Mutter mit Ihrer Tocher auf der Straße

Elternzeit innerhalb der EU

26.06.2015

Erziehungsurlaub soll in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mindestens 18 Monate dauern. Junge Familien haben in der gesamten Europäischen Union Anspruch auf mindestens acht Monate Elternzeit zusätzlich zum gesetzlichen Mutterschutz.

Für die Frage, in welchem Zeitraum der zusätzliche Erziehungsurlaub beansprucht werden muss und ob es dafür einen finanziellen Ausgleich gibt, bleiben die Mitgliedstaaten zuständig. In Deutschland arbeitende Eltern haben inzwischen Anspruch auf drei Jahre Erziehungszeit bei garantiertem Arbeitsplatz und bekommen für 12 Monate Elterngeld. Wenn der Vater mindestens zwei Monate zu Hause bleibt, wird das Elterngeld sogar 14 Monate lang gezahlt. In Belgien gelten weiterhin nur die europäischen Mindeststandards. In Österreich kann ein Elternteil "nach Absprache mit dem Arbeitgeber" zwischen drei Monaten und einem Jahr Erziehungsurlaub erhalten.

Die meisten EU-Mitgliedsstaaten aber sind deutlich familienfreundlicher. In Bulgarien zum Beispiel kann die Mutter 45 Tage vor der Geburt und ein Jahr nach der Entbindung zu Hause bleiben und erhält 90 Prozent ihres Lohns. Neu ist an der EU-Vereinbarung, dass der Vater mindestens einen Monat lang zu Hause bleiben muss, wenn sein Anspruch nicht verfallen soll. Damit sollen die Nachteile für junge Frauen auf dem Arbeitsmarkt ausgeglichen werden.

Infoblatt: Elternzeit und Auslandsaufenthalt