Auswanderung: Bestehende Versicherungen mitnehmen

Welche deutschen Policen gelten auch im Ausland?

Wissenswertes auf einen Blick

  • Nicht jede deutsche Versicherung bleibt nach einer Auswanderung automatisch gültig.
  • Berufsunfähigkeits-, Lebens- und viele private Rentenversicherungen können häufig weltweit fortgeführt werden.
  • Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen knüpfen den Schutz oft an einen deutschen Wohnsitz.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung schützt im Ausland meist nur bei beruflichen Tätigkeiten im Rahmen von Entsendungen.
  • Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten in über 150 Länder weltweit aus.
  • Riester-Sparer können bei einem Wohnsitz außerhalb von EU/EWR die staatlichen Förderungen verlieren.
  • Vor einer Auswanderung sollten sämtliche Versicherer über den Wohnsitzwechsel informiert werden.
  • Internationale Versicherungslösungen können bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt sinnvoll sein.

In jedem Fall gilt: Vor der Ausreise sollten Sie unbedingt Ihren Versicherer über die geplante Veränderung informieren. Falsche oder unvollständige Angaben können im Schadensfall dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder verweigert werden.

Private Versicherungen abseits der Sozialversicherung

Fast 1.600 Euro gaben deutsche Haushalte im Jahr 2022 durchschnittlich für Versicherungen aus – Sozialversicherungsbeiträge ausgenommen. Den größten Anteil dieser Summe (38 % bzw. knapp 600 €) machten laut Statistischem Bundesamt Haftpflicht-, Hausrat- und Berufsunfähigkeitsversicherungen aus.

Sicherlich haben auch Sie die ein oder andere freiwillige private Versicherung abgeschlossen. Doch nicht jede Police lässt sich problemlos über Deutschlands Grenzen hinweg mitnehmen. Die Bedingungen hängen häufig vom Wohnsitz, Aufenthaltsland und Versicherungsvertrag ab.

Bei einer geplanten Auswanderung stellt sich daher die Frage:

Bleiben die bestehenden Versicherungen auch nach einem Umzug ins Ausland gültig?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Maßgeblich sind:

  • die Art der Versicherung,
  • das Zielland,
  • die Dauer des Aufenthalts,
  • die Aufgabe oder Beibehaltung des deutschen Wohnsitzes,
  • die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Private Haftpflichtversicherung im Ausland

Die private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland im Grunde DIE Standardversicherung. Denn nach deutschem Recht haftet eine Person grundsätzlich unbegrenzt für Schäden, die sie anderen zufügt.

In vielen anderen Ländern ist das Konzept der Haftpflichtversicherung jedoch nicht sehr verbreitet. Bevor Sie (vorübergehend oder dauerhaft) ins Ausland ziehen, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Viele deutsche Tarife bieten weltweiten Schutz bei zeitlich begrenzten Aufenthalten; in EU-Ländern gilt der Schutz häufig unbegrenzt fort.
  • Voraussetzung dieses Schutzes im Ausland ist jedoch ein Erstwohnsitz in Deutschland.
  • Bei dauerhaftem Wegzug inkl. Abmeldung aus Deutschland endet der Versicherungsschutz daher bei vielen Anbietern.

Vor der Auswanderung sollten Sie unbedingt prüfen:

  • Gilt die bestehende Police weiterhin? Halten Sie hierzu direkt Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
  • Ist eine Haftpflichtversicherung im Zielland sinnvoll oder sogar notwendig?
  • Sollten Sie vor Ort eine lokale oder direkt eine internationale Haftpflichtversicherung abschließen?

Rechtsschutzversicherung im Ausland

Bei Rechtsschutzversicherungen kommt es meist auf die Versicherungsbedingungen und den Wohnsitz an.

Viele Policen bieten (bei Wohnsitz in Deutschland) Schutz für bestimmte Rechtsfälle im Ausland. Allerdings:

  • Auslandsaufenthalte sind meist nur zeitlich begrenzt abgesichert.
  • Nicht jede Leistungsart ist weltweit versichert.
  • Erstattungen orientieren sich teilweise an deutschen Gebührenordnungen und nicht an den tatsächlichen Kosten im Ausland. Kostet eine Rechtshilfe also in den USA beispielsweise umgerechnet 150.000 €, in Deutschland jedoch nach der Gebührenordnung nur 25.000 €, so wird auch nur diese Summe erstattet.
  • Arbeitsrechtsschutz ist für das Ausland selten in den Versicherungen mit abgedeckt.

Wer dauerhaft im Ausland lebt, sollte die AVB vor Auswanderung besonders genau prüfen: Bleibt der Versicherungsschutz auch bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt gültig? Muss der Wohnsitz in Deutschland liegen? Im Zweifel kontaktieren Sie Ihre Versicherung direkt.

Falls Sie Ihren bisherigen Schutz bei einer Auswanderung verlieren, informieren Sie sich rechtzeitig über eine Internationale Rechtschutzversicherung.

Unfallversicherung bei Arbeit und Leben im Ausland

Wer von einem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsendet wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin unter dem Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Dies gilt insbesondere bei vorübergehenden Entsendungen.

„Abhängig davon, in welchem Land Sie die Tätigkeit ausüben, gelten unterschiedliche Entsendefristen, die im EU-Recht, bilateralen Abkommen über soziale Sicherheit enthalten sind oder durch das SGB IV und die Rechtsprechung vorgegeben werden. Sie sollten die zuständige Trägerschaft der Krankenversicherung rechtzeitig vor der Entsendung benachrichtigen, damit Ihnen ggf. eine Bescheinigung über das anzuwendende Recht ausgestellt werden kann.“DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)

Wichtig ist jedoch:

  • Die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab.
  • Freizeitunfälle sind davon nicht erfasst.
  • Deshalb kann eine private Unfallversicherung weiterhin sinnvoll sein.

Auch hier gilt: Einige Versicherer knüpfen den Schutz an einen Wohnsitz in Deutschland oder definieren Höchstaufenthaltszeiten im Ausland. Falls das der Fall ist, informieren Sie sich über lokale Angebote im neuen Heimatland oder schließen Sie eine Internationale Unfallversicherung ab.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Meist weltweit gültig

Die gute Nachricht für Auswanderer: Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten bei vielen deutschen Anbietern weltweit weiter.

Allerdings sollten Versicherte prüfen:

  • Ob der Versicherer einen dauerhaften Auslandswohnsitz akzeptiert.
  • Ob regelmäßige Gesundheitsprüfungen oder Nachweise aus dem Ausland problemlos anerkannt werden.
  • Welche Regelungen für besonders risikoreiche Tätigkeiten oder Länder gelten.

Vor einem Umzug empfiehlt sich das Einholen einer schriftlichen Bestätigung des Versicherers.

Lebensversicherung und private Rentenversicherung

Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen und viele fondsgebundene Altersvorsorgeprodukte können in der Regel auch bei einem Wohnsitz im Ausland weitergeführt werden.

Dennoch sollten Auswanderer folgende Punkte prüfen:

  • Steuerliche Auswirkungen im Wohnsitzland
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Auszahlungsmodalitäten auf ausländische Konten
  • Meldepflichten gegenüber Versicherern

Spezialfall Riester-Rente

Wohnen Sie zum vertraglich vereinbarten Auszahlungsbeginn Ihrer Riester-Rente außerhalb des EU/EWR-Gebiets, verlieren Sie den Anspruch auf die Riester-Förderung. Das bedeutet, sämtliche Zulagen und gewährten Steuervorteile zieht Ihr Anbieter von Ihrem Riester-Kapital ab und zahlt es an den Staat zurück. Dadurch verringert sich Ihr Riester-Gesamtkapital und somit Ihre monatlichen Auszahlungen der Riester-Rente.

Dennoch gilt: Informieren Sie Ihren Anbieter unbedingt vor der Auswanderung über Ihre Pläne.

Gesetzliche Rente im Ausland

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten grundsätzlich auch ins Ausland aus. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung werden Rentenleistungen in mehr als 150 Länder überwiesen. 

Ob sich Höhe oder Anspruch verändern, hängt unter anderem ab von:

  • Wohnsitzland,
  • Rentenart,
  • internationalen Sozialversicherungsabkommen,
  • berücksichtigten Versicherungszeiten.

Erfahren Sie mehr: Rente im Ausland beziehen

WICHTIG: Sie sollten ihre jeweiligen Versicherer unbedingt über Ihre Auswanderung informieren. Sonst kann es bei Eintreten eines Versicherungsfall passieren, dass die Versicherung aufgrund fehlender/falscher persönlicher Angaben nicht zahlt.

Checkliste vor dem Umzug ins Ausland

Vor der Ausreise sollten Sie folgende Fragen klären:

  • Bleibt mein Versicherungsschutz im Zielland bestehen, auch ohne Wohnsitz in Deutschland?
  • Gibt es zeitliche Begrenzungen für Auslandsaufenthalte?
  • Welche internationalen Versicherungslösungen gibt es?
  • Welche Auswirkungen hat der Umzug auf Krankenversicherung und Altersvorsorge?

Nicht jede Versicherung zieht automatisch mit um

Bei einer vollständigen Auswanderung sollten Sie auf keinen Fall einfach davon ausgehen, dass bestehende Versicherungen automatisch weitergelten.

Während Berufsunfähigkeits-, Lebens- und viele Rentenversicherungen häufig relativ problemlos fortgeführt werden können, bestehen bei Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen oft wichtige Einschränkungen. Eine frühzeitige Prüfung schafft Sicherheit und verhindert unangenehme Überraschungen im Schadensfall.

FAQ-Bereich: Häufige Fragen zu Versicherungen bei Auswanderung

Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Viele Tarife bieten Schutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz abmelden, endet der Versicherungsschutz jedoch häufig.

In vielen Fällen ja. Zahlreiche deutsche Versicherer gewähren weltweiten Versicherungsschutz. Dennoch sollten Sie sich die Fortführung bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland schriftlich bestätigen lassen.

Private Rentenversicherungen können meist problemlos weitergeführt werden. Prüfen Sie jedoch steuerliche Auswirkungen, Doppelbesteuerungsabkommen und die Auszahlung auf ausländische Konten.

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten in mehr als 150 Länder weltweit aus. Je nach Wohnsitzland können jedoch steuerliche oder rentenrechtliche Besonderheiten gelten.

Teilweise. Viele Policen decken bestimmte Rechtsfälle im Ausland ab, oft jedoch nur zeitlich begrenzt und mit Leistungseinschränkungen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Ausland sind häufig ausgeschlossen.

Wer zum Beginn der Auszahlungsphase außerhalb der EU oder des EWR lebt, verliert grundsätzlich die staatliche Riester-Förderung. Die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile werden dann zurückgefordert.

Bei einer vorübergehenden Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber kann die gesetzliche Unfallversicherung weiter gelten. Der Schutz umfasst jedoch nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, keine Freizeitunfälle.

Ja. Eine Veränderung des Wohnsitzes oder dauerhafte Auslandsaufenthalte müssen dem Versicherer gemeldet werden. Unterbleibt die Meldung, kann dies den Versicherungsschutz gefährden.

Ja. Für dauerhaft im Ausland lebende Personen gibt es spezielle internationale Versicherungen, beispielsweise für Krankenversicherung, Haftpflicht, Rechtsschutz oder Unfallrisiken.


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