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Dienstreisen und Mitarbeiter im Ausland versichern

Versicherungslösung für Unternehmen

Dienstreisen und Mitarbeiter im Ausland versichern

Als Arbeitgeber haben Sie eine besondere Verantwortung, eine gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern. Bei internationalen Geschäftsreisen und Entsendungen ist diese besonders umfassend. Sie sind z. B. verpflichtet, den Mitarbeiter über mögliche Risiken während des Auslandsaufenthaltes im Ausland zu informieren. Oftmals unterschätzt, birgt diese Verantwortung ein hohes Risiko. Mitarbeiter wissen nicht, wie sie sich im Notfall verhalten sollen und fühlen sich allein gelassen. Die nötige Beratung des Mitarbeiters oder gar die Organisation eines Rücktransportes ins Heimatland stellt für Unternehmer eine große Herausforderung dar. Kosten können entstehen, die oft wesentlich höher sind als eine Behandlung im Heimatland.

Was ist unter der besonderen Fürsorgepflicht zu verstehen?

Im §242 BGB steht
"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."
Klingt komplex, oder? Die gesetzlichen Pflichten sind eben genau das: Teilweise sehr komplex und umfassend, daher ist es jedem Arbeitgeber zu empfehlen, die Unterstützung durch Dritte in Anspruch zu nehmen. In Kürze kann man die Pflichten folgendermaßen zusammenfassen:

Dem Arbeitgeber obliegt eine besondere Fürsorgepflicht während eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes nicht nur gegenüber dem Mitarbeiter – sondern gegebenenfalls auch gegenüber den Angehörigen. Arbeitsbedingungen ändern sich erheblich, so dass es eine typische Pflicht des Arbeitgebers ist, den Mitarbeiter hierüber umfassend zu informieren und aufzuklären.

Im Falle einer Erkrankung regelt schon § 17 SGB V die besonderen Vorkehrungen für einen Auslandsaufenthaltes, der sich sogar auf die Angehörigen des Mitarbeiters erstreckt. Darin heißt es:
"(1) Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken, erhalten die ihnen nach diesem Kapitel zustehenden Leistungen von Ihrem Arbeitgeber. Satz 1 gilt entsprechend für die nach § 10 versicherten Familienangehörigen, soweit Sie das Mitglied für die Zeit dieser Beschäftigung begleiten oder besuchen."

Nach gutachterlich bestätigten Urteilen ist der Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, den Mitarbeiter über Risiken während des Auslandsaufenthaltes aufzuklären. Hierzu gehören unter anderem die Aufklärung im Bereich Sozialversicherung oder dem Steuerrecht. Es erscheint fraglich, inwieweit ein Mitarbeiter die Komplexität eines Auslandsaufenthaltes und damit verbundene Regelungen selber kennen kann.

Bereits mangelnde Information und Aufklärung über die jeweiligen Arbeits- und Lebensumstände im Ausland begründen Schadensersatzpflichten. Der Arbeitgeber muss sich bewusst sein, dass der Mitarbeiter über kulturelle und landesspezifische Gegebenheiten zu informieren ist.

Bei Aufenthalten beispielsweise in Ländern, die eine große Klima- Veränderung mit sich bringen, sollte der Arbeitgeber den Mitarbeiter dringend anraten, sich vorher hierzu von einem Arzt untersuchen zu lassen um seine Eignung für einen Aufenthalt in dem Land festzustellen. Zudem sollte er ihn über diese besonderen Rahmenbedingungen im Ausland aufklären.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer während des Auslandsaufenthaltes eine gewohnte medizinische Versorgung oder auch einen Rücktransport im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigung gewährleisten.

Der Arbeitgeber hat zwar gegebenenfalls einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Arbeitnehmers, allerdings werden Rücktransporte nie von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen und anderer Kosten oftmals nur in stark reduzierter Form.

Hier kann es zu erheblichen Mehrkosten für das Unternehmen kommen. Arztrechnungen oder Krankenhausaufenthalte im Ausland kosten oftmals ein Vielfaches der in Deutschland entstandenen Kosten. 

Warum Versicherungslösung für Unternehmen?

Eine Versicherung ist für Unternehmen nicht unbedingt vorgeschrieben, aber dann wird es schwer, die Fürsorgepflichten zu erfüllen. Die Idee hinter der MIA-Lösung ist es, die Unternehmen vor unkalkulierbaren Kosten und Schadenersatzansprüchen zu schützen - aber auch die Mitarbeiter gut abzusichern.

Im Ausland können im Krankheitsfall oftmals sehr hohe Kosten entstehen. Diese Gefahr ist dank der MIA-Versicherung nicht mehr vorhanden. Mit den zur Verfügung stehenden Länderinformationen, der 24h-Assistance und dem Notfallkärtchen werden die Aufklärungspflicht und die Fürsorgepflichten erfüllt und Sie können Ihre Mitarbeiter mit einem guten Gewissen und ohne drohende hohe Kosten ins Ausland schicken.

Diese innovative und maßgeschneiderte Versicherungslösung bietet den optimalen Versicherungsschutz für Sie und Ihre Mitarbeiter im Ausland.

Weltweit tätige Unternehmen, die eine Niederlassung in Deutschland haben, finden in diesem komplexen Versicherungsschutz eine bestmögliche Absicherung. Alle Mitarbeiter eines Unternehmens, die beruflich ihr Heimatland verlassen, bekommen den gleichen umfänglichen Versicherungsschutz. Das ist vor allem interessant, wenn Mitarbeiter aus unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichem Versicherungsschutz kommen. Dank der MIA-Versicherung gibt es keine Zweiklassengesellschaft und alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens werden gleich behandelt.

Abgesichert werden können kurzfristige Dienstreisen von 1 Tag bis zu langfristige Aufenthalte von 5 Jahren.

Um der Fürsorgepflicht nachzukommen, bietet die MIA-Versicherung eine ärztliche Betreuung, die weltweit 24 Stunden für den Mitarbeiter telefonisch erreichbar ist. Diese Assistance und das zugehörige Notfallteam betreuen medizinische Notfälle, Evakuierungen, Einweisungen ins Krankenhaus und Rücktransporte. Ideal für Sie: Die Assistance spricht natürlich Deutsch und bietet ärztliche Beratung in 22 Fremdsprachen.

Eine Kombination aus Krankenversicherung mit Privathaftpflicht, Unfall- und Reisegepäckversicherung. Bei einem längeren Aufenthalt bietet die MIA-Versicherung im PLUS-Tarif auch eine optionale Zahnzusatz- und Krankentagegeldversicherung.

Zudem, wie oben bereits erwähnt, eine kompetente Rundum-Betreuung mit einer 24-Stunden-Notfall-Hotline für medizinische Notfälle, Evakuierungen oder Einweisungen ins Krankenhaus. Unser Notfallteam hilft Ihnen gerne. MD Medicus zählt zu den führenden Gesellschaften für Service- und Assistanceleistungen im In- und Ausland.

Ihr Ansprechpartner

Christian Metz - DR-WALTER

Herr Christian Metz

T: +49 2247 9194-938
F: +49 2247 9194-304
metz@deutsche-im-ausland.org

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Seit bald 60 Jahren ist DR-WALTER Experte für Auslandsversicherungen. Das Unternehmen betreut jährlich 100.000 Reisende, darunter viele Mitarbeiter im Ausland, Expats, Urlauber, Studenten, Au-pairs, Freiwillige, sowie ausländische Gäste in Deutschland und Europa. Das Spezialgebiet von DR-WALTER liegt in der Beratung und der Entwicklung von Versicherungen für langfristige Auslandsaufenthalte. Neben Unternehmen und Organisationen berät DR-WALTER auch Einzelpersonen zu individuellen Fragestellungen im Bereich der Absicherung im Ausland.

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In Christian Metz haben Sie einen Versicherungsexperten für Deutsche im Ausland. Seit seinem Studium zum Diplom-Betriebswirt liegt der Schwerpunkt seiner langjährigen Beratungstätigkeit im Bereich der Krankenversicherung. In dieser Zeit und in den mehr als zehn Jahren bei DR-WALTER hat er international tätige Unternehmen und Einzelkunden beraten. Mit seinen Teamkollegen ist er hauptverantwortlich für Versicherungsprodukte für Expatriates, internationale Unternehmen und Auswanderer. Auch Digitale Nomaden oder Remote Worker vertrauen seiner Expertise.

Welche Varianten gibt es?

MIA-EASY ist der günstige und einfache Versicherungsschutz für kurzfristige Reisen. Sozusagen die Pauschallösung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Mit MIA-EASY bieten wir einen pauschalen, optimalen Versicherungsschutz für Ihre Mitarbeiter, die bis zu 100 Tage pro Reise für Sie im Ausland unterwegs sind. Der Verwaltungsaufwand wird sehr gering gehalten, da keine namentliche Nennung notwendig ist. Bei der Anmeldung geben Sie die Anzahl der Reisetage aller Mitarbeiter an. Diese sind dann automatisch für alle Einzelreisen bis zu 100 Tagen Dauer versichert.

MIA-PLUS ist  die umfassende Komplettlösung und das Pendant für langfristige Reisen. In- und ausländische Mitarbeiter des Unternehmens können von einem Tag bis zu 5 Jahren versichert werden. Auch ein Verdienstausfall ist über eine neuartige Krankentagegeldversicherung versicherbar.

Angebote im Detail

Was leisten die empfohlenen Versicherungen im Detail? Auf den folgenden Seiten stellen wir die beiden Angebote vor. Wer die Informationen schneller haben will, kann auch einfach Christian Metz anrufen.

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