Länderinformationen Palästina

Hauptstadt Gaza und Ramallah (provisorisch, Ostjerusalem wird als Hauptstadt beansprucht)
Fläche 6.020 km², Westbank: 5.655 km², Gazastreifen: 365 km²
Einwohnerzahl 4.976.684
Regierungssystem Palästinensische Gebiete
Religion ca. 97 % Muslime (sunnitisch), unter 2 % Christen
Amtssprache Arabisch
Währung Neuer Israelischer Schekel (ILS), Jordanischer Dinar (JOD)
Zeitzone UTC + 2
Internet-TLD .ps

Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.

Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt; von Aufenthalten im Gebiet des Grenzübergangs wird dringend abgeraten.

Von Reisen und Aufenthalten in das unmittelbar an den Gazastreifen angrenzende Gebiet, in das Grenzgebiet zu Libanon und Syrien sowie in die Regionen in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland wird abgeraten.

Auseinandersetzungen
Im Westjordanland ist die Lage angespannt. Auch in Israel muss weiterhin mit einem erhöhten Anschlagsrisiko gerechnet werden. Weitere, auch militärische Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht erforderliche Reisen in das Westjordanland.
  • Seien Sie bei Besuchen in Ost-Jerusalem jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien aufmerksam.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Umfeld von Bushaltestellen und Bahnhöfen besonders vorsichtig; insbesondere auch im Hinblick auf unbeaufsichtigte Gepäckstücke.

Israelisch-syrisches Grenzgebiet
Von Aufenthalten im Grenzgebiet zu Syrien und Libanon wird dringend abgeraten.

Im israelisch-syrischen Grenzgebiet haben sich die Spannungen deutlich erhöht. Es ist zu mehreren sicherheitsrelevanten, auch militärischen Zwischenfällen gekommen, bei denen Raketen, Mörsergranaten, etc. auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte behalten sich Gegenmaßnahmen ausdrücklich vor. Die Lage an der Demarkationslinie zum Libanon ist angespannt. Es kann zu weiteren Zwischenfällen durch Beschuss und zu militärischen Auseinandersetzungen kommen.

Jerusalem inkl. Ost-Jerusalem
Die Sicherheitslage in Jerusalem ist angespannt. Gewaltsame Ausschreitungen in Ost-Jerusalem, insbesondere in der Altstadt rund um den Haram al-Sharif/Tempelberg, sind nicht auszuschließen.

  • Seien Sie jederzeit, aber vor allem bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, insbesondere an den Toren zum muslimischen Teil der Altstadt, den Zugängen zum Haram al-Sharif/Tempelberg und nahe der Klagemauer wachsam.

Westjordanland
Von Reisen in die Region in und um die Städte Jenin und Nablus im Westjordanland wird dringend abgeraten; von nicht notwendigen Reisen in das Westjordanland wird abgeraten.

Die Sicherheitslage im Westjordanland ist angesichts fast täglicher Sicherheitsvorfälle sehr angespannt. Es kommt regelmäßig zu Anschlägen und Angriffen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, Siedlern und Palästinensern mit Toten und Verletzten auf beiden Seiten.

Eine Häufung von Sicherheitsvorfällen ist insbesondere in der Nähe von Checkpoints, israelischen Siedlungen und Siedler-Außenposten zu beobachten. In Nablus und Jenin kommt es verstärkt zu massiven Auseinandersetzungen und Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte mit Toten und Verletzten.

Auch in und um Jericho kommt es zu Sicherheitsvorfällen, die auch zu umfangreichen Kontrollen durch israelische Sicherheitskräfte mit langen Wartezeiten führen können.

  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie nicht notwendige Reisen in das Westjordanland.
  • Falls Sie das Westjordanland trotz der aktuellen Sicherheitslage bereisen müssen, fahren Sie mit ortskundigen Reisepartnern und beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern. Unterlassen Sie Fahrten bei Dunkelheit.
  • Vermeiden Sie die Benutzung der Straße 60 im Westjordanland insbesondere auf der Strecke zwischen Ramallah und Nablus, um die Stadt Hebron sowie generell in der Nähe von israelischen Siedlungen und Checkpoints.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Jericho, insbesondere aus dem Süden in Richtung Flüchtlingslager Aqabat Jaber.

Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt, von Aufenthalten im Gebiet des Grenzübergangs wird dringend abgeraten.

Die Sicherheitslage in dem unmittelbar an den Gazastreifen angrenzenden Gebiet ist volatil.

Einreiseregelungen für ausschließliche Aufenthalte im Westjordanland
Im Oktober 2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten. Gemäß dieser Regelungen ist vor Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen. Die Regelungen gelten ausdrücklich nicht bei einem Aufenthalt in Israel mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland. Weitere Informationen zu den Regelungen im Abschnitt Einreise und Zoll Ein- und Ausreise in das Westjordanland.

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Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland ist keine Impfung erforderlich. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen.

  • Bitte beachten Sie, dass Langzeitreisende über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise erhalten sollten (siehe Poliomyelitis). Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Israel ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, wird ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischungsimpfung durchführen lassen.  
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Für einen Langzeitaufenthalt in den Palästinensischen Gebieten wird zudem noch eine Typhusimpfung empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

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Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Israels sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.

Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe unten.

Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

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Urlaubsreisen:
Auch für Reisen in die Palästinensischen Autonomiegebiete sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in den Palästinensischen Autonomiegebieten finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für die Palästinensischen Autonomiegebiete.

Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in den Palästinensischen Autonomiegebieten genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung in die Palästinensischen Autonomiegebiete finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in den Palästinensischen Autonomiegebieten.

Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit in die Palästinensischen Autonomiegebiete gehen: Versicherungen im Ausland.

Sie haben sich in den Palästinensischen Autonomiegebieten ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.

Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.