Baby mit blauem Strampler

Geburt eines Kindes im Ausland

05.02.2017

Wenn das Kind im Ausland geboren wird, sollten sich die Eltern schon frühzeitig über Staatsangehörigkeit, Krankenversicherung der Mutter oder Kindergeld Gedanken machen.

Vor allem für Eltern, die langfristig im Ausland leben, aber möglicherweise wieder nach Deutschland zurückkehren möchten, ist es wichtig, dass das eigene Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält. Grundsätzlich gilt nach dem Staatsangehörigkeitsrecht, dass für die deutsche Staatsangehörigkeit mindestens ein Elternteil deutsch sein muss. Ist nur der Vater Deutscher und die Eltern sind nicht verheiratet, muss der Vater die Vaterschaft offiziell anerkennen (was er auch vor der Geburt machen kann und spätestens bis zum 23. Lebensjahr des Kindes machen muss), damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.

Wenn die Eltern selbst die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber nach dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurden und deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren ständigen Wohnsitz im Ausland hatten, muss für das Kind innerhalb eines Jahres nach der Geburt bei der deutschen Vertretung im Ausland ein Ausweisdokument und damit die Staatsangehörigkeit beantragt werden. 

Auch Eltern, bei denen ein Teil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, können für ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Hier ist dann auch eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich.

Geburtsurkunde

Für viele Amtsgänge und Beantragungen in Deutschland ist die Geburtsurkunde ein wichtiges Dokument. Am besten ist es, wenn die Eltern diese direkt nach der Geburt bei der Botschaft bzw. beim Konsulat beantragen. Für die Ausstellung selbst ist jedoch das Standesamt am Wohnsitz in Deutschland zuständig. Wenn die Eltern oder das Kind aktuell keinen Wohnsitz in Deutschland innehaben, stellt das Standesamt 1 in Berlin die Urkunde aus. Ausgehändigt wird die Urkunde im Ausland dann aber vom jeweiligen Konsulat.

Welche Unterlagen sowohl bei der Beurkundung der Geburt als auch bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit vorzulegen sind, können beim Konsulat bzw. Standesamt in Deutschland erfragt werd

Medizinischer Standard bei der Geburt 

Sobald man sich außerhalb der EU aufhält, ist eine private Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Da bei langfristigen Auslandsaufenthalten die normalen Reiseversicherungen nicht mehr greifen, gibt es spezielle Lösungen für Auswanderer oder Expats. Gerade bei einer Geburt sollte nicht aufgrund der Kosten an der Qualität der Behandlung gespart werden. Die Internationale Krankenversicherung

Kindergeld im Ausland

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht die Grundlage für den Erhalt von Kindergeld. Da Deutsche Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz beziehen, müssen sie in Deutschland steuerpflichtig sein. Weiterhin müssen sie ihren Wohnsitz in Deutschland oder – in Ausnahmefällen – in der EU haben. Auch der Aufenthaltsort der Kinder ist bei der Bewilligung des Kindergelds mitentscheidend. 

So ist der grobe Rahmen. Da es jedoch einige Ausnahmen gibt, wie bei dem Bezug von Rente im Ausland oder bei einem Abhängigkeitsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit, ist stets die Entscheidung der Familienkasse (www.familienkasse.de) abzuwarten.