Familienleistungen in Dänemark
Kindergeld, Elternurlaub und weitere Unterstützung im Überblick
Wer mit Kindern in Dänemark lebt oder arbeitet, kann Anspruch auf Kindergeld, Elternurlaub, Elterngeld sowie weitere Familienleistungen haben. Dieser Leitfaden erklärt die Voraussetzungen, die Höhe der Leistungen im Jahr 2026, steuerliche Besonderheiten und wichtige Regelungen für Arbeitnehmer und Selbstständige.
Wissenswertes auf einen Blick
- Dänemark finanziert Familienleistungen überwiegend aus Steuermitteln.
- Das Kinder- und Jugendgeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt.
- Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach dem Alter des Kindes.
- Für einkommensstarke Familien kann das Kindergeld gekürzt werden.
- Eltern haben Anspruch auf umfangreiche Mutter-, Vater- und Elternurlaubsregelungen.
- Das dänische Elterngeld ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
- Zuschüsse für Kinderbetreuung, Adoption und Alleinerziehende ergänzen das System.
- Die meisten Familienleistungen sind steuerfrei.
- Elterngeld unterliegt der Einkommensteuer.
- Für Familienleistungen fallen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Inhaltsverzeichnis
- Wer hat Anspruch auf Kindergeld in Dänemark?
- Wie hoch ist das Kindergeld in Dänemark?
- Gibt es Elterngeld in Dänemark?
- Wer hat Anspruch auf Elternurlaub?
- Wie lange dauert der Elternurlaub in Dänemark?
- Welche weiteren Familienleistungen gibt es?
- Wie werden Familienleistungen steuerlich behandelt?
- Müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden?
- Welche Regelungen gelten für Selbstständige?
- Was gilt für Grenzgänger?
- Welcher Staat ist für Familienleistungen zuständig?
- FAQ zu Kindergeld und Elternurlaub in Dänemark
Wer hat Anspruch auf Kindergeld in Dänemark?
Anspruch auf das dänische Kinder- und Jugendgeld besteht grundsätzlich für Familien, deren Kind seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Dänemark hat. Zusätzlich muss der anspruchsberechtigte Elternteil in Dänemark steuerpflichtig sein.
Voraussetzung für den vollständigen Leistungsanspruch ist in der Regel ein Wohnsitz oder eine Beschäftigung in Dänemark von mindestens sechs Jahren innerhalb eines Zehnjahreszeitraums vor der Leistungsgewährung.
Wichtig: Wer die volle Aufenthaltsdauer noch nicht erreicht hat, erhält oft nur einen anteiligen Leistungsanspruch.
Anspruchsvoraussetzungen Kindergeld in Dänemark
- Kind lebt in Dänemark
- Elternteil ist steuerpflichtig in Dänemark
- Wohnsitz oder Beschäftigung in Dänemark
- Vollanspruch nach sechs Jahren innerhalb von zehn Jahren
Wie hoch ist das Kindergeld in Dänemark?
Die Höhe des Kinder- und Jugendgeldes richtet sich nach dem Alter des Kindes.
Leben die Eltern gemeinsam, wird die Leistung grundsätzlich hälftig auf beide Elternteile verteilt. Bei alleinigem Sorgerecht erhält der sorgeberechtigte Elternteil die vollständige Leistung.
| Alter des Kindes | Leistung |
| 0 bis 2 Jahre | 5.370 DKK pro Quartal (ca. 718 €) |
| 3 bis 6 Jahre | 4.248 DKK pro Quartal (ca. 568 €) |
| 7 bis 14 Jahre | 3.342 DKK pro Quartal (ca. 447 €) |
| 15 bis 17 Jahre | 1.114 DKK pro Monat (ca. 149 €) |
Wird das Kindergeld in Dänemark gekürzt?
Ja. Das Kinder- und Jugendgeld unterliegt einer Einkommensprüfung für Eltern mit hohen Einkommen.
Eine Kürzung erfolgt, wenn das jährliche Einkommen des Elternteils den Betrag von 961.100 DKK (ca. 128.567 €) überschreitet. Der Kürzungssatz beträgt 2 Prozent des übersteigenden Einkommens.
Gibt es Elterngeld in Dänemark?
Ja. Dänemark zahlt Barselsdagpenge (Elterngeld) als Einkommensersatzleistung während des gesetzlichen Mutter-, Vater- oder Elternurlaubs.
Für Arbeitnehmer richtet sich die Höhe der Leistung grundsätzlich nach dem Bruttoarbeitsentgelt vor Beginn des Elternurlaubs. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Berechnungsvorschriften und das zuletzt erzielte Einkommen.
Der gesetzliche Höchstbetrag beträgt 5.085 DKK pro Woche (2026). Für Selbstständige mit freiwilliger Krankengeldversicherung gilt eine Mindestleistung von 3.390 DKK pro Woche.
Für Selbstständige wird das tatsächliche Erwerbseinkommen bis zur gesetzlichen Höchstgrenze berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ebenfalls Anspruch auf Barselsdagpenge.
Wer hat Anspruch auf Elternurlaub in Dänemark?
Anspruch auf bezahlten Elternurlaub haben Arbeitnehmer, die bestimmte Beschäftigungsvoraussetzungen erfüllen.
Hierzu zählen insbesondere:
- mindestens 160 Arbeitsstunden innerhalb der letzten vier Monate
- mindestens 40 Arbeitsstunden in drei dieser Monate
- Anspruch auf Arbeitslosenleistungen oder vergleichbare Leistungen
- bestimmte Auszubildende und Personen in flexibler Beschäftigung
Selbstständige müssen ihre Tätigkeit in ausreichendem Umfang ausgeübt haben.
Wie lange dauert der Elternurlaub in Dänemark?
Für Kinder, die nach dem 2. August 2022 geboren wurden, bestehen umfangreiche Ansprüche auf Elternurlaub.
Grundsätzlich können Eltern gemeinsam bis zu 48 Wochen leistungsbezogenen Urlaub nutzen - jeweils 24 Wochen pro Elternteil.
Darüber hinaus bestehen zusätzliche Zeiträume für Schwangerschaftsurlaub, Mutterschutz sowie verschiedene Verlängerungsmöglichkeiten.
Wichtig: Teile des Urlaubs können bis zum 9. Geburtstag des Kindes verschoben werden.
Können Urlaubszeiten auf den anderen Elternteil übertragen werden?
Teilweise ja. Die ersten zwei Wochen nach der Geburt sind für die Mutter verpflichtend und nicht übertragbar. Auch bestimmte Wochen für Väter oder Co-Mütter sind gesetzlich reserviert.
Darüber hinaus können verschiedene Urlaubsabschnitte auf den anderen Elternteil oder in bestimmten Fällen auf soziale Eltern übertragen werden.
Nicht übertragbar
- 2 Wochen Pflichturlaub der Mutter nach Geburt
- 2 Wochen Vaterschaftsurlaub unmittelbar nach Geburt
- Bestimmte reservierte Elternurlaubswochen
Welche zusätzlichen Familienleistungen gibt es in Dänemark?
Dänemark bietet zahlreiche zusätzliche Unterstützungen für Familien.
Überblick weiterer Leistungen (beispielhaft):
- Adoptionszuschuss: 66.132 DKK einmalig (2026)
- Besonderer Kinderzuschuss (Særligt børnetilskud):
- Grundbetrag: 1.483 DKK pro Monat (17.796 DKK/Jahr)
- Zuschlag: 192 DKK pro Monat (2.304 DKK/Jahr)
- Kinderzulage für studierende Eltern: 9.152 DKK pro Jahr (2026)
- Leistungen für Familien mit Kindern mit Behinderung: abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf
- Zuschuss zur privaten Kinderbetreuung: mindestens 75 % der vergleichbaren kommunalen Betreuungskosten
- Zuschuss für häusliche Kinderbetreuung: bis zu 85 % der kommunalen Betreuungskosten
Kommunen können zudem Zuschüsse für Eltern gewähren, die ihre Kinder selbst betreuen.
Mehr Informationen finden Sie beim Beskæftigelses- og Ligestillingsministeriet (Ministerium für Beschäftigung und Gleichstellung) sowie unter LifeinDenmark.dk - Family Benefits.
Wie werden Familienleistungen steuerlich behandelt?
Die meisten Familienleistungen in Dänemark sind steuerfrei.
Dazu gehören insbesondere:
- Kinder- und Jugendgeld
- Kinderzulagen
- Adoptionszuschüsse
- Unterstützungsleistungen für Familien
Eine wichtige Ausnahme bildet das Elterngeld.
Das Elterngeld unterliegt der dänischen Einkommensteuer.
Müssen Sozialversicherungsbeiträge auf Familienleistungen gezahlt werden?
Für Familienleistungen fallen grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Ausnahme ist das Elterngeld. Hier werden Beiträge zur Zusatzrente ATP (Arbejdsmarkedets Tillægspension) entrichtet. Zusätzlich übernimmt der Staat die Beiträge zum obligatorischen Rentensystem.
Sozialversicherung im Ausland
Egal, ob Arbeiten, Studieren, oder Leben im Ausland: Die soziale Absicherung muss berücksichtigt werden. Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die fünf Säulen der Sozialversicherung.
Welche Regelungen gelten für Selbstständige?
Selbstständige sind in Dänemark grundsätzlich denselben Familienleistungen wie Arbeitnehmer zugeordnet.
Beim Kindergeld bestehen keine wesentlichen Unterschiede.
Für Elterngeld müssen Selbstständige jedoch nachweisen, dass sie mindestens sechs der letzten zwölf Monate eine selbstständige Tätigkeit mit durchschnittlich mindestens 18,5 Wochenstunden ausgeübt haben.
Familienleistungen für Selbstständige in Dänemark
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Welche Regelungen gelten für Grenzgänger zwischen Deutschland und Dänemark?
Für deutsche Grenzgänger gelten innerhalb der Europäischen Union besondere Koordinierungsregeln. Entscheidend für Familienleistungen ist grundsätzlich, welcher Staat vorrangig für die soziale Absicherung zuständig ist.
Arbeitet ein Elternteil in Dänemark und lebt die Familie in Deutschland, kann grundsätzlich ein Anspruch auf dänische Familienleistungen bestehen. Gleichzeitig kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf deutsches Kindergeld geprüft werden. Eine doppelte Auszahlung derselben Leistung ist jedoch nicht vorgesehen.
Die zuständigen Behörden ermitteln anhand der EU-Koordinierungsvorschriften, welcher Staat vorrangig leisten muss. Der andere Staat zahlt gegebenenfalls einen Differenzbetrag, wenn seine Familienleistungen höher sind.
Grenzgänger Deutschland-Dänemark
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Welcher Staat ist für Familienleistungen zuständig?
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten innerhalb der EU gelten feste Vorrangregeln.
Typische Konstellationen:
| Situation | Vorrangig zuständiger Staat |
| Beide Eltern arbeiten in Dänemark, Kind lebt in Dänemark | Dänemark |
| Familie lebt in Deutschland, ein Elternteil arbeitet in Dänemark, der andere nicht | Dänemark |
| Familie lebt in Deutschland, ein Elternteil arbeitet in Dänemark, der andere in Deutschland | Grundsätzlich Wohnsitzstaat Deutschland |
| Beide Eltern arbeiten in verschiedenen EU-Staaten | Prüfung nach EU-Vorrangregeln |
Lebt das Kind in Deutschland und arbeiten beide Eltern in unterschiedlichen Ländern, hat häufig der Wohnsitzstaat des Kindes Vorrang, sofern dort ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. In diesen Fällen kann das andere Land eine sogenannte Differenzzahlung leisten.
Wichtig: Die tatsächliche Zuständigkeit hängt immer von den individuellen Familien- und Beschäftigungsverhältnissen ab.
FAQ - Häufige Fragen zu Kindergeld, Elternurlaub und Co.
Ein Anspruch auf deutsches Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen parallel geprüft werden. Innerhalb der EU gelten Koordinierungsregeln, die bestimmen, welcher Staat vorrangig zuständig ist.
Nein. Innerhalb der EU wird dieselbe Familienleistung grundsätzlich nicht doppelt gezahlt. Bestehen Ansprüche in mehreren Staaten, legen die EU-Koordinierungsvorschriften fest, welcher Staat vorrangig zuständig ist. Ist die Leistung im nachrangig zuständigen Staat höher, kann ein Differenzbetrag gezahlt werden.
Das Kinder- und Jugendgeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt.
Ja. Kommunen müssen einen Zuschuss für genehmigte private Kinderbetreuung gewähren. Dieser beträgt mindestens 75 Prozent der vergleichbaren kommunalen Betreuungskosten.
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können Teile des Elternurlaubs bis zum 9. Geburtstag des Kindes verschoben werden.
Wichtige Erkenntnisse
- Dänemark zahlt Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr.
- Die Leistungshöhe richtet sich nach dem Alter des Kindes.
- Einkommensstarke Familien müssen mit Kürzungen rechnen.
- Eltern verfügen über bis zu 24 Wochen leistungsbezogenen Urlaub pro Elternteil.
- Elterngeld ist steuerpflichtig.
- Die meisten übrigen Familienleistungen sind steuerfrei.
- Alleinerziehende erhalten zusätzliche Zuschläge.
- Familien mit behinderten Kindern können umfangreiche Sonderleistungen erhalten.
- Zuschüsse zur Kinderbetreuung werden von den Kommunen gewährt.
- Selbstständige sind grundsätzlich in das dänische Familiensystem einbezogen.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Es können keine Rechtsansprüche daraus abgeleitet werden.
Stand 2026
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