Länderinformationen Grenada

Hauptstadt St. George's
Fläche 344 km²
Einwohnerzahl 113.000
Regierungssystem Konstitutionelle Commonwealth-Monarchie, parlamentarische Demokratie
Religion 64 % Katholiken, 22 % Anglikaner, 6 % Adventisten, 5 % Anhänger verschiedener Pfingstkirchen, 2 % Methodisten, 0,5 bis 1 % Baptisten, 1 % Zeugen Jehovas
Amtssprache Englisch
Währung Ostkaribischer Dollar
Zeitzone UTC−4
Internet-TLD .gd

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Grenadas.

Alle COVID-19-bedingten Einschränkungen sind aufgehoben.

Empfehlungen

  • Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut.
  • Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Masern
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Grenada ist selbst Gelbfieber frei.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen zur Zika-Virus-Infektion.

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Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

  • Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum
Für die Einreise nach Grenada und einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.

Bei der Einreise erhält man meist eine Aufenthaltserlaubnis für vier Wochen, für diese kann bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verlängerung beantragt werden.

Flugreisende müssen im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Grenada sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Grenada finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Grenada.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Grenada genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Grenada finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Grenada.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Grenada gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in Grenada ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.