Länderinformationen Bangladesch

Hauptstadt Dhaka
Fläche 147.570 km²
Einwohnerzahl 164,7 Millionen
Regierungssystem Parlamentsdemokratie mit reinem Mehrheitswahlrecht
Religion Islam (ca. 90,4 %), Hinduismus (ca. 8,5 %), Buddhismus (ca. 0,6 %), Christentum (ca. 0,3 %), Sonstige (ca. 0,2 %)
Amtssprache Bengalisch
Währung Taka
Zeitzone UTC + 6
Internet-TLD .bd

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bangladeschs.

Reisende, die die vollständige Dosis eines von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.

Reisende, die keine volle Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten.

Fluggäste mit COVID-19-Symptomen müssen sich an den Gesundheitsschalter wenden, bevor sie zur Einwanderungsbehörde gehen.

Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer von der Regierung benannten Einrichtung isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt.

Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.

Beschränkungen im Land
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit wie auch in Geschäften, Supermärkten, Einkaufszentren und auf Märkten.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. 

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Transit im Flughafen eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Bangladesch selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In den Monsunmonaten kommt es zu einem z.T. stark erhöhten Auftreten von Dengue-Fieber. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Bangladesch ein Visum, das entweder vor der Einreise bei der zuständigen bangladeschischen Botschaft oder für Kurzaufenthalte bei Ankunft (on arrival – siehe Visum bei Einreise (on arrival)) beantragt werden kann. 

Bei Einreise nach Bangladesch auf dem Luftweg ist für eine spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt) eine sog. Route Changes Permission durch das Department of Passports and Immigration in Dhaka (im Stadtteil Agargaon, Toltola Sher-E-Bangla Nagor) erforderlich.

Visum vor der Einreise
Das Visum vor Einreise zum Zweck des Tourismus, Geschäfts-, Arbeits- und Langzeitaufenthalte muss rechtzeitig bei der Botschaft von Bangladesch in Berlin beantragt werden.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Bangladesch sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Bangladesch finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Bangladesch

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Bangladesch genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine Internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Bangladesch finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Bangladesch.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Bangladesch gehen: Versicherungen im Ausland

Sie haben sich in Bangladesch ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.