Familienleistungen in Griechenland

Kindergeld, Elternurlaub und finanzielle Unterstützung für Familien

Wer mit Kindern in Griechenland lebt oder dorthin auswandert, sollte die dortigen Familienleistungen kennen. Dieser Leitfaden erklärt, wer Anspruch auf Kindergeld in Griechenland hat, wie hoch die Leistungen ausfallen, welche Regelungen für den Elternurlaub gelten und welche weiteren Unterstützungen Familien erhalten können.

Stand 2026

Wissenswertes auf einen Blick

  • Das griechische Kindergeld ist einkommensabhängig und richtet sich nach dem sogenannten Äquivalenzhaushaltseinkommen.
  • Anspruch haben grundsätzlich Familien mit rechtmäßigem und dauerhaftem Wohnsitz in Griechenland.
  • Das Kindergeld beträgt 2026 je nach Familieneinkommen und Kinderzahl bis zu 140 € monatlich für das dritte und jedes weitere Kind.
  • Zusätzlich gibt es eine einkommensabhängige Geburtszulage von bis zu 3.500 € je Kind.
  • Eltern haben Anspruch auf bis zu vier Monate Elternurlaub pro Kind.
  • Während der ersten zwei Monate des Elternurlaubs zahlt die griechische Arbeitsverwaltung DYPA eine Pauschalleistung.
  • Bei Alleinerziehenden sowie bestimmten Sonderfällen können Urlaubsdauer und Leistungen verdoppelt werden.
  • Familienleistungen sind grundsätzlich steuerfrei.
  • Selbstständige sind beim Kindergeld den Arbeitnehmern weitgehend gleichgestellt.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld in Griechenland?

Anspruch auf Kindergeld in Griechenland haben grundsätzlich Personen mit rechtmäßigem und dauerhaftem Wohnsitz im Land. Dazu gehören griechische Staatsangehörige, EU-Bürger, anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose sowie bestimmte weitere Personengruppen mit rechtmäßigem Aufenthalt.

Voraussetzung ist in der Regel, dass der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Griechenland lebt. Für bestimmte Drittstaatsangehörige kann eine längere Aufenthaltsdauer erforderlich sein. Außerdem müssen die unterhaltsberechtigten Kinder ihren Wohnsitz in Griechenland haben.

Wichtig: Der Anspruch setzt grundsätzlich die jährliche Abgabe einer griechischen Einkommensteuererklärung voraus.

Anspruch auf griechisches Kindergeld besteht nur bei rechtmäßigem und dauerhaftem Wohnsitz in Griechenland sowie bei Wohnsitz des Kindes im Land.

Welche Altersgrenzen gelten beim griechischen Kindergeld?

Der Anspruch besteht grundsätzlich für unverheiratete Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

In bestimmten Fällen verlängert sich die Bezugsdauer:

  • bis zum 19. Lebensjahr bei Besuch einer weiterführenden Schule
  • bis zum 24. Lebensjahr während eines Hochschulstudiums
  • über diese Grenzen hinaus bei bestimmten Behinderungen ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 67 %
  • besondere Regelungen gelten zudem für Waisenkinder

Die Altersgrenzen werden jeweils im Zusammenhang mit dem Status des Kindes geprüft.

Wie hoch ist das Kindergeld in Griechenland?

Die Höhe des griechischen Kindergeldes ist einkommensabhängig. Sie wird bestimmt durch das Äquivalenzhaushaltseinkommen sowie die Anzahl der Kinder.

Kategorie A: Einkommen bis 6.000 €

  • Erstes Kind: 70 €
  • Zweites Kind: 70 €
  • Drittes und jedes weitere Kind: 140 €

Kategorie B: Einkommen von 6.001 € bis 10.000 €

  • Erstes Kind: 42 €
  • Zweites Kind: 42 €
  • Drittes und jedes weitere Kind: 84 €

Kategorie C: Einkommen von 10.001 € bis 15.000 €

  • Erstes Kind: 28 €
  • Zweites Kind: 28 €
  • Drittes und jedes weitere Kind: 56 €

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich alle zwei Monate an den anspruchsberechtigten Elternteil.

Äquivalenzhaushaltseinkommen

Das griechische Kindergeld basiert auf einer Bedürftigkeitsprüfung. Maßgeblich ist das sogenannte Äquivalenzhaushaltseinkommen. Dabei wird das gesamte Jahreseinkommen aller Familienmitglieder aus inländischen und ausländischen Quellen berücksichtigt. Anschließend wird dieses Einkommen anhand einer gesetzlich festgelegten Gewichtung der Haushaltsmitglieder berechnet.

Die Familien werden drei Einkommenskategorien zugeordnet:

Kategorie A: bis 6.000 €

Kategorie B: 6.001 € bis 10.000 €

Kategorie C: 10.001 € bis 15.000 €

Je niedriger das Einkommen, desto höher fällt das Kindergeld aus.

Wie funktioniert der Elternurlaub in Griechenland?

Griechenland kennt keinen Elterngeldanspruch nach deutschem Vorbild. Stattdessen besteht ein gesetzlicher Elternurlaub mit einer staatlichen Pauschalleistung.

Der Elternurlaub kann bis zu vier Monate dauern. In besonderen Konstellationen kann sich der Anspruch auf bis zu acht Monate verlängern.

Dies betrifft unter anderem Fälle, in denen:

  • das Kind Halbwaise ist
  • das Kind von einem Elternteil nicht anerkannt wurde
  • nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt

Während des Elternurlaubs besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung.

Welche Voraussetzungen gelten für den Elternurlaub?

Anspruch haben Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Beschäftigungsform, darunter Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sowie Adoptiv- und Pflegeeltern.

Voraussetzungen sind:

  • mindestens ein Jahr Beschäftigung beim selben Arbeitgeber
  • ein Kind unter acht Jahren
  • fristgerechte Beantragung des Elternurlaubs

Der Elternurlaub steht jedem Elternteil unabhängig vom Familienstand persönlich zu und ist grundsätzlich nicht übertragbar.

Wie hoch ist die finanzielle Leistung während des Elternurlaubs?

Für die ersten zwei Monate des Elternurlaubs zahlt die griechische Agentur für Arbeit DYPA (Dimosia Ypiresia Apascholisns / Δημόσια Υπηρεσία Απασχόλησης) eine pauschale Einkommensersatzleistung. Diese orientiert sich in ihrer Höhe am festgesetzten monatlichen Mindestlohn. Die Leistung ist unabhängig vom bisherigen Einkommen.

Die beitragsfreien Zeiträume des Elternurlaubs zur Kindererziehung werden berücksichtigt (können später “zurückgekauft” werden) bei der Festlegung des Anspruchs auf Altersrente und ihrer Berechnung.

Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Leistungsdauer um zwei weitere Monate. In bestimmten Sonderfällen, beispielsweise bei Alleinerziehenden oder wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt, kann die Leistung verdoppelt werden.

Welche zusätzlichen Familienleistungen bietet Griechenland?

Griechenland gewährt neben dem Kindergeld weitere Unterstützungsleistungen für Familien.

Gibt es eine Geburtszulage?

Ja. Familien mit rechtmäßigem und dauerhaftem Wohnsitz in Griechenland können eine Geburtszulage erhalten, sofern das Äquivalenzhaushaltseinkommen unter 40.000 € liegt.

Die Leistung beträgt:

  • Erstes Kind: 2.400 €
  • Zweites Kind: 2.700 €
  • Drittes Kind: 3.000 €
  • Viertes und jedes weitere Kind: 3.500 €

Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Raten.

Leistungen für Familien in benachteiligten Regionen

Familien, die seit mindestens zwei Jahren in bestimmten Bergregionen oder strukturschwachen Gebieten Griechenlands leben, können eine zusätzliche Unterstützung erhalten.

Voraussetzung ist ein jährliches Familieneinkommen von weniger als 4.700 €.

Die Höhe beträgt:

  • 600 € jährlich bei Einkommen unter 3.000 €
  • 300 € jährlich bei Einkommen zwischen 3.000 € und 4.700 €

Gibt es besondere Leistungen für Alleinerziehende oder Kinder mit Behinderung?

Griechenland sieht keine speziellen Familienleistungen ausschließlich für Alleinerziehende vor.

Alleinerziehende Arbeitnehmer können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Urlaub von sechs bis acht Arbeitstagen pro Jahr erhalten.

Für Kinder mit Behinderungen gelten zum Teil besondere sozialrechtliche Regelungen. Die konkreten Leistungen richten sich nach den jeweils einschlägigen Vorschriften und dem anerkannten Grad der Behinderung.

Wie werden Familienleistungen steuerlich behandelt?

Kindergeld, Geburtszulagen und vergleichbare Familienleistungen sind in Griechenland grundsätzlich steuerfrei.

Die Familienleistungen müssen also grundsätzlich nicht als steuerpflichtiges Einkommen versteuert werden.

Müssen Sozialversicherungsbeiträge auf griechische Familienleistungen gezahlt werden?

Nein. Auf Kindergeld und vergleichbare Familienleistungen werden grundsätzlich keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge erhoben.

Die Leistungen werden durch Steuern und nicht durch individuelle Beitragszahlungen der Eltern finanziert.

Welche Regelungen gelten für Selbstständige?

Das griechische Kindergeldsystem ist weitgehend wohnsitz- und einkommensbezogen. Selbstständige können daher grundsätzlich dieselben Familienleistungen wie Arbeitnehmer erhalten.

Voraussetzung sind insbesondere:

  • rechtmäßiger Wohnsitz in Griechenland
  • Erfüllung der Einkommens- und Aufenthaltsvoraussetzungen
  • Existenz unterhaltsberechtigter Kinder

Beim Kindergeld bestehen für Selbstständige daher grundsätzlich keine wesentlichen Unterschiede gegenüber Arbeitnehmern.

FAQ zu Kindergeld und Elternurlaub in Griechenland

Ob deutsches Kindergeld weitergezahlt wird, hängt von den europäischen Koordinierungsvorschriften (Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009)  sowie vom Wohnsitz des Kindes und der Erwerbstätigkeit der Eltern ab. In grenzüberschreitenden Fällen prüfen die zuständigen Behörden, welcher Staat vorrangig zuständig ist.

Für das Kindergeld und verschiedene weitere Familienleistungen ist die griechische Sozialleistungsbehörde OPEKA zuständig. Leistungen während des Elternurlaubs werden von der Arbeitsverwaltung DYPA ausgezahlt.

Nein. Auch EU-Bürger sowie weitere Personengruppen mit rechtmäßigem und dauerhaftem Aufenthalt können Anspruch auf Kindergeld haben.

Nein. Die Leistung muss grundsätzlich beantragt werden. Außerdem ist regelmäßig eine Einkommensteuererklärung erforderlich.

Der Antrag erfolgt elektronisch über die Steuerplattform AADE und das Formular A21.

Wichtige Erkenntnisse zu den griechischen Familienleistungen

  • Das griechische Kindergeld ist einkommensabhängig.
  • Anspruch besteht grundsätzlich bei dauerhaftem Wohnsitz in Griechenland.
  • Familien erhalten je nach Einkommen bis zu 140 € monatlich für das dritte und weitere Kinder.
  • Die Geburtszulage beträgt bis zu 3.500 € pro Kind.
  • Eltern haben Anspruch auf bis zu vier Monate Elternurlaub.
  • Nur während der ersten zwei Monate des Elternurlaubs gibt es finanzielle Unterstützung.
  • Griechische Familienleistungen sind grundsätzlich steuerfrei.
  • Selbstständige sind beim Kindergeld weitgehend Arbeitnehmern gleichgestellt.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Es können keine Rechtsansprüche daraus abgeleitet werden.

Stand 2026


Das könnte Sie interessieren