Arbeiten in den USA

In den USA wollen viele deutsche Auswanderer ihre Träume verwirklichen und eine bessere Zukunft für sich und ihre Familie aufbauen.

Wer dauerhaft in das Land auswandern möchte, muss sich um einen Job kümmern. Je nachdem welche Branche für Sie am besten geeignet ist, können sie verschiedene Arbeitgeber suchen, um die bestmögliche Position zu finden. Beginnen Sie mit Ihrer Recherche bereits vor Ihrer Auswanderung. Im Idealfall haben Sie dann bereits erste Kontakte die Sie vor Ort nutzen können.

Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass die Einwanderung in die USA ein langer und komplexer Prozess ist, der viel Geduld, Engagement und eine fundierte Kenntnis der Kultur und des Rechtssystems der USA erfordert.

Einige wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema US-Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Paul Scarcia-Scheel

Das US-amerikanische Arbeitsrecht unterscheidet sich erheblich vom deutschen Arbeitsrecht. Wenn Sie in die USA auswandern, dann müssen Sie sich diesbezüglich auf grundlegend andere rechtliche Rahmenbedingungen einstellen. Der nun folgende Frage-Antwort-Katalog dreht sich rund um das Thema US-Arbeitsrecht und vermittelt einen ersten Einblick in die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Vereinigten Staaten von Amerika.

Unser Experte Rechtsanwalt Paul Scarcia-Scheel (Attorney at Law New York) gibt Ihnen einen Einblick zum Thema US-Arbeitsrecht.

Nein! In Deutschland ist das zwar immer noch üblich, aber machen Sie das bitte nicht in den USA. In den USA gelten strenge Antidiskriminierungsgesetze. Niemand darf im Rahmen einer Bewerbung wegen seines Alters, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe, einer Behinderung oder dergleichen benachteiligt werden. Geburtsdatum, Bewerbungsfoto und Ehestand lassen aber gerade Rückschlüsse hierauf zu. Ein Personalchef in den USA ist daher gehalten, eine solche Bewerbung zu ignorieren. Sie werden keine Rückmeldung erhalten.

Nein. Es gibt zwar vereinzelte US-Bundesgesetze, die in den gesamten USA Geltung haben, dennoch ist das Arbeitsrecht in den USA Sache der jeweiligen US-Einzelstaaten. Jeder einzelne US-Bundesstaat hat daher sein eigenes Arbeitsrecht. Die bundesweit geltenden Vorschriften legen lediglich den Mindeststandard fest. Ist eine einzelstaatliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger, so gilt diese.

Ja, den gibt es, und zwar bereits seit 1938, als das entsprechende Gesetz – Fair Labor Standards Act FLSA) – eingeführt wurde. Gegenwärtig beträgt der Mindestlohn bundesweit USD 7,25 pro Stunde. Im FLSA ist aber lediglich der Mindeststandard festgelegt, so dass die Gesetze der einzelnen US-Bundesstaaten hiervon nach oben abweichen können. Wird nach dem Recht eines US-Einzelstaates ein höherer Mindestlohn gewährt, so gilt dieser.

Nein, grundsätzlich nicht! Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist jederzeit kündigen. Das heißt aber nicht, dass einem Arbeitnehmer willkürlich gekündigt werden kann. Ein Arbeitnehmer darf beispielsweise nicht deswegen gekündigt werden, weil er sich geweigert hat, eine rechtswidrige Anweisung des Arbeitgebers auszuführen.

Außerdem gibt es in den USA eine Vielzahl von Antidiskriminierungsgesetzen. Das wohl wichtigste Antidiskriminierungsgesetz ist Kapitel VII des Civil Rights Act (1964). Danach darf niemand wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft und seines Geschlechts gekündigt werden. Kapitel VII des Civil Rights Act gilt für Betriebe mit 15 und mehr Beschäftigten. Viele US- Einzelstaaten haben korrespondierende Gesetze, die oftmals bei weniger als 15 Beschäftigten Anwendung finden.

Es gibt kein US-Bundesgesetz (also ein Gesetz, das im gesamten Gebiet der USA Geltung hat), in dem eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren, geregelt ist.  Aber auch hier gilt, dass US-Einzelstaaten und sogar kommunale Verwaltungsbezirke dies regeln können. So gibt es gegenwärtig 17 US-Bundesstaaten, in denen es Regelungen im Hinblick auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Hierzu gehören beispielsweise California und New York. Aber auch in US-Bundesstaaten, die keine diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben haben, kann immer im Arbeitsvertrag individuell vereinbart werden, ob ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht.

Nein. Es gibt in den USA derzeit weder irgendein Bundesgesetz noch irgendeinen US-Einzelstaat- oder Verwaltungsbezirk, in dem ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub, sei er bezahlt oder unbezahlt, durch eine Rechtsnorm festgeschrieben ist. Dies steht daher allein im Ermessen des Arbeitgebers. Selbstverständlich wird ein Arbeitgeber zu weitgehenden Zugeständnissen bereit sein, je wichtiger es für ihn ist, einen qualifizierten Mitarbeiter an sein Unternehmen zu binden. Viele Arbeitgeber in den USA gewähren ihren Mitarbeitern bezahlten oder unbezahlten Urlaub, grundsätzlich aber nicht in demselben Umfang wie in Deutschland.

Ja, aber nur unter gewissen Voraussetzungen, die im Family and Medical Leave Act („FMLA“) geregelt sind. Der FMLA ist ein Bundesgesetz, das auf Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern anwendbar ist und Arbeitnehmern ein Recht auf einen 12- wöchigen unbezahlten Jahresurlaub aus gewissen familiären oder medizinischen Gründen gewährt. Der Arbeitnehmer muss  in dem Betrieb aber mindestens 12 Monate lang beschäftigt gewesen sein. Der Urlaub muss beispielsweise gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer sich um ein neugeborenes oder neu adoptiertes Kind oder schwer erkrankte nächste Angehörige (Eltern, Kinder, Ehegatte) kümmern muss oder wenn der Urlaub der Rehabilitation eines Arbeitnehmers nach einer schweren Krankheit dient. Aber auch hier gilt, dass der FMLA lediglich den gesetzlichen Mindeststandard festlegt und zahlreiche US-Einzelstaaten Gesetze erlassen haben, die für den Arbeitnehmer günstiger sind (z.B. Anwendbarkeit auf kleinere Betriebe).  

Die wohl wichtigsten Antidiskriminierungsgesetze in den USA sind:

  • Kapitel VII Civil Rights Act (1964): Verbietet Diskriminierung wegen Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft und Geschlechts.
  • Age Discrimination in Employment Act: Verbietet eine Diskriminierung wegen Alters und gilt für Arbeitnehmer, die 40 Jahre und älter sind.
  • Pregnancy Discrimination Act: Verbietet es, weibliche Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz wegen einer Schwangerschaft zu diskriminieren.
  • Immigration Reform and Control Act: Verbietet eine Diskriminierung von ausländischen Arbeitnehmern, weil sie keine US-Staatsbürger sind.
  • Americans with Disabilities Act: Verbietet eine Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen einer körperlichen Behinderung.
  • National Labor Relations Act: Verbietet eine Diskriminierung von Arbeitnehmern, weil sie einer Gewerkschaft angehören bzw. nicht angehören.
  • Occupational Health and Safety Act (OHSA): Verbietet eine Diskriminierung von Arbeitnehmern, die Sicherheitsmängel am Arbeitsplatz beim Amt für Arbeitsplatzsicherheit (Occupational Safety and Health Administration) angezeigt haben.

© Paul Scarcia-Scheel 2023

Hinweis: Dieser Artikel enthält Informationen allgemeiner Art und stellt keine Rechtsberatung dar.