Familienleistungen in der EU
25.05.2017Familien können in Deutschland auf gewisse staatliche Unterstützung setzen. Finanziell sollen vor allem Kindergeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld Eltern den Start in das Leben mit Kind erleichtern. Elternurlaub oder Kündigungsschutz sind weitere Unterstützungen, die in Deutschland gesetzlich fixiert sind. Doch wie sehen die Familienleistungen in anderen Ländern der EU aus?
Jedes Land hat ganz individuell über Familienleistungen entschieden und verschiedene Sozialsysteme entwickelt. Ob nun freie Tage und Schutz des Arbeitsplatzes, beispielsweise im Mutterschutz oder eben Elterngeld, Kindergeld und Geburtsprämien: Die Höhe oder Dauer der Leistungen ist ganz unterschiedlich. Entsprechend gibt es auch keine pauschale Antwort für alle EU-Länder.
Doch die EU wäre nicht die EU, wenn es nicht bestimmte Richtlinien gäbe, um ein Minimum an gleichen Sozialstandards zu gewährleisten. Hierfür wurde die EU-Richtlinie 2010/18 beschlossen, in der die grundsätzlichen Regelungen zum Elternurlaub aufgelistet sind. Darin ist beispielsweise festgelegt, dass der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit nicht nur für Vollzeitbeschäftigte gelten darf und mindestens vier Monate dauern muss. Zudem gilt in der Zeit Kündigungsschutz und dem Arbeitnehmer wird eine Rückkehr zum Arbeitsplatz garantiert. Diese sozialen Mindeststandards mussten die Staaten in der EU in ihre Sozialgesetze aufnehmen. Sie finden die Richtlinie hier auf Deutsch.
Das sind jedoch nur Rahmenbedingungen. Wie genau der jeweilige Staat die Gewährung und den Anspruch regelt, ist Aufgabe der nationalen Gesetzgeber. Hierzu gehören beispielsweise die exakte Dauer des Elternurlaubs, ob der Urlaub nur in Teilzeit gewährt wird oder welche Fristen eingehalten werden müssen.
Die Familienleistungen der einzelnen Staaten im Detail darzustellen, ist im Rahmen eines Beitrags leider nicht möglich. Wer die genauen Informationen für sein Land heraussuchen möchte, findet hier eine Übersicht über alle Sozialleistungen aller EU-Staaten.
Dort kann beispielsweise ganz einfach unter Mutterschaft/Vaterschaft -> Leistungen -> Bezahlter Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub die finanzielle Unterstützung des Staates für die Eltern abgerufen werden. Häufig wird DIA e.V. auch nach Regelungen des Kindergelds im Ausland gefragt. Auch diese Daten können unter dem oben genannten Link unter Familienleistungen -> Kindergeld abgerufen werden. Einen Überblick über die Leistungen und Bedingungen haben wir unter diesem Artikel in zwei Excel-Tabellen - recht unformatiert - zur Verfügung gestellt.
Falls Ihnen dieser Weg zu kompliziert oder unübersichtlich ist, können Sie die nationalen Kontaktstellen über das EU-Verzeichnis der Sozialbehörden in allen Ländern EESSI konsultieren.