate bzw. konsularische Abteilungen sind Vertretungen der staatlichen Verwaltung des Heimatlands im Ausland. Wenn es aufgrund der Größe mancher Länder keine eigenständigen Botschaften in den Hauptstädten gibt, sind Konsulate die einzige Vertretung Deutschlands vor Ort. In größeren Städten findet man teilweise Generalkonsulate. Der Unterschied zwischen diesen und einem normalen Konsulat liegt rein in der Größe der Institution. Darüber hinaus existieren noch Honorarkonsulate, die zwar nur eingeschränkte Befugnisse haben, jedoch im Notfall auch eine gute Hilfe darstellen.

Weltweit finden Deutsche im Ausland Hilfe bei insgesamt 227 deutschen Auslandsvertretungen. Davon sind aktuell 153 Botschaften und 61 (General)Konsulate. Ehrenamtlich tätige Honorarkonsuln bieten ihre Dienste an 340 Orten im Ausland an. Eine Übersicht aller deutschen Auslandsvertretungen hat das Auswärtige Amt auf seiner Webseite veröffentlicht. Wer es lieber moderner möchte, kann sich auch direkt die offizielle App "Auswärtiges Amt – Auslandsvertretungen weltweit" herunterladen (Android / iOS).

Wo Konsulate konkret unterstützen

Pass weg, was nun? Bei Verlust der Dokumente sollten Reisende zunächst eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen und sich diese bescheinigen lassen. Für die Neuausstellung sind neben Passbildern ein Nachweis der Identität notwendig. Dafür kann ein Führerschein genutzt werden oder auch Kopien bzw. Fotografien des gestohlenen Passes. In manchen Ländern ist auch das Rückflugticket notwendig.

Auch bei außergewöhnlichen Ereignissen, wie einer Heirat, Geburt oder auch Todesfällen sind die Konsulate eine wichtige Anlaufstelle. Sie melden die Geschehnisse an das Heimatland und die dortigen Behörden und sind auch bei der Überführung und Nachlasssicherung der Verstorbenen behilflich.

In finanziellen Notlagen kann ein Konsulat in Ausnahmefällen ebenfalls auf Grundlage von §5 Konsulargesetz helfen. Jedoch ist die deutsche Auslandsvertretung kein Ersatz für eine Bank. Unbezahlte Hotel-, Krankenhausrechnungen oder Bußgelder werden grundsätzlich nicht beglichen und geleistete Hilfszahlungen müssen stets zurückgezahlt werden. Ein Konsulat bietet eher Hilfe zur Selbsthilfe und organisiert Zahlungen oder Kontaktmöglichkeiten zu Verwandten in der Heimat.

Wichtige Unterstützung bietet das Konsulat bei Problemen mit örtlichen Behörden oder bei drohenden Haftstrafen. Wichtig zu wissen: Auch hier ersetzt das Konsulat keinen Anwalt. Es vermittelt vielmehr zwischen den Parteien, benennt vertrauenswürdige Experten, kontaktiert Angehörige in der Heimat und stellt einen Rechtsschutz sicher. Nach der Wiener Konvention müssen die Konsulate übrigens umgehend informiert werden, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger dies verlangt.

In schlimmeren Notfällen, wie bei Naturkatastrophen oder kriegerischen Zuständen im Ausland organisiert das Konsulat auch die Evakuierungen und Rücktransporte. Die Kosten hierfür müssen jedoch zumeist selbst getragen werden. Damit Deutsche im Ausland in diesen Fällen auch von den Konsulaten erreicht werden können, bietet das Auswärtige Amt die Möglichkeit, sich vorab online in einer Art „Krisenliste“ zu registrieren. Diese elektronische Erfassung Deutscher im Ausland ist rein für die konsularische Betreuung im Krisenfall gedacht.

Wer als Ausländer nach Deutschland reisen will, beantragt in Konsulaten die Einreisevisa und erhält Informationen zu Einreise- und Arbeitsbedingungen.

Einfachere Leistungen, wie das Beglaubigen von Unterschriften oder Kopien, können ebenfalls von Konsulaten erledigt werden. Genauso wie die Informationsweitergabe zu Sozialversicherungen im Ausland.


EU-Bürger gut geschützt

Falls es im Reiseland kein deutsches Konsulat geben sollte, sind EU-Bürger durch die Vertretungen anderer EU-Länder geschützt. Nach Artikel 20 des Vertrags der Europäischen Gemeinschaft genießt jeder Unionsbürger auch den konsularischen Schutz anderer EU-Konsulate.

Da die Hilfe zumeist zeitnah benötigt wird, ist die schnelle Arbeit der Institutionen entscheidend. Vor allem in der Reisehochsaison im Sommer kann es zu Engpässen kommen. Grundsätzlich sind die Konsulate und Botschaften jedoch sehr schnell bei Anfragen. In einem Test eines Reisebuchungsportals aus 2013 antworteten die meisten Behörden innerhalb von 60 Minuten auf eine E-Mail. Aber auch Zeiten von sechs Stunden bis hin zu sieben Tagen waren möglich. In wirklich dringenden Notfällen ist in vielen Fällen auch ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr erreichbar. Informationen dazu findet der Reisende entweder auf der Webseite, aushängend an der Botschaft oder auch auf dem Anrufbeantworter.

Bei Krankheit oder Unfall kann das Konsulat ebenfalls helfen, jedoch nur sehr eingeschränkt. Eine deutlich bessere Absicherung bieten hier Assistancen, die ein Baustein guter Auslandskrankenversicherungen sind. Diese kann bei den unterschiedlichsten Notfällen direkter als das Konsulat helfen und übernimmt zudem in vielen Situationen sogar die Kosten. Dafür genügt oft schon ein Anruf. Daher sind Reisende gut beraten, beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf die erweiterten Assistance-Leistungen zu achten.