Länderinformationen Cookinseln

Hauptstadt Avarua
Fläche 242 km²
Einwohnerzahl 18.600
Regierungssystem Selbstverwaltetes Territorium in freier Assoziierung mit Neuseeland, parlamentarisch-demokratische Monarchie im Commonwealth of Nations
Religion 55 % protestantische Cook Islands Christian Church, 17 % katholische Kirche, 8 % Adventisten, 4 % Pfingstgemeinden (Assembly of God/Apostolic Church), 4 % Mormonen und 2 % Zeugen Jehovas
Amtssprache Rarotonganisch und Englisch
Währung Cookinseln-Dollar, Neuseeland-Dollar
Zeitzone UTC - 10
Internet-TLD .ck

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Die Einreise auf die Cookinseln ist uneingeschränkt möglich. Weitere Informationen stellt die Tourismusbehörde der Cookinseln zur Verfügung.

Ausreise und Transit
Internationale Flugverbindungen bestehen mit Air New Zealand und Jetstar ab und nach Auckland sowie mit Air Rarotonga ab und nach Papeete, Tahiti. Inlandsreisen sind möglich.

Beschränkungen im Land
Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur aufgrund von COVID-19 muss gerechnet werden. Detaillierte Informationen zu den geltenden Hygieneregeln sind im nationalen COVID-19 Management Plan nachzulesen.

Empfehlungen

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COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

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Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 31 Tagen wird dieses Visum kostenlos bei Einreise am Flughafen ausgestellt.

Für längere Aufenthalte muss ein Visum bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen auf die Cookinseln sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen auf den Cookinseln finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für die Cookinseln.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender auf den Cookinseln genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung auf die Cookinseln finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter auf den Cookinseln.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit auf die Cookinseln gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich auf den Cookinseln ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.