Im Ausland geborenes Baby

Was sollten deutsche Eltern jetzt wissen?

Wissenswertes auf einen Blick

  • Deutsche Staatsangehörigkeit: Ein Kind erhält sie in den meisten Fällen automatisch, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist – unabhängig vom Geburtsort, sofern keine Ausnahme nach § 4 Abs. 4 StAG greift.
  • Unverheiratete Eltern: Ist nur der Vater deutsch, muss die Vaterschaft wirksam anerkannt werden, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.
  • Geburt im Ausland melden: Die Geburt muss im Aufenthaltsland fristgerecht registriert werden.
  • Deutsche Geburtsurkunde: Kann über die Auslandsvertretung beantragt werden; zuständig ist ein deutsches Standesamt (häufig Standesamt I in Berlin).
  • Ausweisdokumente: Ein deutscher Reisepass für das Kind wird über Botschaften oder Konsulate beantragt; Staatsangehörigkeit und Name werden vorher geprüft.

Erhält mein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit?

Ein Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt deutsch ist. Diese Regel gilt grundsätzlich unabhängig vom Geburtsort des Kindes, sofern keine Einschränkung nach § 4 Abs. 4 StAG greift.

Wichtig: Die Staatsangehörigkeit entsteht automatisch, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausnahme beim Erwerb der Staatsangehörigkeit (§ 4 Abs. 4 StAG)

Ein im Ausland geborenes Kind deutscher Eltern erhält die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch, wenn:

  • der deutsche Elternteil selbst nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde,
  • der deutsche Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat,
  • und das Kind durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.

In diesem Fall muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt ein Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht.

 

Was gilt bei unverheirateten Eltern?

Ist nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und sind die Eltern nicht verheiratet, muss die Vaterschaft wirksam anerkannt werden (§ 4 Abs. 1 StAG in Verbindung mit § 1592 BGB).

Damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, muss die Vaterschaftsanerkennung grundsätzlich vor Vollendung des 23. Lebensjahres erfolgen.

In der Praxis sollte die Anerkennung jedoch möglichst vor oder unmittelbar nach der Geburt erfolgen, da Verzögerungen die Feststellung der Staatsangehörigkeit und die Ausstellung von Dokumenten erheblich erschweren können.

Welche Meldepflichten gelten im Ausland?

In nahezu allen Ländern besteht eine gesetzliche Pflicht, die Geburt eines Kindes innerhalb einer bestimmten Frist bei den lokalen Behörden zu registrieren. Die Fristen und zuständigen Stellen unterscheiden sich je nach Land erheblich: In vielen EU-Staaten erfolgt die Anmeldung beim Standesamt oder Zivilregister, während in anderen Ländern Gesundheitsbehörden oder kommunale Stellen zuständig sind.

Deutsche Eltern sollten sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde im Aufenthaltsland oder bei der deutschen Auslandsvertretung über die konkret erforderlichen Schritte informieren. Die lokale Geburtsregistrierung ist in der Regel Voraussetzung für die Ausstellung einer Geburtsurkunde und damit auch für alle weiteren Formalitäten wie Reisepass, Staatsangehörigkeitsnachweis oder Versicherungsleistungen.

Welche Unterlagen benötigt mein Kind später für Schule, Studium oder Behördengänge in Deutschland?

Für viele Behördengänge in Deutschland – etwa bei der Anmeldung eines Wohnsitzes, der Einschulung, der Beantragung eines Ausweises oder später eines Studiums – werden Nachweise zur Identität und Abstammung benötigt.

Empfehlenswert sind daher die ausländische Geburtsurkunde, ein deutscher Reisepass oder Personalausweis sowie möglichst eine deutsche Geburtsurkunde durch Nachbeurkundung der Auslandsgeburt. Eine deutsche Geburtsurkunde erleichtert spätere Verfahren erheblich, da sie von deutschen Behörden unmittelbar anerkannt wird und Fragen zur Namensführung oder Staatsangehörigkeit vermeiden kann.

Wie beantragen Eltern eine deutsche Geburtsurkunde?

Die Geburtsurkunde wird über die deutsche Botschaft oder das Konsulat im Ausland beantragt. Die eigentliche Ausstellung erfolgt jedoch durch ein deutsches Standesamt.

Falls kein aktueller Wohnsitz in Deutschland besteht, ist entweder das Standesamt ihr letzten deutschen Wohnsitzes oder das Standesamt I in Berlin zuständig. Die fertige Urkunde wird anschließend über die zuständige Auslandsvertretung ausgehändigt.

Wichtig: Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine deutsche Geburtsurkunde für Ihr im Ausland geborenes Kind zu beantragen – die Staatsangehörigkeit ist nicht an die Beurkundung im deutschen Geburtenregister gekoppelt. Allerdings kann die deutsche Geburtsurkunde künftige Behördengänge in Deutschland erleichtern.

Das Auswärtige Amt beantwortet auf dieser Seite viele Fragen bzgl. der Geburt eines Kindes im Ausland.

Wie bekommt unser Kind ein deutsches Ausweisdokument?

Einen deutschen Reisepass für Ihr Kind können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Vor der Ausstellung eines deutschen Reisepasses kann eine Prüfung der Staatsangehörigkeit und der Namensführung erforderlich sein, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.

In den meisten Fällen benötigen Sie für die Beantragung des Reisepasses nur die (ausländische) Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie die Personal- und Passdokumente des deutschen Elternteils.

Wie ist die medizinische Versorgung bei einer Geburt im Ausland geregelt?

Außerhalb der EU besteht in der Regel kein umfassender Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland, insbesondere bei längeren Aufenthalten oder Wohnsitzverlagerung. Deshalb ist in vielen Fällen eine internationale Krankenversicherung oder eine lokale Krankenversicherung im Aufenthaltsland erforderlich.

Innerhalb der EU gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), allerdings meist nur für vorübergehende Aufenthalte.

Für Expats und Auswanderer existieren spezielle Tarife, die Schwangerschaft und Geburt einschließen. Achten Sie unbedingt darauf, dass diese Leistungen enthalten sind, wenn eine Schwangerschaft potenziell möglich oder bereits in Planung ist.

Haben Eltern Anspruch auf deutsches Kindergeld im Ausland?

Ein Anspruch auf Kindergeld besteht in der Regel, wenn:

  • die Eltern in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder
  • einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Der Anspruch hängt nicht von der Staatsangehörigkeit ab, sondern von Steuerpflicht, Wohnsitz und Erwerbssituation. Die endgültige Entscheidung trifft immer die zuständige Familienkasse im Einzelfall.

Erfahren Sie mehr zum Thema Kindergeld im Ausland.

Welche Dokumente sollten wir dauerhaft aufbewahren?

Bewahren Sie alle Originaldokumente dauerhaft und möglichst in mehrfacher Ausfertigung auf. Dazu gehören insbesondere die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit, Reisepässe, gegebenenfalls Apostillen und Übersetzungen sowie Urkunden zu Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung oder Namensführung. Diese Unterlagen können auch viele Jahre später noch benötigt werden, etwa bei Passanträgen, Eheschließungen, Erbschaftsangelegenheiten oder der Ausstellung weiterer Personenstandsurkunden.

FAQ-Bereich: Häufige Fragen rund um die Geburt deutscher Kinder im Ausland

Nein, eine Registrierung in Deutschland ist nicht immer verpflichtend. Sie kann aber notwendig sein, wenn besondere Voraussetzungen nach § 4 Abs. 4 StAG erfüllt sind oder wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde wünschen.

Ja, in vielen Fällen reicht eine ausländische Geburtsurkunde aus. Allerdings kann eine zusätzliche Prüfung der Staatsangehörigkeit und Namensführung erforderlich sein.

Das Geburtsland kann relevant sein, wenn das Kind automatisch eine zweite Staatsangehörigkeit erhält. Auf die deutsche Staatsangehörigkeit hat der Geburtsort grundsätzlich keinen Einfluss – mit Ausnahme bestimmter Sonderregelungen.

Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer ausländischen Urkunde. Sie wird häufig benötigt, wenn Dokumente aus dem Ausland bei deutschen Behörden vorgelegt werden.

Ja, bei einem Umzug nach Deutschland muss das Kind wie jede andere Person beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Dafür werden in der Regel Geburtsurkunde und Ausweisdokumente benötigt.

Die deutsche Botschaft oder das Konsulat ist die erste Anlaufstelle. Sie beraten zu Staatsangehörigkeit, Dokumenten und leiten Anträge an deutsche Behörden weiter.

Take-Aways für Auswanderer mit im Ausland geborenen Kindern

  • Staatsangehörigkeit folgt den Eltern: Ein deutsches Elternteil reicht – Ausnahmen sind selten, aber entscheidend (§ 4 Abs. 4 StAG).
  • Fristen ernst nehmen: In bestimmten Fällen entscheidet eine Ein-Jahres-Frist über die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Ohne Registrierung geht nichts: Die Geburtsmeldung im Ausland ist Voraussetzung für Urkunden, Pass und weitere Schritte.
  • Umfassende Krankenversicherung abschließen: Internationale Krankenversicherung schon vor Beginn der Schwangerschaft organisieren.

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