Länderinformationen Nordkorea

Hauptstadt Pjöngjang
Fläche 120.538 km²
Einwohnerzahl 25.549.604
Regierungssystem "Sozialistische Volksdemokratie"
Religion Bedeutung der Religion und ihre Ausübung stark eingeschränkt durch staatssozialistische Ideologie. Traditionell Buddhismus, in der Sozialethik Konfuzianismus und das Christentum (werden stark verfolgt).
Amtssprache Koreanisch
Währung Won
Zeitzone UTC + 9
Internet-TLD .kp

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Die Einreise nach Nordkorea ist seit März 2020 für Ausländer strikt untersagt.  

Ausreise und Transit
Der Flug- und Schienenverkehr zwischen Nordkorea und dem Ausland (China und Russland) ist bis auf Weiteres komplett eingestellt.

Beschränkungen im Land
Die Deutsche Botschaft ist wie die anderen Botschaften europäischer Staaten seit März 2020 vorübergehend geschlossen. Eine konsularische Unterstützung für deutsche Staatsangehörige ist gegenwärtig nicht gewährleistet.

Es muss davon ausgegangen werden, dass das örtliche Gesundheitssystem nicht über die Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung einer akuten COVID-19-Erkrankung verfügt.

Die pandemiebedingten Hygieneregeln sollten zur eigenen Sicherheit eingehalten werden. Dazu gehören das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, gute Handhygiene und die Wahrung sozialer Distanz.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

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Aktuelles
Ausbrüche von Epidemien oder neu aufgetretene gesundheitliche Risiken (Infektionen, Luftqualität, radioaktive Belastung, usw.) werden von staatlichen Stellen nicht immer weitergegeben, mit Informationslücken muss immer gerechnet werden.

COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Masern
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen

Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und B sowie Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Typhus, Meningitis (A/CW/Y) und Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria (nur Malaria tertiana, P. vivax) kommt im Sommer im Süden des Landes selten vor. Auf Grund der Reisebeschränkungen im Land stellen diese Infektionskrankheiten ein geringes oder kein Risiko dar.

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Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nordkorea ein Visum, das in der Regel von der nordkoreanischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird.
In Ausnahmefällen kann das Visum auch durch eine andere nordkoreanische Botschaft, z.B. in Peking, ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen mindestens vier Wochen. In jedem Fall ist eine Einladung von koreanischer Seite erforderlich.
Bei touristischen Reisen regelt dies das Reisebüro. Die Antragsunterlagen können der nordkoreanischen Botschaft vorab auf dem Postweg zugesandt werden. Zur Visaerteilung selbst ist in der Regel eine persönliche Vorsprache nötig.

Die Verlängerung des Visums ist in Ausnahmefällen vor Ort möglich, falls die koreanische Seite Interesse an einem verlängerten Aufenthalt hat.

Im Zusammenhang mit politischen Großereignissen in Nordkorea kommt es immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Visa- und Einreisepolitik.

Reisen in die USA nach Aufenthalten in Nordkorea
Reisen nach Nordkorea können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen
Devisen müssen bei Einreise deklariert werden.

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Fotoapparate, Radios, ausländische Publikationen, Mobiltelefone, Computer und andere GPS-fähige Geräte müssen bei der Einreise deklariert werden. Mobiltelefone können vom Zollbeamten einbehalten bzw. versiegelt werden, wenn Sie vor Ort keinen nordkoreanischen Mobilfunkvertrag abschließen bzw. keine nordkoreanische SIM-Karte besitzen. Der nordkoreanische Zoll führt Kontrollen des Inhalts der mitgebrachten Geräte durch, insbesondere bei Laptops und Kameras. Es kommt vor, dass Ferngläser beschlagnahmt werden.

Am Flughafen in Pjöngjang und den anderen Einreisepunkten werden verschärfte Einreisekontrollen durchgeführt. Es ist streng verboten, Medien (z.B. Fotos, Videos, Druckerzeugnisse mit Texten, Handys und Speichermedien, „verschwörerische“ oder „falsche“ Propagandamaterialien) aus dem Ausland einzuführen oder während des Aufenthaltes zu besitzen oder zu benutzen, die die Oberste Würde Nordkoreas beleidigen und herabsetzen, das System kritisieren oder in Zusammenhang mit sexuellen Handlungen stehen. Die Einreisekontrolle umfasst die Durchsuchung von Computern, mobilen Geräten und Kameras. Beanstandete Dateien werden gelöscht. In einigen Fällen wurden ganze Applikationen gelöscht bzw. Festplatten neu formatiert.

Die Einfuhr von Waffen, mit Ausnahme von Jagdwaffen, die bei der Einreise deklariert werden müssen, ist strikt untersagt.

Heimtiere
Von der Einfuhr von Heimtieren wird dringend abgeraten.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Nordkorea sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Nordkorea finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Nordkorea.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Nordkorea genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Nordkorea finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Nordkorea.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Nordkorea gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Nordkorea ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.

Korea Verband
Der Korea-Verband versteht sich als offene, politisch unabhängige und im deutschen Sprachraum ansässige Informations- und Kooperationsplattform für alle, die an der Geschichte und Kultur Koreas sowie den aktuellen Entwicklungen auf der koreanischen Halbinsel interessiert sind und sich in diesem Bereich engagieren bzw. informieren möchten. Er ist Gründungsmitglied der »Asienstiftung« und des »Asienhauses«.
http://www.koreaverband.de/

Nordkorea-Information
Nordkorea-Info.de ist seit über 10 Jahren einer der führenden und preisgünstigsten Anbieter für Reisen nach Nordkorea. Neben den mehrmals im Jahr - insbesondere zu den staatlichen Feiertagen mit ihren oftmals festlichen Veranstaltungen - stattfindenden Gruppenreisen bieten wir auch individuelle Touren zu nahezu jedem beliebigen Termin sowie "Special Interest"-Reisen für besondere Zielgruppen wie Sportinteressenten (Fußball, Golf etc.), Aviation-Fans und Eisenbahn-Liebhaber an.
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