Länderinformationen Dominikanische Republik

Hauptstadt Santo Domingo
Fläche 48.730 km²
Einwohnerzahl 10,8 Millionen
Regierungssystem Präsidialdemokratie; Nationalversammlung (Kongress) bestehend aus Senat (32 Sitze) und Abgeordnetenkammer (190 Sitze)
Religion 75 % Katholiken, 4 % Protestanten, 1,5 % Adventisten, 2 % sonstigen christlichen Kirchen, 16 % ohne Religionszugehörigkeit
Amtssprache Spanisch
Währung Dominikanischer Peso
Zeitzone UTC - 4
Internet-TLD .do

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung der Dominikanischen Republik.

Alle Reisenden müssen zu Ein- und Ausreisezwecken ein einheitliches elektronisches Formular (‚E-Ticket‘) ausfüllen. Ergänzende Hinweise erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.

Die Vorlage eines Impfzertifikats bzw. eines negativen COVID-19-Tests ist derzeit keine Voraussetzung für die Einreise. Bei Bedarf können an den Flughäfen jedoch stichprobenartige Tests verlangt werden. 

Reisende, die ihren vollständigen Impfnachweis (Impfausweis der WHO oder per App mit QR-Code) vorweisen können, sind hiervon befreit.

Reisende ohne vollständigen Impfnachweis sind dazu verpflichtet, an diesem Verfahren mitzuwirken. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion müssen die Betreffenden ihre Kontaktdaten hinterlassen und sich in Selbstisolation begeben. Die Einhaltung wird staatlich überwacht.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Beachten Sie die Regelungen zur Ein- bzw. Ausreise ausschließlich per E-Ticket.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline der dominikanischen Regierung unter der Rufnummer: *462 (spanischsprachig).

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COVID-19
Am 5. Mai 2023 hat die WHO das Ende der internationalen gesundheitlichen Notlage (PHEIC) für COVID-19 erklärt.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. Cholera (s.u.) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist zumindest in Santo Domingo im privaten Sektor z.T. auf europäischem Niveau. Der öffentliche Sektor ist hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.

Planbare Eingriffe sollten grundsätzlich in Deutschland erfolgen, da auch im privaten Sektor nicht immer Diagnostik- bzw. Behandlungsstandards entsprechend westeuropäischer medizinischer Leitlinien gewährleistet werden können.

Es existiert in der Dominikanischen Republik kein Sozialversicherungsabkommen. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in der Dominikanischen Republik oder gar für einen notwendigen Rücktransport nicht auf. Die Behandlungskosten in Arztpraxen und privaten Krankenhäusern sind deutlich höher als in Deutschland und grundsätzlich vor der Behandlung zu bezahlen. Personen, die ihre Rechnungen nicht begleichen können, werden regelmäßig in der Klinik festgehalten und erst nach Erteilung einer Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenversicherung oder Zahlung der entstandenen Behandlungskosten entlassen. Eine einfache Bestätigung der Versicherung über das Bestehen von Auslandskrankenversicherungsschutz oder eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung der Versicherung reichen vielen Arztpraxen und privaten Krankenhäusern nicht aus.

Im Erkrankungsfall finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft in Santo Domingo Ärzte und Krankenhäuser in der Dominkanischen Republik.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Klären Sie bereits bei Aufnahme in ein privates Krankenhaus,  zumindest aber frühzeitig vor der Entlassung, mit dem Krankenhaus die Zahlungsmodalitäten.
  • Lassen Sie sich von der Klinik verbindlich bestätigen, dass bei Beendigung der Behandlung keine offenen Rechnungen mehr bestehen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Bei Einreise zu touristischen Aufenthalten müssen ausländische Reisepässe lediglich eine Mindestgültigkeit für die Dauer des Aufenthalts vorweisen. Diese Regelung ist zunächst bis zum 30. November 2023 befristet. Zudem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.

Die Praxis und die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen muss beim zuständigen Ausländeramt (Departamento de Extranjería, Dirección General de Migración) eine gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden.
Erfolgt keine Verlängerung, so ist bei der Ausreise am Flughafen ab einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.

Längerfristiger Aufenthalt
Reisende, die beabsichtigen, ihren regelmäßigen Wohnsitz in die Dominikanische Republik zu verlegen, müssen bei der Botschaft der Dominikanischen Republik in Berlin oder einem Generalkonsulat ein Visum für einen Daueraufenthalt („Residencia“) beantragen. Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis direkt in der Dominikanischen Republik ist ohne vorheriges auf den Aufenthaltszweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich.

Das Vorhandensein eines gültigen Aufenthaltstitels wird in letzter Zeit durch die dominikanischen Behörden verstärkt kontrolliert, auch bei Straßenkontrollen durch die Polizei. Wird dabei festgestellt, dass ein im Land befindlicher Ausländer keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, können Strafmaßnahmen bis hin zur Inhaftierung erfolgen.

Nach Angaben der dominikanischen Migrationsbehörde kann der illegale Aufenthalt im Land zu einer Wiedereinreisesperre führen.

Minderjährige
Minderjährige, die permanent in der Dominikanischen Republik leben oder die (auch) die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, benötigen zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils.

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten in einem solchen Fall allein reisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung der Sorgeberechtigten bzw. des anderen Sorgenberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt erlaubt, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar aber deklarationspflichtig. Die Meldung erfolgt auf der Zollerklärung, die Reisende bei Ankunft ausfüllen und dem Zoll aushändigen. Zuwiderhandlung ist strafbar.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist untersagt.

Heimtiere
Für die Einreise mit Heimtieren ist ein amtstierärztliches Zeugnis erforderlich, welches innerhalb von 72 Stunden vor Abflugdatum ausgestellt wurde. Dieses muss den Namen und die Adresse des Besitzers sowie die vollständige Identifizierung des Tieres enthalten und zertifizieren, dass das Haustier frei von ansteckbaren Krankheiten ist, gegen Tollwut geimpft wurde, gegen interne und externe Parasiten behandelt wurde und aus einem Gebiet kommt, in dem in den letzten 60 Tagen keine für die Art bedeutsamen Krankheiten aufgetreten sind.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen in die Dominikanische Republik sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in der Dominikanischen Republik finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für die Demokratische Republik

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in der Dominikanischen Republik genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine Internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung in die Dominikanisch Republik finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in der Dominikanischen Republik.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit in die Dominikanische Repulik gehen: Versicherungen im Ausland

Sie haben sich in der Dominikanischen Republik ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.