Länderinformationen Oman
Hauptstadt | Maskat |
Fläche | 309.500 km² |
Einwohnerzahl | ca. 4,8 Millionen |
Regierungssystem | Monarchie |
Religion | ca. 85,9 % Muslime (Staatsreligion); 6,5 % Christen; 5,5 % Hindus; 0,8 % Buddhisten; 95 % der omanischen Staatsbürger sind Muslime: Ibaditen (ca. 45 %), Sunniten (ca. 45 %) und Schiiten (5 %) |
Amtssprache | Arabisch |
Währung | Omanischer Rial |
Zeitzone | UTC + 4 |
Internet-TLD | .om |
Aktuelle Reisehinweise oder -warnungen zur Coronasituation im Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen mit dem Flugticket gebucht werden kann. Aktuelle Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen in der Region sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind Vorsichtsmaßnahmen gegen COVID-19 auf allen öffentlichen Plätzen und in Geschäften aufgehoben. Bei Fieber oder krankhaften Atemwegsbeschwerden wird empfohlen, den Kontakt mit anderen zu vermeiden und eine Gesichtsmaske zu tragen. Alle Personen – insbesondere ältere Menschen, Menschen mit chronischen Krankheiten oder Immunschwäche – werden aufgefordert, die in geschlossenen Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bürgern und Anwohnern wird dringend die COVID-19-Auffrischungsimpfung empfohlen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich aktuelle Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.
COVID-19
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Auch Ruanda und Tansania zählen für die Einreise in den Oman als Gelbfiebergebiet. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut sowie ggf. FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.
In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor Einreise als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden. Es kann nur noch in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.
Deutsche Staatsangehörige können nach Informationen des omanischen Außenministeriums unter folgenden Bedingungen bis zu 14 Tage ohne Visum einreisen:
- Vorlage von Rückflugticket, Hotelreservierung, einer COVID-19 umfassenden Krankenversicherung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer.
- Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei visafreier Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
- Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
- Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.
Sollte die beabsichtigte touristische Aufenthaltsdauer über 14 Tage betragen, können Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.
Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten. Reisende mit Wohnsitz in einem Staat des Golf-Kooperationsrats (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und VAE) und mit einem gewerblichen Aufenthaltstitel dürfen für 90 Tage visumfrei nach Oman einreisen, soweit der ursprüngliche Aufenthaltstitel noch mindestens drei Monate gültig ist. Die Einreise ist auch gestattet, wenn sie aus einem anderen Land erfolgt.
Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.
Urlaubsreisen:
Auch für Reisen nach Oman sollten Sie vor Beginn Ihrer Reise an eine gültige Reisekrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport denken. Von Reisekrankenversicherung bis zu Reiserücktrittsversicherung und Versicherungen für Jugend- und Bildungsreisen in Oman finden Sie alles auf unserer Website: Reiseversicherungen für Oman.
Geschäftsreisen und längere Auslandsaufenthalte:
Als Expat oder Geschäftsreisender in Oman genügt eine einfache Reisekrankenversicherung nicht mehr: Hier benötigen Sie eine internationale Krankenversicherung. Im Rahmen einer Entsendung nach Oman finden Sie hier einen idealen Tarif für einen ausgiebigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter in Oman.
Vorsicht: Einige Versicherungen, wie Haftpflicht- oder Unfallversicherung, sind im Ausland nicht mehr oder nur eingeschränkt gültig. Deswegen sollten Sie sich rechtzeitig informieren, bevor Sie für längere Zeit nach Oman gehen: Versicherungen im Ausland.
Sie haben sich in Oman ein Haus gekauft oder sind Besitzer einer Ferien-Immobilie im Ausland? Dann sollten Sie eine gute Immobilienversicherung für Ihr Auslandsdomizil besitzen. Hier helfen wir Ihnen mit guten Konditionen und günstigen Tarifen gerne weiter: Immobilienversicherung im Ausland.
Mit diesem Land hat Deutschland bislang kein Sozialversicherungsabkommen.
Deutsch-Omanische Gesellschaft e. V.
Unsere Gesellschaft setzt sich ein für die Pflege, Verbreiterung und Vertiefung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman auf den Feldern Politik, Kultur und Wissenschaft sowie der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Studentenaustausch, akademische Programme und Informationsveranstaltungen und Ausstellungen sind hervorragende Instrumente für unsere Arbeit.
http://www.deutschoman.de/