Familienleistungen in Bulgarien

Kindergeld & Elternurlaub in Bulgarien 2026

Dieser Leitfaden zeigt, wie Kindergeld, Elternurlaub und Familienleistungen in Bulgarien funktionieren. Sie erhalten klare Antworten zu Anspruch, Höhe (in Euro) und Systemregelungen.

Wissenswertes auf einen Blick

  • Bulgarien gewährt verschiedene staatliche Familienleistungen sowie sozialversicherungsrechtliche Elternleistungen.
  • Die monatliche Familienleistung für Kinder ist bei bestimmten Leistungen einkommensabhängig.
  • Einkommensgrenzen und Leistungsbeträge werden regelmäßig gesetzlich angepasst.
  • Ein Elterngeld nach deutschem Vorbild gibt es nicht.
  • Versicherte Eltern können während Mutterschaft und Elternurlaub Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten.
  • Für nicht versicherte Eltern bestehen unter bestimmten Voraussetzungen einkommensabhängige Unterstützungsleistungen.
  • Zusätzlich gibt es einmalige Geburtsbeihilfen sowie besondere Leistungen für Kinder mit Behinderung und weitere Familienförderungen.
  • Familienleistungen sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Was versteht man unter Kindergeld in Bulgarien?

Kindergeld in Bulgarien ist eine staatliche Familienleistung, die Haushalte mit Kindern finanziell unterstützt. Anders als in Deutschland handelt es sich nicht um einen festen Betrag pro Kind, sondern um eine nach Kinderzahl gestaffelte monatliche Unterstützung für die gesamte Familie.

Das System ist Teil der staatlichen Familienförderung und kombiniert:

  • pauschale Geldleistungen (Kindergeld),
  • einkommensabhängige Unterstützungen
  • sowie zusätzliche Hilfen für bestimmte Lebenssituationen (z. B. Geburt, Schulstart oder Behinderung).

Innerhalb der Europäischen Union gelten für Familienleistungen klare Koordinierungsregeln. Diese legen fest, welcher Staat zuständig ist und verhindern doppelte Zahlungen. 
Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem die EU-Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, die sicherstellt, dass Ansprüche bei grenzüberschreitenden Lebensmodellen erhalten bleiben.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld in Bulgarien?

Familienleistungen werden grundsätzlich für Kinder gewährt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bulgarien haben. Anspruch können sowohl bulgarische Staatsangehörige als auch ausländische Familien mit rechtmäßigem Aufenthalt besitzen.

Je nach Leistungsart gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Dazu können insbesondere gehören:

  • rechtmäßiger Aufenthalt
  • Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes in Bulgarien
  • Einkommensgrenzen bei bestimmten Leistungen
  • regelmäßiger Schulbesuch bis zum gesetzlich vorgesehenen Höchstalter
  • Einhaltung vorgeschriebener Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen
  • keine dauerhafte Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie

Nicht alle Familienleistungen sind einkommensabhängig. Welche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Leistung.

Wie hoch ist das Kindergeld in Bulgarien?

Die monatliche Familienleistung richtet sich nach der Anzahl der Kinder und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Anders als in Deutschland wird kein einheitlicher Betrag pro Kind gezahlt, sondern eine nach Kinderzahl gestaffelte Leistung für den Haushalt.

Die konkreten Beträge werden regelmäßig gesetzlich angepasst. Da Anfang 2026 der Euro die Bulgarische Lewa (BGN) als offizielle Währung abgelöst hat, finden sich viele aktuelle Kindergeldangaben auch noch in BGN.

Kindergeld pro Monat (Stand 2026)

  • 1 Kind: ca. 26 €
  • 2 Kinder: ca. 56 €
  • 3 Kinder: ca. 84 €
  • 4 Kinder: ca. 89 €
  • jedes weitere Kind: ca. +10 €

Bei einem Einkommen oberhalb bestimmter Grenzen wird nur 80 % des Betrags gezahlt.

Kindergeld in Bulgarien ist eine Familienpauschale – kein individuelles Kindergeld pro Kind wie in Deutschland.

Welche Leistungen gibt es für Säuglinge?

Bulgarien unterscheidet zwischen sozialversicherungsrechtlichen Leistungen und staatlichen Familienleistungen. Versicherte Eltern können während Mutterschaft und Elternurlaub einkommensabhängige Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten.

Für Eltern ohne entsprechenden Sozialversicherungsanspruch gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einkommensabhängige staatliche Unterstützungsleistungen für die Betreuung kleiner Kinder. Stand 2026 beträgt sie monatlich ca. 102 €.

Voraussetzungen sind ein Einkommen unter ca. 440 € pro Familienmitglied sowie der Wohnsitz in Bulgarien. Zusätzlich müssen medizinische Vorsorgeuntersuchungen eingehalten werden. 

Diese Leistung ist eine Grundsicherung und kein Ersatz für ein vorheriges Einkommen.

Gibt es Elterngeld in Bulgarien?

Nein. Ein Elterngeld nach deutschem Verständnis existiert in Bulgarien nicht: Es gibt keine einkommensabhängige Leistung, die den Verdienstausfall nach der Geburt kompensiert.

Stattdessen basiert das System auf pauschalen Unterstützungen und gezielten Sozialleistungen. Dazu gehören insbesondere die Zahlung für Kinder unter einem Jahr sowie ergänzende Hilfen für bestimmte Familiengruppen.

Wie funktioniert Elternurlaub in Bulgarien?

Bulgarien verfügt über eines der längsten gesetzlichen Systeme für Mutterschutz und Elternurlaub in Europa. Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf 410 Kalendertage Mutterschaftsurlaub, von denen 45 Tage vor der Geburt liegen. Väter haben unmittelbar nach der Geburt Anspruch auf 15 Tage Vaterschaftsurlaub.

Anschließend kann Elternurlaub bis zum zweiten Geburtstag des Kindes genommen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Während dieser Zeit bestehen – abhängig vom Versicherungsstatus – Ansprüche auf Leistungen aus der Sozialversicherung beziehungsweise auf eine gesetzlich festgelegte Betreuungspauschale. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Urlaub ganz oder teilweise auf den Vater oder andere gesetzlich vorgesehene Betreuungspersonen übertragen werden.

Welche weiteren Familienleistungen gibt es?

Neben der monatlichen Familienleistung existieren weitere staatliche Unterstützungen für Familien:

  • Einmalige Schwangerschaftsbeihilfe: ca. 115 € für anspruchsberechtigte Schwangere mit geringem Einkommen.
  • Einmalige Geburtsbeihilfe:
    • 1. Kind: ca. 192 €
    • 2. Kind: ca. 460 €
    • 3. Kind: ca. 230 €
    • 4. ab dem 4. Kind: ca. 153 €
  • Einmalige Beihilfe für Zwillingsgeburten: ca. 614 € je Kind, unabhängig vom Familieneinkommen.
  • Schulstartbeihilfe: ca. 153 € je anspruchsberechtigtem Kind beim Schuleintritt sowie für bestimmte weitere Klassenstufen. Die Auszahlung erfolgt in zwei gleichen Teilbeträgen.
  • Monatliche Leistungen für Kinder mit Behinderung:
    • Behinderungsgrad von 50 % bis 69 %: ca. 230 €
    • Behinderungsgrad von 70 % bis 89 %: ca. 291 €
    • Behinderungsgrad ab 90 %: ca. 603 €

Weitere einkommensabhängige Sozialleistungen können beispielsweise für Familien mit geringem Einkommen, nicht versicherte Eltern oder Kinder ohne Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente gewährt werden. Eine ausführliche Liste aller Familienleistungen finden Sie hier.

Wie werden Familienleistungen steuerlich behandelt?

Staatliche Familienleistungen sind in Bulgarien grundsätzlich steuerfrei.

Daneben sieht das bulgarische Steuerrecht verschiedene steuerliche Entlastungen für Familien vor, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Müssen Sozialversicherungsbeiträge auf Familienleistungen gezahlt werden?

Nein. Auf staatliche Familienleistungen werden in Bulgarien keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Die Leistungen werden in voller Höhe ausgezahlt.

Davon zu unterscheiden sind sozialversicherungsrechtliche Leistungen während Mutterschaft und Elternurlaub, deren Anspruch vom Versicherungsstatus abhängt.

Welche Regelungen gelten für Selbstständige?

Selbstständige können grundsätzlich ebenfalls Anspruch auf staatliche Familienleistungen haben. Für diese Leistungen gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer.

Bei Leistungen aus der Sozialversicherung – etwa während Mutterschaft oder Elternurlaub – kommt es jedoch darauf an, ob und in welchem Umfang eine entsprechende Sozialversicherung besteht. Dadurch können sich Unterschiede gegenüber abhängig Beschäftigten ergeben.

FAQ - Häufige Fragen zu Kindergeld und Elterngeld in Bulgarien

Nein. Innerhalb der EU gelten Vorrangregeln. In der Regel zahlt nur ein Staat, ggf. mit Ausgleichszahlungen.

Nein. Einige Leistungen sind an Einkommensgrenzen gebunden, andere werden unabhängig vom Einkommen gewährt.

Bis zum Schulabschluss, maximal bis zum 20. Lebensjahr.

Ja. Mit steigender Kinderzahl erhöhen sich die Leistungen sowie zusätzliche Zuschläge.

Take-Aways rund um Kindergeld, Elternurlaub und Co. in Bulgarien

  • Bulgarien kombiniert staatliche Familienleistungen mit sozialversicherungsrechtlichen Elternleistungen.
  • Ein Elterngeld nach deutschem Verständnis existiert nicht.
  • Versicherte Eltern können während Mutterschaft und Elternurlaub Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten.
  • Viele Familienleistungen sind einkommensabhängig, aber nicht alle.
  • Zusätzlich gibt es Geburtsbeihilfen sowie besondere Förderungen für Kinder mit Behinderung und weitere Unterstützungsleistungen.
  • Leistungsbeträge und Einkommensgrenzen werden regelmäßig gesetzlich angepasst.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Es können keine Rechtsansprüche daraus abgeleitet werden.


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